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der obenbezeichneten Gegenstände wird, je nach der Beschaffenheit des Falls, als Kontrole- Vergehen oder Steuergefährdung nach den be­stehenden gesezlichen Bestimmungen bestraft.

Den 14. Februar 1853.

K. Kameralamt.

Greiß.

Forstamt Wildberg.

Revier Altburg.

Holz-Verkauf.

Am 21., 22., und 23. Februar d. I., kommt aus den Schlägen Koblberg und Glasberg nachbenanntes Material unter den gewöhnlichen Bedingungen zum Aufstreich:

6 Stücke Werkbuchcn, 161 doppelte und 136 einfache Klöze, 6'/« Klafter buchene Scheiter, 25^/» Klafter dto. Prügel, 184 Klafter Nadelholzscheiter, 87^ Klft. dto. Prügel, 2V- Klft. dto. Abfall­holz, 462'/, Stücke buchene und 9412'/- Stücke Nadelholzwellen.

Der Verkauf findet in folgender Weise Statt:

Am ersten Tag Klafterholz und Wellen vom Kohlberg; Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im Schlag, bei schlechter Witterung in Ober- kollbach;

am zweiten Tag Klafterholz vom Glasberg; Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der neuen Badstraße beim zweiten Durchlaß;

am dritten Tag die Wellen vom Glasberg und sämmtliches Nuzholz; Zusammenkunft wie am vorhergehenden Tag; der Verkauf der Wellen beginnt um 9 Uhr, jener des Nuzholzes aber um 11 Uhr.

Die Ortsvorstände wollen für die rechtzeitige Bekanntmachung dieses Verkaufs Sorge tragen.

Wildberg, den 8. Februar 1853.

K. Forstamt.

Alber.

Oberniebelsbach.

Schulden-Liquidation.

Matthäus Uebelhör, Bauer von Ober­niebelsbach, wünscht unter der Leitung des Un­terzeichneten mit seinen Gläubigern sich zu arrangiren.

Um nun die Forderungen an Uebelhör genau kennen zu lernen, werden dessen Gläubiger hiemit eingeladen, ihre Ansprüche unter Vorle­gung der Beweismittel am

Dienstag den 22. dieses Monats, Morgens 8 Uhr,

auf dem Rathhause in Oberniebelsbach entweder mündlich oder schriftlich um so gewisser anzu­melden und sich zugleich über einen etwaigen Borg- oder Nachlaßvergleich, sowie über den vorläufig vorgenvmmenen Liegenschafts-Verkauf

zu erklären, als sie sonst den ihnen durch die Unterlassung dieser Anzeige, beziehungsweise Erklärung, etwa erwachsenden Nachtheil sich selbst zuzuschreiben haben würden.

Neuenbürg, den 11. Februar 1853.

Gerichts-Notar

Zwißler.

Neuenbürg.

Aufruf zur Unterbringung eines Waisenknaben.

Der 15jährige Matthäus Geckle, Messer­schmieds Sohn von Bernbach, hiesiger Angehö­riger, sollte in eine rechtschaffene Familie, sey es zur Erlernung eines Gewerbes, seye es als Taglöhner oder Dienstknecht untcrgebracht werden. Derselbe war bis vor Kurzem in Bernbach, wo er bei seinem Kostreicher d:e häuslichen Ge­schäfte verrichten mußte. Zum Schneidergewerbe hat er sich wegen einiger Kurzsichtigkeit nicht tauglich erfunden. Wer ihn nun unter seine Obhut und Dienst übernehmen will, wolle sich mit Herrn Stadtrath Hummel dahier inner 10 Tagen besprechen.

Den 14. Februar 1853.

Stadtschuldheifsenamt.

Meeh.

Bezirks Armenverein.

Donnerstag den 24. Februar Plenar- Versammlung im Waldhorn zu Höfen.

Für den Vorstand: Kapff.

Privatnachrrchten.

Wundärztlicher Verein.

Am Dienstag den 22. Februar ist die jähr­liche Versammlung des wundärztlichen Vereins bei Bierbrauer Karcher dahier. Die Schuld- heifsenämter werden ersucht, dies den betreffenden Herren Wundärzten zu eröffnen, diese aber zu zahlreichem Erscheinen eingeladen.

Neuenbürg den 15. Februar 1853.

Oberamtsarzt vr. Kapff.

Neuenbürg.

Dienfigefuch.

Eine Herrschaft vom Lande sucht für ihr 20 Jahre altes Dienstmädchen, das sich durch Treue, Fleiß und seinen eingezogenen Lebens­wandel während einer bald fünfjährigen Dienst­zeit deren angelegentlichste Fürsorge erworben, das aber wegen Erstarkung der eigenen Kinder jezt entbehrlich wird, auf Georgii d. I. ein ähnliches Unterkommen. Dasselbe kann für die gewöhnlichen Küche-, Haus- und Feldgeschäfte, auch für die Kinderpflege bestens empfohlen werden.

Ueber die weitern Bedingungen ertheilt nähere Auskunft die Redaktion.