Anzeiger und Anlerhatlungs-Matl für das MW Enzthai und dessen Umgegend.

iVr. ^8. Neuenbürg, Mittwoch den 15. Juni 188A.

DerEnzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern Ist. Zär Neuenbürg und nächste Umgebung ^.bonnirt mao bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämters. Bestellungen werden täglich angenommen. Etnrückungsgebühr f°ür die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

In Folge Weisung des K. Ministeriums des Innern wc>d-n die Ons-Vorsteher beauf­tragt, den Jnbalt rer Mimsterialverfügung vom 10. Sevicmb r I84l nnd der Beilage I. und I!. derselben (Regierungsblatt Seile 401420.> betreffend den Schutz des Publikuns gegen Ge- fävrdnng durch Huude ohne Verzug in ange- inessener Welse aus's Neue zur Kenntniß der Einwohnerschaft zu bringen.

Bon den Ortevorstehern wird erwartet, sie weiden die Verschifften der erwähnten Ver­fügung mit Strenge handhaben und auch das Polizeipersonal dahin instruiren, daß dasselbe über deren getreue Beobachtung wacht.

Den 11. Juni 1864.

K. Oberamt.

B ä tz n e r.

Neuenbürg.

Schuldcnliquidation.

In der Gantsache des entwichenen Schneiders Wilhelm Oeffiiiger von Wildbad wird die lschuldenliquidaiion nebst den gesetzlich damit verbundenen weitern Verhandlungen

am Freitag, den 8. Juli d. I. von Morgens 8 Uhr an auf dem Naibhaus in Wildbad vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab- sonderungsberechligte hiedurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Li- qaidations-Tagsahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismit­tel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liqutdirendrn Gläubiger werben, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gcrichtöacten bekannt

sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs und der Bestätigung des Güter­pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bcitrcten.

Neuenbürg, den 10. Juni 1864.

K. Obcramts-Gericht.

Römer.

Neuenbürg.

Schuldenliquidation

In der Gantsache des Gustav Geiger, Fei« lenbauers in Neuenbürg wird die Schuldenliqui- dation nebst den gesetzlich damit verbundenen weitern Verhandlungen am

Samstag, den 9. Juli d. I. von Morgens 8 Uhr an auf dem Nathhuus in Neuenbürg vorgenom­men werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Adsonderungsberechtigte hiedurch vorgela- den werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Li- quidations - Tagfabrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als förderen etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus den Gerichtsurteil bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie binsichllich eines etwai­gen Vergleichs» der Bestätigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des- i>Pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse betreten.

Den 10. Juni 1864.

K. Oberamtsgen'cht. Römer.