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bei Gefahr der Nichtberücksichtiguug diesseits au- zumeldeu und zu erweist».

Den 12. September 1866.

Die TheilungSbehordc.

Vät. Gerichtsnotar Bauer.

öekamttmachiutg.

Die WuLh unter den «Sunden betreffend.

Bor etwa nenn Wochen wurde ein 16 Jahre alter Mensch von einem jungen Hündchen in. Weißmsteiu, als jener dem letzteren schmeichelte, in die Oberlippe gebissen.

Der Unglückliche befand sich bis gestern Abend wohl, seit dieser Zeit aber sind in der unzwei­deutigsten Weise die Zeichen der Wuthkraukheit oder Wasserscheu bei demselben eingetreteu. Das fragliche Hündchen, welches schon seit einiger Zeit von seinem Eigenthümer vermißt worden und wahrscheinlich an verschiedenen Orten sich herumgctricben, ist inzwischen im Dillsteiner Walde verendet ausgefunden worden, seine Mutter aber, eine kleine schwarze Hündin, welche zur Zeit gefangen gehalten wirb, gleichfalls der Wuth verdächtig.

Wir sehen uns deßhalb veranlaßt, auf Grund des tz. 89 des Polizeistrafgesetzes und Z. 18 Ziffer 5 der Instruktion, vom 21. September v. I. (Centralverordnungsblatt Nr. 27) nachfol­gende Anordnungen zu erlassen:

a) Sämmtlichen Hnndebesitzern im Amtsbezirk wird aufgegeben, vorerst aus die Tauer von 6 Wochen ihre Hunde entweder zu Hause sicher zu verwahren, oder mit wohl- befestigten, das Beißen verhindernden Maul­körben zu versehen.

d) Hnnde, welche nach Bekanntmachung dieser Vorschrift ohne Maulkörbe herumlausen, werden eingefangen und, wenn sich der Eigenthümer nicht binnen 48 Stunden mel­det, getödtet werden.

Zuwiderhandlungen gegen die unter a) ge­troffenen Anordnungen haben Geldstrafen bis zu 50 fl. oder Gesängnißstrafe bis zu 14 Tagen zu gewärtigen.

Pforzheim, den 7. September 1866.

Großherzogl. Bezirks-Amt.

B e ck. Stumpf.

Aandwirthschastlichks.

N e ueub n r g.

Preise für Wiesen-Werbefserung.

Der landwirthschasrliche Bezirks-Verein hat 6 Preise für Wiesen-Verbesserungen durch zweck­mäßige Entwäffernugs- und Bewässerungsanlagen ausgesetzt. Dieselben betragen je nach der ver­besserten Fläche, welche mindestens 1 Morgen - umfassen muß, 1050 sl.

Diejenigen, weiche sich um einen dieser Preise bewerben wollen, haben vor der Ausführung. dem Vereins-Ausschuß Anzeige zu machen. i

Den 13. September 1866. -

Der Ausschuß des landwirthschastl.

Bezirks-Vereins.

Ist e u e nffi ü r g.

Preise für Feldweg-Anlagen. -

Von dem laudnnrthschaftlichen Bezirks-Verein ! sind 6 Preise im Betrage von 1575 fl. aus- !

gesetzt worden, für die Ausführung von Feld­weg-Anlagen, wodurch Gewände, welche bisher keine ständige Zufahrt hatten, mit zweckmäßig angelegten Wegen versehen werden. Bedingung für die Huerkeunnng eines Preises ist, daß die betreffende Feldweg-Anlage sich aus mindestens 50 Parzellen mit einem Flächengehalt von we­nigstens 15 Morgen erstreckt.

Den 13. September 1866.

Der Ausschuß des landwirthschastl. Bezirks-Vereins.

PrivMachrichtcn.

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S ch w a n ri.

ES ist mir ein junger Hund (Rat- tenfänger) zugelaufen. Der recht- ELEs mäßige Eigenthümer kann ihn gegen Kosteuersatz bei mir abholeu.

Istldwig Schußler.