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Berlin, 1. Sept. Der Friede zwischen Preußen und Oesterreich ist vom 23. August datirt und zählt 14 Artikel. Art. 4. Se. Maj. der Kaiser von Oestreich erkennt die Auflösung des bisherigen Deutschen Bundes an und gibt Seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Betheiligung des Oestreichi- schen Kaiserstaates. Ebenso verspricht Seine Majestät, das engere Bundesverhältniß anzuer­kennen, welches Seine Majestät der König von Preußen nördlich von der Linie des Mains be­gründen wird, und erklärt sich damit einverstan­den, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammen­treten, dessen nationale Verbindung mit dem Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden Vorbehalten bleibt und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird. Art. 5 handelt von Schleswig-Holstein. Art. 6 Integrität des Königreichs Sachsen garantirt auf Wunsch des Kaisers von Oestreich, indem sich Preußen vorbehält, den Beitrag Sachsens zu den Kriegskosten und die künftige Stellung des Königreichs Sachsen innerhalb des Nord­deutschen Bundes durch einen mit Sachsen ab­zuschließenden besonderen Friedens-Vertrag näher zu regeln. Dagegen verspricht Oestreich, die von Preußen in Norddeutschland herzustelleuden neuen Einrichtungen, einschließlich der Territorial-Ver- änderungen, auzuerkenuen. Artikel 7, 8 und 9 enthalten Verfügungen über die Bundeshinter­lassenschaft.

Berlin, 3. Sept. Die Negierung hat mit größerer Majorität vom Abgeordnetenhause In­demnität erhalten, als sie selbst gedacht hat. Nicht wenig tragen zu dem Erfolg die Erklä­rungen des Ministers des Innern bei, aus denen hervorgeht, daß eine Amnestie für politische Ver­gehen nicht unmöglich ist.

Berlin, 4. Sept- Die Kreuzztg. bestätigt den gestern erfolgten Friedensabschluß mit Hessen-Darm st adt und bemerkt hierzu, daß dem Vernehmen nach die ursprünglichen preußi­schen Forderungen aufrecht erhalten worden seien. Hessen - Darmstadt zahle 3 Millionen Gulden Kriegskosten-Entschädigung und trete den nörd­lichen Theil der Provinz Oberhessen ab, wo­durch die Verbindung mit Wetzlar hergestellt wird. Ferner wird die Landgrafschaft Homburg abgetreten.

Karlsruhe, 28. Aug. Die Bad. Ldszg. berichtet: Mit den Friedens-Verhandlungen in Berlin sei noch eine ganz, andere wichtige Sache abgemacht worden: es haben nämlich die Regie­rungen von Bayern, Württemberg und Baden ihre Bereitwilligkeit erklärt, als Landesmünze