Neuenbürg.
Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.
I. Im Register für Einzelfirmen:
ll.
2.
3.
4.
5.
Gerichtsftelle,
welche die Bckanntma-
Tag
Wortlaut der Firma;
Prokuristen;
Bemerkungen.
chung erläßt; Oberamtsbezirk, für welchen das Handels-
der
Ein
tragung.
Ort der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassungen.
Inhaber der Firma.
register geführt wird.
L. Oberamtsgericht
3. Febr.
Jakob Martin Weik,
Jakob Marlin Weik,
Neuenbürg.
1866.
Galanterie- und Spiel-
Dreher in Neuenbürg.
k Oberamts-Bezirk ^ Neuenbürg.
waaren-Geschäft in Neuenbürg.
August Bär, Bijouterie-
—
—
August Bär, Bijou- tcri'efabrik in Neuenbürg.
fabrikanr in Neuenbürg.
_.
—
Gustav Nehfuß, Langholz, u. Sägwaaren-
Gustav Rehfuß in
Höfen.
Geschäft in Höfen.
—-
—
B- Mayer, gemischtes Waarengeschäft in,
Basilius Mayer, Kaufmann in Wildbad.
Wildbad.
U. im Register für Gefellfchaftsfirmen und für Firmen juristischer
Personen.
1 . 2 .
Gerichts stelle, welche die Bekanntmachung erläßt; Oberamtsbezrrk, für welchen das Handelsregister geführt wird.
Tag
der
Ein-
tragung.
3.
4.
5.
Wortlaut der Firma; Sitz der Gesellschaft oder juristischen Person. Ort ihrer Zweigniederlassungen.
Rechtsverhältnisse
der Gesellschaft oder der juristischen Person.
Prokuristen;
Liquidatoren
Bemerkungen.
K. Oberamts-Gericht 27. Jan. Neuenbürg. 1866.
Oberamts-Bezirk
Neuenbürg.
3. Febr. 1866.
Leo u. Comp. Sitz der Gesellschaft in Hofen.
W. Waldmann. Sitz der Gesellschaft Herrenalb.
Die Gesellschaft
seitherige Firma Eduard Leo ist eine seit 1844 bestehende offene Handelsgesellschaft zum Betrieb eines Langholz» und Sägwaarengeschäfts.
Theilhabcr der Gesellschaft sind:
Eduard Leo, Schultheiß i» Höfen, Wilhelm Lustnauer, Holzhänd. ler von da, Friedrich Lustnauer, se».,
Hvlzhändler von Neuenbürg.
Jeder der Gesellschafter hat das Recht der unbeschränkten Vertretung.
Die Gesellschaft ist eine seit 1. Junr 1864 beste» hende offene Handelsgesellschaft zum Betrieb eines gemischten Waa- rengeschäfts.
Theilhabcr sind:
Wilhelm Waldmann,
David Grötzinger.
Jeder der Gesellschafter hat das Recht der unbeschränkten Vertretung.
Zur Beurkundung: Oberamtsrichter Römer.