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gut halten, wird zur Belohnung hiefür in Aus. sicht gestellt, daß bei einem dereinstigen Verkauf der Verstellpserbe die von ihnen übernommenen Pferde, sofern sie dieselben zu behalten wünschen, nicht versteigert, sondern ihnen zu einem billigen Anschlagspreis überlassen werden.

Für den Geschäftsgang bei der Verstellung werden folgende Bestimmungen gegeb-n:

1) Die Anmeldung zum Einstellen von Pferden ist durch das Schultheißenamt an das betreffende Oberamt und von diesem an das Kommando der Artillericbrigade in Luvwigs- burg spätestens bis zum 12. Juni einzureichen.

2 t Der Bewerber bat ein obrigkeitlich be­glaubigtes Zeugniß bcizubringen, daß er im Stande ist, «für den etwaigen Verlust der ge­wünschten Pferde Ersatz leisten zu können.

3) In der Anmeldung ist anzugeben, wozu die Pftrse verwendet werden wollen, und Hai sich die Ortsbehördc über die Zuverlässigkeit dieser Angabe zu äußern.

4) Das Artilleriebrigadekomliianto entschei­det über die Zulässigkeit des Bewerbers und ertheilt hienach Anweisung zum Abholcn der Pferde.

51 Etwaiger Verzicht auf eine erhaltene Anweisung muß alseald beim Artilleriebrigade, kvmmanbo angezeigt werden.

6> Die Abgabe, sowie die Zurücknahme eines jeden Pferdes geschieht auf Grund eines Vcrstellscheines durch eine Verstellkommission, bestehend auS Ofsszicren und einem Regiments- pferdearzt.

7) Der Verstellschcin enthält die Verstell- bcdingungen, eine genaue Bezeichnung des Pfer­des und seiner ibm etwa anhaftenden Mängel, sowie den von der Kommission bestimmten An- fchlagSpreis beü Pferdes.

8» Der Berstellsche,n ist sowohl von der Bersttlliommftsion als vom Einsteller oder seinem Bevollmächtigten zu unterschreiben. Ein gleich, lautendes Duplikat hievon bekommt der Ein­steller.

9) Erkennt die Kommission bei der Zurück­nahme des Pferdes eine Werlbsvcrminderung desselben, und will sich der Beständer zu der von ihr verlangten Entschädigungssumme nicht nnterschriftlich verstehen, so bringt die Kommis­sion iore Ausstellungen am Pferde zu Protokoll und überweiSt dieses dem Schiedsgericht.

10) Ebenso verfährt eine im Verlaufe der Verstellung etwa ausgeschickte Visitaiionskommis. sion. Sie ordnet in diesem Falle die sofortige Zurückgabe des Pferdes an und tveill dieß dem Artilleriedrigadekommando mit.

11) Das Schiedsgericht entscheidet durch Stimmenmehrheit. Es hat .'seinen Ausspruch nicht allein aus den Minderwerth, sondern auch auf die Liesen Minderwerth bedingenden Mängel des Pferdes zu erstrecken, und läßt sich die Er­öffnung seines Beschlusses von beiden Theilen (dem Bevollmächtigten der Kriegsverwaltung

und dem Beständer, beziehungsweise dessen Be­vollmächtigten) unterschrifilich bescheinigen.

12) Wird die vom Schiedsgericht f.estge» stellte Entschädigungssumme innerhalb acht Tagen vom Beständer nicht geleistet, so wird derselbe gerichtlich darum belangt.

13 > Wenn bei Zurückgabe des Pferdes kein Anstand obwaltet, so wird die Verstellkom» Mission den Empfang desselben auf dem Ver- stellschcine des Einstellers bescheinigen, womit dieser seiner Verpflichtungen gegen die Kriegs» Verwaltung enthoben ist.

Wird aber eine Entschädigungsforderung erhoben, so wird der Bescheinigung der Zurück, gäbe des Pferdes der entsprechende Vorbehalt deigefügt.

Den 26. Mai 1864.

Kriegsministerkum.

Reviere Calmbach, Langcndrand und Wildbad. Holz-Berkauf.

Am 7. Juni.

VormfttagS 9 Uhr,

werden auf dem Raihhaus zu Calmbach aus den Staatswaldungen Meistern, Plaitenkvpf, Großenzhalve, Brcnnerbcrg. Hüttrain, Eulen- loch, Mittelberg und Löwenwald (zum Theil wiederholt) zum Verkauf ausgeboren:

3450 Stück Lang» und Klvtzholz-Nadelholz, 55 Stück Buchenstämme,

1 Eichenstamm,

400 Stück Nadelholzstangen 47" stark, 30 50' lang

Neuenbürg, den 24. Mai 1864.

K. Forstamt.

Lang.

Forstamt Wildberg.

Revier Naislach.

Holz- Verkauf.

Am 30. Mai

aus dem Staaiswald Hirschteich Abth. 1 16,650 Floßwieden.

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf dem Heuweg bei der Jägertanne.

Wildberg, den 24. Mai 1864.

Forstanis.

Nietham m e r.

Forstamt Wildberg.

Revier Siammbcim.

Der Transport von circa 60,000 Cubiksuß Stammholz aus dem Staatswald Brühlberg auf die unterhalb desselben befindlichen Brühl, wiesen wird am

Mittwoch, den 1. Juni,

Morgens 8 Uhr

im Försterhaus hier verakkordirt.

Bemerkt wird, daß das Holz zum größten Theil gesackt werden kann.

Stammhcim, den 22. Mai 1861.

K. Revierförster.

Zeller.