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Gebühren-Regulativ für den Neuenbürger Wasenmeister.
Der Wasenmeister hat anzusprechen
kür
von einem Pferde oder Ochsen:
von einem Stück Rindvieh, einer Kuh:
von einem Kalb, Schwein, Schaaf, oder einer Gaile:
von einem Fohlen unter zwei Jahren:
von einem Hund oder einer Kaze:
1) da« Tobten und Oeffncn eine« Thier« oder
in?
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für da« Oeffnen eines gefallenen Thiers . .
21 für das Graden, Einlegen und Decken von Thiergräbern
a) wenn das Thier an keiner ansteckenden
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Krankheit fiel.
L) wenn eS wegen ansteckender Krankheit
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gefallen oder getödtet worden ist . . . Für das Vergraben wird nicht« bezahlt, wenn daSCadaver nicht vcrlocht werden muß, sondern bcnüzt werden darf.
3) Für da« Abledern
»1 wenn der Eigenthümer für fich benüzt,
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was er benüzen darf .......
I>) wenn der Eigenthümer dem Wasenmeister die Benüzung des Thieres überläßt, ins-
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besondere auch die Haut ......
Wird das Adledern weder verlangt, noch polizeilich angcordnet, so ist die Gebühr dafür nicht zu entrichten.
4) Für das Verkochen von Eingewcidcn, wenn
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nur diese zu verlachen find ..
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Wenn mehrere Stücke zu gleicher Zeit
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Ort
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so
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Wasenmeister mit einer Tagcsgebühr zu begnügen, welche beträgt
a) bei an ansteckenden Krankheiten gefallenen oder wegen solcher zu tödtenden
Thiere.2 fl. 12 kr. 1 ^
b) in anderen Fällen . . . . 1 fl. 36 kr. f Tag.
Schwann.
Am Montag den 17. d. Mts. werden im Frauenwäldle versteigert;
88 «anncne Stanglen von 11—30'
4 „ Gerüststangen von 30—40'
12 Haufen gemischtes Neis.
Zusammenkunft Morgens 10 Uhr auf dem Klötzbuckel.
Den 12. Okt. 1864.
K. Nevicrförsterei. Neuenbürg.
Bierkessel- A Bierfässer-Berkauf.
Es werden am Montag, den 24. Okt., Nachmittags 2 Uhr auf dem Nachhause hier versteigert:
1 Licrkessel von 3 Eimer 6 Jmi, etwa 300 Pf.
schwer, Anschlag. 200 fl.
7 Bierfässer, zusammen 20 Eimer Hai» :
tend, Anschlag per Eimer . . 4 fl. !
Siadtschulcheissenamt.
W e ß i n g e r.
N e u s a z.
Die nach gesetzlicher Vorschrift vorzunehmende Fertigung eines Wegweisers und eines
Ortstafelstocks, sowie eines Registraturkastens wird am
Montag, den 17. d. Mts.
Mittags 1 Uhr
auf hiesigem Nachhalls im Abstrcich veraccordirt, wozu tüchtige Geschäftsleute eingeladcn werden. Den 12. Okt. 1864.
Schulibeißenamt.
K n ö l! e r.
S ch m i e h. O.A. Calw.
Frucht- und Fntter-Berkauf.
Aus der Veelassenschaftsmasse des Michael Nentschler, Gemeindcrachs hier, kommt am Mittwoch, den 19 d. Mts., Borimtlags 9 Uhr
zum Verkauf:
11 Scheffel Dinkel,
6 Scheffel Roggen,
600 Garben Hader,
400 Garben Roggen,
100 Garben Dinkel,
2 Wagen ungedroschenc Erbsen,
400 Ctr. Heu und
200 Stück Dinkel- und Haderst» oh.
Waisengericht.