I !
-s"
- 90 -
Neuenbürg.
Auswanderer und Reisende
befördert auf vorzüglichen drei mastigen Segelschiffen, sowie mit den prachtvollen Dampfern des „Norddeutschen Lloyd" und können Verträge zu den laufenden billigsten Ueberfahrtspreisen jederzeit abgeschlossen werden bei
dem concessionirten Agenten
Earl Mahler.
Die Mittheilungen
des
Württb. Thierschutzvcrems
erscheinen wie bisher monatlich in '/, Bogen gr. 8°. Mit dem 1. Januar 1866 trat eine Erweiterung des Nedaktionsplanes in der Art ein, daß zum zweiten Theil jeder Nummer unter der Rubrik „Mittheilungcn aus der Thier» weit", Illustrationen mit Abbildungen in Holzschnitt der nützlichen und mit Unrecht verfolgten Thiere gegeben werden, so daß nach und nach eine Naturbeschreibung dieser Thiere an die Hand gegeben werden und das Monatsblatt zugleich zur nützlichen Belehrung und Unterhaltung der Jugend und als Hilfsmittel für die Schulen dienen soll. Ferner bringen dieselben bemcrkens- werthe Zuge, Erzählungen und Thatsachen über einzelne Thiere und ihre Bedeutung für die Menschen, sowie für das Ganze der belebten Schöpfung, Vorschläge über naturgemäße Pflege und Wartung der Hausthiere in gesunden und kranken Tagen, über zweckmäßige, schonende und schnelle Abtreibung der den menschlichen Interessen schädlichen Thiere u. s. w. — Der Abonnementspreis per Jahrgavg bleibt unverändert nur 13 kr. bei jedem Postamt und jeder Eisenbahnstation. Es werden hierauf zunächst E l t e r n und Sch ul b ehörd e n, sowie Land- und Forstwirthe aufmerksam gemacht.
Stuttgart.
Die Expedition
der „Mittheilungen des Württemb.
Thierschutzvereinö."
Calmbach, per Schoppen 12 kr. bei
Carl Elnnmm.
Krmiik.
Deutschland.
Wiesbaden. Am 15. Februar ist die Leiche des jungen Freiherrn Marschall von Di- berstein, welchen der Hauptmann Volker im Duelle todtgeschoffen hat, zur Erde bestattet worden. — Wie viele Opfer müssen noch fallen, bis diesem privilegirten Menschenmorde ein Ende gemacht wird? Du wirst von Einem beleidigt und zu der Beleidigung wirst Du von ihm noch zum Krüppel »der gar mausetodt geschossen, und das heißt man dann sder Ehre Genüge gcthan; oder Du schießest Deinen Beleidiger todt, aber ehe er noch recht auf dem Boden liegt, so kniest Du neben ihm und ringest die Hände und möchtest sein strömendes Blut mit dem Deinen erkaufen ; für Dein ganzes Leben aber trägst Du einen nagenden Wurm im Herzen, der Deine Nächte schlaflos und Deine Tage kummer- und reuevoll macht.
Ist dieses nicht der baare blanke Unsinn? Und dieser Unsinn ist in dem nassauischen Mi- litär-Strafgcsetzbuche förmlich sanktionirt, denn der nassauische Offizier, der sich duellirt, ist in allen Fällen straflos, wenn er seinen Gegner nur nach dem „Duell-Commeni" und der maßgebenden Standesmeinung umgebracht hat. In andern Staaten ist es anders, aber nicht weniger unsinnig, da wird der Offizier, der sich duellirt, in die Festung gesperrt, und der, der sich nicht duellirt, wird entlassen.
Bei den Zivilisten wird cs nicht so genau genommen, denn die Zivilehre ist bei weitem nicht so fein, als die Militärehre und kann schon einen Puff ertragen, ohne daß es ihr etwas thut.
Wäre es nicht Pflicht der Landesvertre- tungea, diesem Militärzopfe einmal mit einer tüchtigen Scheere zu Leibe zu gehen?
Frankfurt, 26. Febr. Die Uebcrzeugunz von der Nothwendigkeit eines allmähligcn Ucber- gangS vom System des stehenden Heerwesens zu dem einer Wehrhastmachung des gesummten Volkes, breitet sich, trotz olles Entgegenstehens althergebrachter Vorurtheile immer mehr aus.
Die Frage über Einführung der Civilehe hat in Baden den Ultramontanen wieder neuen Anlaß zur Wühlerei geboten. Bereits ist jüngst in Bruchsal von ihnen eine Volksversammlung abgehalten worden, an welche der Erzbischof von Freiburg ein beglückwünschendes Schreiben gerichtet hatte. Im Ganzen und Einzelnen war der Geist dieser Versammlung ein überaus roher, wie dies z. B. aus einer Bemerkung des ersten Redners, deS Pfarrers Wimerer von Dossenheim, hervorgeht, der die Einführung der Eivilehe als „einen Fortschritt in der Viehzucht" bczeichnete. So drückt sich nicht einmal ein anständiger Stallknecht auö! Der Hauptgrund, der gegen die Civilehe geltend gemacht wurde, ist der: sie sei ein Angriff auf die Glaubenslehre der katholischen Kirche; zu einer rechten Ehe vom katholischen Gesichtspunkt auS gehöre der Segen des Pfarrers im Namen der Kirche. Merkwürdig, daß Diejenigen, welche für die Einführung der Civilehe öffentlich austreten, gerade dasselbe gesagt haben: der Segen der Kirche gehöre zu einer wahrhaft christlichen Ehe. Wird denn den katholischen Glaubensgenossen verboten, den Segen der Kirche in Empfang zu nehmen? Nur E«nS wird künftig allerdings nicht mehr^ stattfinden: der Staat wird nicht mehr den Büttel machen für die Exekution der katholischen Glaubenslehre, so wenig er die Katholiken zwingt, daß sie beichten, zur Communion gehen, die letzte Oelung empfangen u. s. w. Hat die Ehe zwei Seiten, eine religiöse und rechtliche, wohlan, so trenne man beide, man überlasse dem Staate, was dem Staate gehört, der Kirche, was ihr gehört. (Süd. Svnntagsblatt.)