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und Änterhaltungs Matt Enzthat und dessen Amgegend.
Mp. 8O. Neuenbürg, Mittwoch den 13. April 1864.
DerSnzthaler erscheint Mittwochs und SamstagS. — Preis balbtährrg drer und der allen Postämtern 1K. Für Neuenbürg und nächste Umgebung ^.bonnirt «au bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter«. Bestellungen werde» täglich angenommen. — SinrückungSgebühr s'ürdie Zeile oder deren Raum 2 kr»
Amtliches.
Neuenbürg.
Nachstehender Erlaß wird zur Kenntm'ß der Gemeindebörden gebracht.
Len 7. April 1864.
K. gemeinschaftliches Obcramt. Bätzner. Leopold.
Die Ceiitral-Leitung des Wohlthätiqkeits-Vereins
und die K. Ärmen-Kommisgon an sämmtliche gemeinschaftliche Ober-Aemter u Bezirks Wvhlthatig- keits-Vereine.
In Folge der Ministerial-Verfügung vom
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die Beaufsichtigung der Arbeitsschulen und der Armen-Jndustrieanstalten be» treffend wird den gemeinschaftlichen Ooerämtern zur Vollziehung dieser Verfügung Nachstehendes eröffnet:
1. Nachdem die Fürsorge für die Unterweisung der Jugend in den für bas bürgerliche Leben nöthigen Fertigkeiten, insbesondere für die Ausbildung der Mädchen in den weiblichen Arbeiten, und die Aufsicht auf die dießfalsigen Anstalten an die Ober- schulbeböiden überwiesen ist, haben die Jahresberichte, welche bis jetzt über die sog. Industrieschulen hieher eriiattct wur- den, von nun an aufzubören; und es sind pro erstmals die Gesuche um Staats» beitrage für Arbeitsschulen, sowie für Aus« bildung von Arbeitslehrerinnen an die Ober» schnlbehörden zu richten.
2. Für eigentliche A r m e n - I n d u st r > e a n - st alten dagegen, welche u> Beschäftigung armer Kinder und junger Leute in der Absicht, ibnen einen Erwerb zu verschaffen, bestimmt sind, werden auch künftig die nöthigen Unterstützungen aus unserer Nasse
bewilligt werden ; daher dießsalsige Gesuche mit den erforderlichen Nachmessungen hie» her emzureichen sind.
3. Ebenso verbleiben die Kleinkinderschulen wie bisher in diesseitiger Unterstützung, welche übrigens bei der Beschränktbelt unserer Mittel nicht für wohlhabende Ge» meindon in Anspruch genommen werden sollte.
4. lieber die Anstalten uck 2.» und 3., sind auch ferner die Jahresberichte in Gemäßheit unseres Normal-Erlasses vom 31. Januar 1856 je auf 1. Mai bieder zu erstatten, und cs können hiezu für dieses Jahr noch.die gedruckten Formularien benützr werden, welche mit den vorjährigen Ver- wllligungen hinausgegeben worden sind. Die gemeinschaftlichen Obcrämter wollen
hienach bei den gemeinschaftlichen Aemtcrn das Weitere einleiten, die einkommenden Berichte und Gesuche für Kleinkinder» und Armen-Jn» dustricanstalten dem Bezirks - WohlthmigkeitS« Verein zur Einsicht und etwaigen Bemerkungen mitchcilen, und dieselben, mit den Anträgen des gemeinschaftlichen Oberamts ergänzt, auf 31. Mai jeden Jahres hieher vorlegen.
Stuttgart, den 30. März 1864.
Garttner.
Durch t6: Januar
Neuenbürg, die Ministerial-Versiigung vom d. I. Neg.-Bl» S. 33 sieht man sich den Gemeindebehörden aufrugeben.
20. Februar
veranlaßt, . . „
künftig in den Gemeinde-Etats den gesammten Aufwand für die Arbeits-(Industrie) Schulen unter die Ausgaben aufzunehmen, wogegen bann, falls künftig von der neuen Aufsichtsbehörde Staats-Beiträge biefür vcrwilligt werden, diese unter der Rubrik «Beiträge für Schulanstallen" ru vereinnahmen sind.
Den 9. April 1864.
K. Oberamt. Bätzner.