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Calmbach.

Lang- und Klozholz - Verkauf.

Am Freitag den 29 dieses Monats, Morgens 9 Uhr,

verkauft die Gemeinde Calmbach aus ihrem Cvmmunwald Kälbling

317 Stücke Langholz von 11l? abwärts und 123 », Sägklöze.

Den 2l. April 1853.

Schuldheiß Löffler.

Privatnachrichlen.

Bieselsberg.

Heu- und Qehmd-Verkauf.

Der Unterzeichnete verkauft aus Auftrag der Ehninger Leihkasse circa 250 Centner Heu und Oehmd. Käufe können täglich mit dem Unterzeichneten abgeschlossen werden.

Den 22. April 1853.

Schuldheiß Lötterle.

Neuenbürg.

Ein neues Bernerwägele und ein Kinderwägele hat billig zu ver­kaufen

Wagner Olpp.

Neuenbürg.

Der Unterzeichnete sucht einen Lehrling.

Schuhmacher Walter.

Geld-Gesuch.

Gegen 3'/rfache Versicherung auf Gebäude und Güter werden 100 fl. aufzunehmen gesucht. Wo, sagt die Redaktion.

Für die Branddeschädigten in Grunbach sind ferner eingegangen: durch Hrn. Vicar Stammbuch in Langenbrand von einigen Freun­den 1 fl. 6 kr., von O.A.D. Schilpp 12 kr.

Herzlichen Dank hiefür.

Neisegelegenheit nach Amerika.

Wöchentliche Expeditionen von ab Mannheim.

Pünktlichkeit in den Expeditionen, billige Preise und genaue Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Zuverlässige erprobte Kondukteure geleiten unsere Passagiere bis in den Seehafen.

Nähere Auskunft, Prospekte und Schiffsverträge ertheilt der Bezirks-Agent , Wildbad, 1853.

K r o n i k.

Deutschland.

Württemberg.

Berichtigung in Ablöfungsfachen.

Nicht selten findet sich in öffentlichen Blät­tern die Behauptung, daß die Gefall- und Zehnt­ablösung den Bauern viel baares Geld entziehe, und daß dieses, in den Kaffen der seitherigen Berechtigten gesammelt, dem täglichen Verkehr entgehe. Diese Behauptung hat auf den ersten Anblick so viel Schein für sich, daß gewiß Viele mit ihr sich vereinigen. Eine Bestätigung frag­licher Behauptung findet sich auch da, wo die Pflichtigen die ihnen freistehende Ablösungsan­meldung in der Meinung bis jezt unterlassen haben, daß ihnen die Mittel zur Bezahlung des Ablösungsschillings fehlen. Ein genaueres Ein­gehen in die betreffenden Verhältnisse dürfte je­doch zeigen, einmal: daß jene Behauptung durch und durch unrichtig ist, und zweitens: daß die Gemeinden, welche nicht ablösen wollen, ihr eigenes Interesse nicht richtig auffaffen. Der Ablösung von Gefällen und Zehnten werden solche Preise zu Grunde gelegt, welche unter den laufenden Preisen stehen. Der also ermit­telte Werth der Gefälle und des Zehnten wird

nur mit der Zahl 16 zu Kapital erhoben, so daß schon hierdurch ungefähr ein Drittel deS wahren Werths den Berechtigten zu Schaden geht; überdies wird der Ablösungöschilling nur mit 4 pCt. verzinst und nur in der langen Reihe von 25 Jahren abgetragen. Wenn das, was der Pflichtige bis jezt in Natur abgetragen hat, gesammelt und zu Abtragung des Ablö­sungsschillings sammt Zinsen (in Zeitrenten) verwendet wird, so ist es theils an sich, theils nach angestellten genauen Berechnungen gewiß: 1) daß nicht ein Kreuzer mehr, als bisher, alljährlich geleistet, und 2) daß der Pflichtige nach Berfluß von 18 Jahren von aller künftigen Verpflichtung frei wird. Es ist ferner klar: 3) daß Diejenigen, welche später, als Andere, ablösen, in den Nachtheil kommen, daß sie an dem Ausfall, den die Staatskasse durch die Ab­lösung erleidet, beitragen müssen, ohne daß sie an dem Vortheil der Ablösenden Theil nehmen. Es ist endlich klar: 4) daß das, was der Be­rechtigte an Ablösungsschilling einnimmt, keines­wegs dem Verkehr gegrnüber von der Zeit vor der Ablösung entzogen wird; der Berechtigte hat ja früher Las Gefäll und den Zehnten bezogen; es wird jezt nicht mehr als früher erhoben, wenn bas, was früher bezogen wurde, nach wie vor gesammelt und zur Abtragung der Zeitrenten