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Anzeiger nnd Unterhaliungs-Klatt für das ganze Enzthal nnd dessen Umgegend.

zthäler

8V. Neuenbürg, Mittwoch den 10. November 18Z2.

Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern Ist. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abounirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Zunft-Versammlungen

nachgenannter Gewerbe finden zu der beigesezten Zeit dahier auf dem Rathhause statt und zwar:

der Mezger am Donnerstag den 18. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr,

der Maurer und Steinhauer am Freitag den 19. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr,

der Nagelschmicde am Dienstag den 23. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr,

der Kupferschmiede, Flaschner und Zinngießer am Dienstag den 23. d. Mts.,

Vormittags 10 Uhr,

der Schlosser, Messerschmiede u. Büchsenmacher am Mittwoch den 24. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr,

der Huf- und Waffenschmiede am Donnerstag den 25. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr,

der Wagner am Freitag den 26. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr.

Sämmtliche Meister dieser Gewerbe werden aufgefordert, zu der festgesezten Zeit pünktlich auf dem Rathhause zu erscheinen. Zur Wahl der Zunftvorsteher wird die Abstimmung von wenigstens '/z der stimmberechtigten Meister erfordert; wer persönlich zu erscheinen verhindert ist, muß einen von seinem Ortsvorstcher beglaubigten «Stimmzettel noch vor dem Schluffe der Wahl­handlung an den Vorsizenden übergeben; Ungehorsam und Versäumniß hierin würde besonders bestraft werden.

Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes ihren ortsangehörigen Meistern zeitig zu eröffnen.

Den 5. November 1852. K. Oberamt. Baur.

Neuenbürg.

Da in Gemäßheit der Verfügung der Kgl. Ministerien des Innern und der Finanzen vom 12. Oktober 1846 (Regbl. S. 465 rc.) am 3. Dezember dieses Jahrs wieder eine Zählung der landesanwesenden Bevölkerung für die Zwecke des Zollvereins vorzunehmen ist, so werden die Gemeindebehörden aufgefordert, die Zählung genau nach Anleitung der gedachten Verfügung unter Mitwirkung der betreffenden Ortsgeistlichen vorzunehmen und die Ergebnisse in der vorge­schriebenen tabellarischen Zusammenstellung u n- sehlbar am 3. Januar 1853 dem Ober­amt vorzulegen.

Bei dem bedeutenden Interesse, welches die vollständige Aufnahme der Landesanwesenden

für die Staatskasse hat, wird von den Ortsbe­hörden eine möglichst genaue Behandlung des Geschäfts erwartet.

Den 6. November 1852.

K. Oberamt. Baur.

Floßsperre.

Das Einbinden von Langholz auf der Kleinen; hat von sezt an zu unterbleiben und das bereits dort eingebundene Holz ist unver­züglich abzuführen.

Neuenbürg, den 8. November 1852.

K. Forstamt. Lang.