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Der En^lhaler.
Än^eiger Md MterlMtlMfls-Rtatt für das simize Enzkhat und dessen Amgegend.
Mr. 48. Neuenbürg, Samstag den 18. Juni 1884.
Der En-thaler «rsckelnt Mittwochs und SamstagS. — Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 st« TLr R«»rnbLrg und nächste Umgebung »bonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — SinrückungSgebühr fürdie Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Aufnahme von Zöglingen Ln die Ackerbauschulen.
Da mit dem Ablauf des Schuljahres 1863 bis 1864 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschulen zu Hohenheim, Ellwangen, Ochsenbause» und K rchberg ausgenommen wird, jo werben diejenigen Jüngling«', welche sich um die Aufnahme bcwcrdcn wollen, aufgcsorbert, sich innerhalb 3 Wochen, von heute a» gerechnet, je bei dem Vorsteheramt derjenigen Acker- dauschule, in welche sie einzulreien wünschen, zu melden. Die Aufzunchwenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegi haben, vollkommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich eritarkt, mit den gewövnlichen landwüthschast- lichcn Feldarbeiten bereits vertraut sein, und lese», schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Bortrag über Landwirthschaft gehörig aufzufassen. Kost, Wohnung und Unterricht erbalten dieselben frei, wogegen sie aber alle vorkommenden Arbeiten unen,geldlich zu verrichten und abgeseben von etwaiger Einb.rufnng zum Militär die Verpflichtung zu übernebmen haben, den vorgcschrie- benen Lebrkms vollständig durchzumachen.
Mit den unier oberamilichem Berichte ein- zubefördcrnden Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zengniß des Gemeiilderaths üvcr den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaiers, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben se>n>s Sohnes, über das Hcimache- recht, daö Prädtlat und die Lausdohn des Auf- zunehmenden, sowie ferner darüber vorzulegen, welches Vermögen der letztere dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten und ob er namentlich in den Besitz eines Bauerngutes zu gelangen Aussicht hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibringen und nicht durch besonder« Erlaß zurückgewiesen werden» haben sich am
Montag, den 18. Juli d. I.
Morgens 7 Uhr zur allgemeinen Prüfung in Hohenheim einzufinden.
Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in die Bezirks-Jntelli- genzblätter ausgenommen werde.
Stuttgart, den 13. Juni 1864.
Centralstelle für die Lanvwirthschaft. Oppel.
Neuenbürg.
Für nachgenannle Gemeinde- und Stif- tungspfleg-Rechnungen, welche im Etatsjahc 1862/63 verfallen waren, sind die deigesetzten Nevisions- und Abhörsperieln binnen 14 Tage» einzusenden.
Den 16. Juni 1864.
K. Oberamt. Bätzner.
Arnbach, Gemeindepflege 1 fl. 13'/- kr. Beinberg, Gemeindepflege 1 fl. 2 kr. Bcrnbach, Gemeindepflege 1 fl. 53 kr.
StifiungSpflege 27 kr.
Bieselsberg, Gemeindepflege I fl. 15 kr. Birkenfelv, Gemeindepflege 2 fl. 16 kr. Calmbach, Gemeindepflege 2 fl. 54 kr. Conweiler, Gemeindepflege 1 fl.. 52 kr.
Stiftungspflegc 33 kr.
Dennach, Gemeindepflege 1 fl. 15 kr.
Almosenvflege 11'/, kr.
Dobel, Gemeindepflege 1 fl. i>/, kr.
Stiftungspflege 18 kr.
Engelsbrand, Gemci'ndepilege 2 fl. 30 kr.
Stiftungspflege 9 kr. Enzklösterle, Gemeindepflege 1 fl. 24 kr. Feldrennach, Gemeindepflege 1 fl. 45 kr. Kirchenvflege 40 kr.
Armenpflege 50 kr.)
Gräfenhausen, Gemeindepflege 2 fl. 32 kr. Zebntrechnung 15 kr. Kirchenpflege 30 kr. Armenpflege 15 kr.
Grunbach, Gemeindepflege 3 fl.
Herrenalb, Gemeindepflege 1 fl. 26 kr. Afterschlagrcchnung 24 kr..