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Der EnMaler.

Anzeiger und Änlerhattungs-Malt für das ganze Enzthat und dessen Amgegend.

Mr. S8. Neuenbürg, Samstag den 25. Juli 1888.

DorEnzthaler erscheint Mittwochs und Samstag«. Preis halbjährig hier uns bei allen Postämtern 1A. Für Renenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile «derberen RaumLkr.

Amtliches.

Neuenbürg.

AmtSversainmkungS-Ausschuß.

Die Mitglieder des Amtsversammlungs- AuSschusses werden zu einer Sitzung auf Montag den 27. d. M. Nachmittags >3 Uhr hieher einberufen.

Den 24. Juli 1863.

K. Oberamt.

Bätzner.

Der Königliche Verwaltungsrath der Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt

an das K. Oderamt Neuenbürg.

Da die vielen durch Kinder herbeigeführten Brandfälle hauptsächlich während und nach der Erntezeit verkommen, wo wegen dringender Be­schäftigung der Erwachsenen die Kinder häufig nicht beaufsichtigt sind, so wird daS K. Oberamt auch dieses Jahr beauftragt, unverwcilte An­ordnung zu «reffen» daß in sämmtlichen feld- bautreibenden Orten eine öffentliche Warnung vor den fraglichen Unglücksfällen, deren Gefahr durch die um diese Zeit statlfindende Anhäufung leicht entzündlicher Feldcrzeugniffe in bvhem Grade vermehrt wird, ergehen zu lassen und die dringende Aufforderung zu vorsichtiger Auf­bewahrung der Zündhölzchen sowie zu möglich­ster Aufsicht auf die Kinder beizufügen.

Die übliche Aufbewahrung der Zündhölz­chen in den Mauervertiefungen am Kochheerde oder auf den Geschirrbrettern in der Küche, den ' Schanzen in der Wohnstube oder Kammer hat sich durch die Erfahrung als ungenügend er­wiesen, da die Kinder, besonders die Knaben bei dem großen Reiz, den dieses Spielzeug für sie hat, auch hochgelegene und in vorschriftmä- ßigen Gefäßen verwahrte Zündhölzchen mittelst Aufsteigens sich zu verschaffen wissen.

Darüber, in welch' anderer Weise diese Zündstoffe sicher aufzubewahren seien, wird eine

allgemein passende Vorschrift nicht wohl zu fin­den sein. Es muß vielmehr in jedem einzelnen Hause je nach den besonderen Verhältnissen vor Allem von den Hausbewohnern selbst die ge­eignete Vorkehr getroffen und gehandhabt wer­den, und eben hiezu sollten die Hausväter und Mütter auch aus gegenwärtigem Anlaß wieder­holt und dringend ermahnt werden.

Die Orts- und Oberfeuerschauer aber kön­nen in wirksamer Weise nachhelsen, wenn sie in jedem Hause den Ort der Aufbewahrung der Zündhölzchen bei jedem Umgänge sich zeigen lassen und von der wirklichen Einhaltung der nöihigen Vorsicht, so viel es ihnen möglich ist, sich überzeugen werden.

Stuttgart den 14. Juli 1863.

Müller.

Die Schuldheißcn-Aemter werden aufge­fordert, in Gemäßheit vorstehenden Erlasses alsbald die erforderliche öffentliche Bekannt­machung zu erlassen.

Neuenbürg den 24. Juli 1863.

K. Oberamt.

Bätzner.

Diöcesan-Verein.

Montag. 27. Juli, Mittags 2 Uhr in Dobel. Tagesordnung wird zugesandt.

Herrenalb.

Pfarrer Rühle. Vorstand.

Calmbach.

Gefundenes.

llezten Sonntag ist hier ein goldenes Uhren- Behäng, mit Schlüssel, Petschaft rc. gefunden und bei der Unterzeichneten Stelle hinterlegt worden. Wenn der Eigenthümer dieser Gegen­stände solche nicht binnen 10 Tagen abholt, so wird zu Gunsten der Finderin hierüber verfügt werden.

Den 21. Juli 1863.

Schuldheissenamt.

Hosch.