Anzeiger nnd Unterhaltungs-Matt lur das ganze Enzthat und dessen Umgegend.

62 . Neuenbürg, Samstag den 7. August 1832 .

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Aintli ch e s.

Neuenbürg.

Auf eine Anfrage der K. Kreisregierung wegen Anwendung der Bestimmungen der Kgl. Verordnung vom 2. Juli 1848 auf die Gemeinde­diener hat sich das Ministerium mit der Ansicht einverstanden erklärt, daß die Reisekosten der in der K. Verordnung vom 22. Februar 1841 tz. 11 unter Ziffer 1 und 2 genannten Gemein­dediener für Reisen bei einer über 6 Stunden betragenden Entfernung vom Wohnorte nach der zuerst genannten Verordnung zu berechnen sind, wenn die Voraussezungen des §. 1 dieser Verordnung dabei zutreffen.

Die Gemeinde- und Stiftungsräche werden zur Nachachtung hievon in Kenntniß gesezt.

Den 2. August 1852.

K. Oberamt.

Baur.

Neuenbürg.

Der Kaufmann Gustav Seeg er von Wild- bad ist heute als Agent der Feuerversicherungs- Gesellschaft des deutschen Pbönir in Frank­furt a. M. für die Stadt Wildbad bestätigt worden.

Dieses wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nun der Stadtförstcr Schober in Neuenbürg die Agentur für die obengenannte Gesellschaft im hiesigen Oberamtsbezirk mit Aus­nahme von Wildbad zu besorgen hat.

Den 4. August 1852.

K. Oberamt.

Baur.

Neuenbürg.

Verschollener.

Ludwig Friedrich Ru ff von Dennach, Sohn des weild. Johann Adam Ruff, gewesenen Tag­löhners daselbst, vor vielen Jahren nach Polen ausgewandert, ist verschollen, und hat, wenn er noch lebt, das 70. Lebensjahr zurückgelegt. Der Verschollene, sowie seine unbekannten Erben, werden hiemit aufgefordert, sich binnen

90 Tagen

dahier zu melden, widrigenfalls Ruff für todt erklärt und das bisher pflegschaftlich verwaltete Vermögen unter seine bekannten Erben landrecht- lich verlheilt werden würde.

Den 3. August 1852.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Neuenbürg.

Schuldenliquidation.

In der Gantsache über den Nachlaß des Wld. Christian Schönhardt, Bürgers und Musikus von Langenbrand, deren Erledigung dem K. Gerichtsnotariat Neuenbürg aufgetragen ist, wird die Schuldenliquidation und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Dienstag den 7. September d. I., Morgens 8 Uhr,

auf dem Natbhause in Langenbrand vorgenommen werden.

Den Schuldheiffenämtern wird aufgegeben, die in dem Staatsanzeiger für Württemberg erfolgte Vorladung mit den dort bezeichnten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 5. August 1852.

K. Oberamtsgericht.

Lind au er.

Gerichtsbezirk Neuenbürg.

Arnbach und Birkenfeld.

Schuldentiquidationen.

In den außergerichtlich zu erledigenden Schuldensachen der Weild. Sara geb. Schwai­ger, gew. Ehefrau des Andreas Jack, Bürgers und Bäckers in Arnbach und der Weild. Frie­derike Christine geb. Regelmann, gew. Ehefrau des res. Schuldheifsen Tränkte in Birkenfeld finden die Schuldenliquidationen und zwar bei Ersterer am

Donnerstag den 9. September d. I., und bei Lezterer am

Freitag den 10. September d. I, je Morgens 8 Uhr,

auf dem Nachhause des früheren Wohnorts der