298

reif wird, desto länger muß sie am Baume hängen. Man kann aber nicht bestimmen, wie lange, und dielen Zeitpunkt durchs Drücken bestimmen, wie beim Som­merobst; denn diese Eigenschaft erhalten die Wintcr- sorten erst auf dem Lager. Aber eine nur einjährige Erfahrung von ihrer späteren Zeitigung unv längeren Dauer gibt schon einen Fingerzeig, sie auch länger am Baume zu lassen. Man muß sich dabei nach der Be­schaffenheit der Herbstwitterung richten. Wenn das Laub sich am Baume färbt, geldlich zu werden beginnt, hie! und da schon einiges abfällt, dann darf man mit dem Abnchmcn nicht mehr zögern. Erfahrungen bestätigen auch, daß die spätreifenden Sorten durch Reifen oder ziemlichen Frost leiden. Man erwarte einen trockenen und heitern Tag zur Abnahme, daß das Obst nicht naß auf das Lager gebracht wird; und cS ist vorzüglich gut, wenn es im Sonnenscheine und zum wenigsten an luf­tigen Tagen von 9 Uhr des Morgens bis Nachmittags 4 Uhr abgenommen wird.

Das frühere Abnchmcn schadet weit mehr, als das spätere, dieß zeigen vorzüglich die grauen Neinetten- sorten. Sic werden, zu früh abgethan, oder, wenn sie abgenommen werden, ehe sie einige leichte Fröste am Baume erhalten haben, runzlich, und schrumpfen immer mehr zusammen, das Fleisch wird welk und zähe wie Leder, und hat wenig Saft und einen sauren Geschmack, und doch wird diese Frucht sehr gut, wenn man sie lange am Baume hängen läßt. Sie erhalten sich nachher noch einmal so lange und bekommen ihren rechten eigenen Geschmack. Obgleich das Obst nicht immer lange hän­gen gelassen werden kann, wenn es nicht in verschlosse­nen Gärten steht, so mußte es doch bemerkt werden, es wird sich jeder nach seinen Umständen zu richten wissen.

Das spätere Obst scheint von der Natur selbst zum Aufbewahren bestimmt worden zu seyn, man muß äber um diesen Zweck zu erreichen, es nur von kräftigen ge­sunden Bäumen nehmen. Ein kränkelnder Baum liefert Obst, dessen Säfte nicht gehörig haben verarbeitet wer­den können. Das Obst wird schon an diesen Bäumen eher reif als an gesunden von der nämlichen Sorte. Man lasse sich nicht durch das schöne Ansehen desselben verführen, sie färben sich meistens viel Heller als an ge­sunden Stämmen. Dies zeigen uns auch die vom Wurm angestochenen Aepfcl und Birnen zu unserem Verdruß gar zu gut. Solches Obst taugt nicht aufs Lager.

(Fortsezung folgt.)

MohamedanLsche Rechtspflege.

Aus Tunis wurde vor einiger Zeit darüber be­richtet, wie man dort die Rechtspflege handhabt. Ein dort angesehener Notar wurde wegen Fälschung eines Kaufkontrakts vor Gericht geladen. Bald ergab es sich vor dem Tribunal des Bcy, daß der Angeklagte des Verbrechens schuldig sey, und er wurde nach und nach so in die Enge getrieben, daß er sich zu demsel­ben bekannte. Der Strafe der Fälschung also verfal­len, wurde er zum Verluste der rechten Hand verur- theilt und der Spruch sofort an ihm vollzogen. Die Hand wurde mit großer Gewandtheit vom Arme ab­gelöst und der Armstumpf in heißgemachtes Pech ge­

taucht. Darauf sezte man den Sträfling verkehrt auf einen Esel, band die abgehauene Hand dem Thiere mitten auf den Rücken und führte den Fälscher so unter Begleitung Tausender durch die Hauptstraßen von Tunis, und endlich nach Hause. Hier kann der Bestrafte nun ruhig und ferner ungekränkt unter Freun­den und Nachbarn leben, ohne daß er vom öffentlichen Ansehen irgend etwas eingebüßt hätte. Denn bei den Muselmännern stirbt die Infamie des Verbrechens mit der erhaltenen Strafe, und der ärgste Delinquent nimmt sofort Rang und Ansehen wieder «in, ohne daß fortan noch der geringste Makel an ihm oder seiner Familie haften bliebe.

Die Marktfchreierei auf einigen Messen geht in's Aschgraue! So bietet z. B. das »Berliner Garde­robe-Magazin,« welches gegenwärtig gerne auf der Kasseler Messe sein großartiges Lager räumen möchte, einen Sommerpaletot umsonst an; notLbene, wenn man sich vorher durch Ankauf eines Winterpaletots hat anschmieren lassen. Wir meinen, die Sommerpa« letots werden auch geschenkt zu theuer seyn.

Forst amt Wildberg.

Revier Hirsau.

Holz-Berkauf.

Das Holzerzeugm'ß vom Aushauen zweier Weglinien im Distrikt Ebene und Kohlberg deS Staatswaldes Lützenhardt kommt am

Donnerstag den 22. September zur Versteigerung und besteht in

123 Stämme Langholz, 31 Stück Säg« kköze, 9'/, Klafter buchene Scheiter, 12'/. Kl. buchene Prügel, 69V, Kl. Nadelholzschciter, 17 Kl. dergl. Prügel, 400 Stück buchene und 1437 Stück tannene Wellen.

Die Zusammenkunft ist früh 8 Uhr auf der Weglinie an der alten Badstraße, unweit dem Ort Oberkollbach. Die löbl. Ortsvorstände wollen für rechtzeitige Bekanntmachung dieses Verkaufs Sorge tragen.

Wildberg am 10. Sept. 1853.

K. Forstamt.

Gold-Course. Stuttgart, den 15. Sept. 1853. Württemberg. Dukaten (FesterCours) 5 fl. 45 kr.

Andere Dukaten . ..5 fl. 36 kr.

Neue Louisd'or.. . 11 fl. kr.

Friedrichsd'or ..9 fl. 42 kr.

20 FrankS-Slücke . . . . . . . 9 fl. 25 kr.

K. Staatskassen-Verwaltung.

Redaktion, Druck und Verlag der M e eh'schen Buchdruckerei in Neuenbürg.