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a. ob die von den Bestellern getroffene Wahl der Rebsorten für die Lage und sonstige natürliche Beschaffenheit ihrer Neugereme geeignet, und

Ir. ob bei dem Verlangen der wirkliche Be­darf nicht überschritten sey;

o. ob die seiner Zeit in dem Bezirks-Ort angekommenen Neben von guter Beschaf­fenheit sehen und nicht etwa durch Ver­zögerung der Fuhrleute Noch gelitten ha­ben; in welchem Falle, neben Rückhaltung der Fracht, sogleich wegen Einleitung der Regreßnahme Anzeige hieher zu machen wäre;

cl. ob die ausgetheilten Reben von den Em­pfängern auch wirklich auf die bei der Anmeldung angegebene Weise verwendet worden seyen,in welcher Beziehung über etwaige Mißbräuche hieher Anzeige zu erstatten ist.

II. Was die Abgabe von Wurzelreben be­trifft , welche nur gegen Bezahlung geschieht, so werden Anmeldungen um solche von den Sorten: Rißling, Traminer, Gutedel und Clevner im nächsten Frühjahr, um den Preis von Ist. 30kr. für dasHundert, nach Maßgabe des Erzeugnisses der Neb- länder der Gesellschaft, berücksichtigt wer­den, wenn die Bestellungen durch Vermittlung der königl. Oberämter zugleich mir den von die­sen nach Pkt. I. 5) einzusendenden Verzeichnissen über die Schnittlinge hieher gelangen.

Uebrigens erlauben die Verhältnisse der Gesellschaft nicht, sich mit der Abgabe einzel­ner Stöcke von anderen Sorten zu befassen.

HI. Anträge zu kaufsweiserU ebernah me von Clevner-Schnrttlingen nimmt die Gesellschaft auch in diesem Jahre nicht an, da sie diese hauptsächlich von Asmanns Hausen am Rhein zu beziehen beabsichtigt; dagegen wird sie Schnittlinge von Traminern und Gute dein um den Preis von 15 kr. und vom blauen Sylvaner und weißen Clevner um 18 kr. per Hundert, von solchen inländischen Weinberg-Besizern ankaufen, bei welchen durch die Weinbau-Commissionen oder durch Mitglieder der Weinverbesserungs-Gescllschast die Bürgschaft dafür schriftlich übernommen wird, daß sie die angebotenen Reben in guter Beschaffenheit und unvermischt mit andern Sorten lie­fern können und werden, wie denn auch nur für solche Lieferungen Bezahlung geleistet werden wird.

Diesfällige Anerbietungen sind bis zum 25. Dezember 1852 an die königl. Oberämter cin- zureichen, welche hicmit gebeten werden, der­gleichen Kaufs-Anträge zugleich mit den Anmel­dungen um Schnittlinge (oben 1-5) hieher einzu- scnden.

Schließlich wird überhaupt bemerkt, daß die Termine der Anmeldung und Einsendung um so pünktlicher einzuhalten sind, als später

hieher gelangende Bestellungen nach Umständen unberücksichtigt bleiben müßten.

Stuttgart, den 30. Rov. 1852. Ausschuß der Weinverbesserungs- Gesellschaft:

Hcrdegen.

W i l d b a d.

Holz-Verkauf.

Am Thomas-Feiertag den 21. d. M. Vormittags 11. Uhr

werden auf dem hiesigen Rathhause im öffentli­chen Ausstreiche verkauft werden:

1) aus dem Gemeindewalde Sommersberg

537 Stämme Langholz vom 25er bis 90er 63 Klafter buchene Scheiter,

103 forchene Scheiter;

2) aus dem Gemeindewalde Wanne

4 Klafter buchene Scheiter,

90 tannene Scheiter,

3 ,, buchene Reisprügel,

3) aus dem städtischen Holzgarten, (sog. Weiher) etwa 100 Klafter tannene Scheiter.

Hiezu werden die Liebhaber mit dem Be­merken eingeladen, daß das Scheiterhvlz sogleich nach der Genehmigung, und das Langholz zur Hälfte baar, und zur andern Hälfte am 1. März des nächsten Jahrs zu bezahlen ist.

Den 10. Dezember 1852.

Stadtschuldheiffenamt.

Mittler.

Dobel.

Heu- und Rindvieh-Verkauf.

Am Donnerstag den 30. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, werden auf hiesigem Nachhause 145 Centner Heu und 4 Stücke Rindvieh

im Erekutionswege zum Verkauf gebracht.

Den 14. Dez. 1852.

Schuldheiffenamt.

S ch u o n.

Schwarzenberg.

Frucht-Verkauf.

Am Thomas-Feiertag, den 21. d. Mts., Morgens 8 Uhr,

verkauft die Gemeinde ihre Zehntfrucht mit 50 Simri Roggen und 50 Haber

um baare Zahlung. Kaufsliebhaber wollen sich einfinden.

Aus Auftrag des Gemeinderaths: Schuldheiß Burkhardt.

Privatnachrichten.

Neuenbürg.

Kunstineht.

Von feinem Kunstmehl Nr. Ound 1 habeich neue Sendungen erhalten, welches ich für bevor-