346

Ordnung 8. 4 u. ff. enthaltenen Vorschriften genau einzuhalten. Damit auch die Konsu­menten in den Stand gesezt werden, sich Gewißheit zu verschaffen, daß sie bei dem Drode das gehörige Gewicht erhalten, sind von den Bäckern in dem Verkausslokale Schnellwagen aufzustellen, mittelst welcher sich die Käufer selbst auf leichte Weise von dem Gewichte des Erodes überzeugen können, auch ist daselbst das Gewicht, welches ein ausgebackener Laib Brod, und die Kreuzer- Wecken nach dem Stande der Brodtare min­destens haben müssen, sowie der jeweilige Betrag der Tare auf eine in die Augen fal­lende Weise anzuzeichnen.

Bei Festsezung der Brodtare nach dem Ergebnisse der Fruchtmärkte ist überall darauf zu achten, daß der Mittelpreis genau berech­net und hiebei auf die Qualität der verkauf­ten Frucht, ebenso, wie auf die Quantität derselben gebührende Rücksicht genommen wird.

Den Vorständen der mit der Festsezung der Brodtare in den einzelnen Gemeinden beauftragten Kollegien wird zur Pflicht ge­macht, je nach Abhaltung des maaßgebenden Fruchtmarktes, insbesondere auch bei erfolgtem Abschläge der Fruchtpreise, die Veränderung der Brodtare zur Berathung zu bringen.

Wenn sodann in einzelnen Gemeinden in Folge des Mangels genügender gut eingerich­teter Bäckereien sich ein Bedürfniß zu Her­beischaffung von Brod von auswärts zeigen sollte, so werden die Gemeindebehörden am geeignetsten dadurch abhelfen, daß sie nach Maaßgabe des Art. 61 der Gewerbeordnung, geeignetenfalls durch Unterstüzung aus Gc- meinvemitteln mittelst Verabreichung von Holz, Einräumung von Gemeindebacköfen und dergl., Bäcker benachbarter Orte veranlassen, das Bäckergewerbe, oder den Brodverkauf zeitweise in der Gemeinde zu betreiben.

Damit sich das Ober amt des Vollzugs obiger Anordnungen versichern kann, haben die Ortsvorsteher über die von iynrn diesfalls getroffenen Anordnungen n> ihr Protokoll Eintrag zu machen und die Brodschauer zu Führung eines Tagbuchs anzuhalten.

Den 27. Oktober 1853.

K. Oberamt.

B a u r.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Wildbad.

Holz-Verkauf.

Am 3. und 4. November kommt auf dem Rathhaus in Wildbad von je Morgens 9 Uhr an zur Versteigerung aus den Durchfcrstungs- schlägen Langenwald und Wanne, sowie vom Schctdholzansall in verschiedenen Distrikten, na­mentlich Meistern, Linie, Löwenwald und Wanne 551 Stück tanneu Langholz, 124 Stück Nadelholz-Sägklöze, 1 eichener Kloz; fer­ner Brennholz: 2 Klafter eichene, 2 Kl.

tannene Scheiter, 43 Kl. buchene, 95 Kl. eichene, 491 Kl. tannene Prügel, 67 Kl. tannene Rinde; 647 Kl. buchene, 301 Kl. tannene Reisprügel. Größere Parthien, welche sich zur Verkohlung eignen, kommen im Langenwald, in der Wanne und in der Linie zum Verkauf.

Mit dem Lang- und Klozholz wird am er­sten Tag begonnen und sogleich zum Brennholz übergegangen.

Neuenbürg, den 26. Okt. 1853.

K. Forstamt.

Krauch, Aff. St.V.

Forst« ml Neuenbürg.

Revier Schwann.

Holz-Verkauf.

Aus jdem Staatswald Espach werden am nächsten Dienstag den 1. November

9 St. Eichen, zu Bau- und Werkhvlj sich eignend, und

4'/, Kl. anbrüchiges eichenes Brennholz im öffentlichen Aufstreich verkauft werden.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr bei der Forstwartswohnung zu Dobel.

Schwann den 27. Oktober 1853.

K. Nevierförster.

Gräfenhausen.

Gläubiger-Aufforderung.

Jakob Hill er, lediger Maurermeister und Bürger von hier, beabsichtigt nach Amerika aus- zuwandern, vermag aber die gesezliche Bürgschaft nicht zu leisten. Es werden daher alle diejeni­gen aufgefordert, welche rechtliche Ansprüche an w. Hitler zu machen haben, dieselben bei der Unterzeichneten Stelle binnen 6 Tagen vorzu­bringen. Bemerkt wird jedoch, daß Hiller auf Gemeindekosten auswandert und auf eine Be­zahlung nickt zu hoffen ist.

Den 24. Oktober 1853.

Schuldheiß Glauner.

Gräfenhausen.

Herbst-Anzeige.

Am Samstag den 29. d. Mts. beginnt dahier die Klevner- und am Montag den 31. d. Mls. die allgemeine Weinlese.

Der Ertrag der Klevner ist auf 180 bis 200 Eimer geschäzt.

Die Herren Weinkäufer werden hievon mit dem Anfügen in Kenntniß geiezt, daß sorg­fältige Auslese angeordnet und die Weinberge noch vollständig belaubt sind.

Den 24. Oktober 1853.

Schuldheiß Glauner.

Oberniebelsbach.

Herbst-Anzeige.

Am Montag den 31. dieses Monats beginnt dahier die Weinlese. Was die Qua-