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Der Cnzthaler.
Anzeiger un8 AnkerhalkulW-Matt ssir das ganze Enzthas und dessen Umgegend.
Amtsblatt für den oberanttsbezirk Neuenbürg.
11V1V. Neuenbürg, Mittwoch, den 19. Dezember 1866.
Drr Enzlhaker erscheint Mittwoch« nnd Somstogs. — Preis halbjährig ier und bei allen Postämter» t S. Ailr Neuenbürg und nächst« Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. — ilinriitungSgebühr für die Zeile oder deren Rau IN 2 lr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Nachstehender Erlaß wird den gemeinschaftlichen Aemtern eröffnet.
Den 15. Dezember 1806.
K. Oberamt.
Ln tz.
Die
Königlich Wstrltemvcrgische Negierung
des
Schwalzwaib-Krcifos
an
das Königliche Oücramt Neuenbürg.
Auf den Wunsch der Ständeversammlung hat das Königliche Ministerium des Kirchen- und Schulwesens in Ueberriüstmlmung mit dem Königlichen Küegsnünisterium die Einleitung getroffen, daß die auf die Anatomie kommenden Leichen an den Anatomieorten in gleicher Weise wie die Leichen anderer Personen auf dem gewöhnlichen Kirchhofe beerdigt werden und daß für solche Leichen am Heimathort derselben, beziehungsweise am Ablieferungsorte ein gottesdienstlicher Akt vorgenommen wird, wofür den betreffenden Geistlichen eine Stolgebühr nach der ortsüblichen Taxe auf Rechnnnss'-des betreffenden anatomischen Instituts zu reichen ist. Dabei wurde vorgeschrieben, daß die Bornahme des kirchlichen Akts von Seite der Geistlichen, unter Angabe ihrer Gebührenforderung, auf dem Begleitschein der Leichen zu beurkunden sei.
Das Oberamt wird hievon in Folge hohen Erlasses des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. dieses Monats Z. 8826 unter dein Anfügen in Kcnntniß gesetzt, daß es dafür zu sorgen hat, daß den von ihm auszustellenden Leichen-Begleitscheinen, die angeführte Beurkundung des betreffenden Geistlichen beigefügt werde.
Reutlingen, den 10. Dezember 1866.
Autenrieth.
Neuenbürg.
SchuLden-Liquidation.
In der Gantsache des ff Georg D u ß, gew. Maurers von Conweiler, werden die Schul- denliquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am
Freitag, den 4. Januar 1867, von Morgens 8 Uhr an aus dein Nathhaus in Conweiler vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Absonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations - Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rcceß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie- hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bcitreteu.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin- reicht. Den übrigen Gläubiger'.: lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefnnden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liqnidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachwcist.
Den 6. Dezember 1866.
K. Oberamtsgericht.
Rome r.
Altensteig, Stadt.
Hopsenstangcn-Derkaus.
Nächstkommenden Samstag, den 22. d. M.,
Vormittags '/ 2 IO Uhr,
werden im Stadtwald Hagwald ans Fünfbronner Markung