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bürg.

-Verkauf.

> Bezahlung in 4 Zie­sen in der Reuth, steiggarten, zelrain,

im Schloßberg er, welche unterdessen te einsehen können, am Z Februar,

> 2 Uhr an,

n dahier zu sprechen

Gottfried Jack.

Wer EnAhaler.

Anzeiger und Unterhaltungs-Matt Nr das ganze Enzthal unkt dessen Amgegend.

tV»'. 6. Neuenbürg, Mittwoch den 21. Januar 1863.

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DerEnzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier unr bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter«. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Tübingen, den 5. Dezember 1862.

Der .Civil-Senat des

Kgl. Wiiritember gischen Gerichtshofes für den

Schw arzwa ld-Kreis an

das K. Oberamtsgericht Neuenbürg.

Nach einer Mitlheilung des K. Steuer- CollegiumS vom 25. v. MtS, wird der im Mo­nat Juli durch die Oberamts-Geometer vorzu­nehmende Abschluß der Meß Urkundenhefte nicht selten deßbalb nicht rechtzeitig besorgt, weil die Mcßuikunden und Handnssc zu jener Zeit häufig noch gar nicht oorliegen, und daher jezt erst beigebracht werden müssen. Als Grund pievon wird unter Anderem auch der angeführt, daß die Geometer oft sehr schwer die Bezahlung ihrer Meßgedühren erlangen können, nicht selten empfindliche Verluste erleiden, und daher die vorliegenden Vermessungen unter allerlei Vor­wänden möglichst verschieben.

Zu möglichster Beseitigung dieses Mißstan- des erhält nun das K. Obcramtsgcricht den Auftrag, den Gemeinde-Behörden zu empfeh­len, den betreffenden Geometern auf Anrufen Behufs «Heer Befriedigung um ihre Meßgebüh- ren-Forderungen jeden dienlichen Vorschub zu leisten.

Schüfe r.

Neuenbürg.

Rekrutirungssache.

Die vorläufige Prüfung der Berücksich­tigungs-Ansprüche von Militärpflichtigen der Altersklasse 1863, nämlich die Ansprüche:

1. aus Befreiung (Art. 5 des Kriegs- dienstgcsezes);

2. auf Zurückstellung wegen Fami­lienverhältnissen;

3. auf Zurückstellung wegen Berufs;

4. auf V er w i l l i g un g einjähriger Dienstzeit,

wird in der ersten Hälfte des Monatö Februar vorgenommen werden.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt die Beteiligten aufzufordern, ihre Ansprüche, so­weit sie nicht bereits geltend gemacht und mit den erforderlichen Urkunden belegt worden sind, alsbald bei dem Obcramt anzumeldcn, und nach Vorschrift der §.§. 107, 108, 111 u. 123 der Instruktion (Reg.-Bl. von 1844, S. 7476u. S. 81) zu begründen.

Diejenigen, weiche die Beweis-Urkunden persönlich übergeben, oder Belehrung einholen wollen, haben sich am

Samstag den 7. Februar d. I.

Vormittags

auf der Oberamtskanzlei einzufinden.

Den 13. Januar 1863.

K. Oberamt.

B ä tz n e r.

Neuenbürg.

Nach einer Miltheilung der K. Straßen- bau-Jnfpektion Calw vom 16. Januar d. I. ist die neue Enzthalstraße von hier bis Brötzingen nunmehr dem öffentlichen Gebrauch übergeben, was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Da diese Sttaße an die Stelle der alten Bergstraße getreten ist, so wird die leztere von der K. Straßenbau-Verwaltung von dem er­wähnten Tage an nicht mehr unterhalten; weil dieselbe jedoch für den Nachbarschafts-Verkehr auch fernerhin nicht entbehrt werden kann, ist sie von den Gemeinden, über deren Markungen sie zieht, gleich andern frequenten Vizinalstraßcn in gutem fahrbaren Stande zu erhalten. Die bethciligten Gemeindebehörden haben insbesondere dafür zu sorgen, baß im Laufe dieses Winters noch Unterhaltungsmaterial für diese Straße bergeschafft wird.

Den 17. Januar 1663.

K. Oberamt.

B ätz ner.