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Anzeiger «ad Unterhalinngs-Ilatt flr das ganze Enzthal nnd ^effe» Umgegend.

GV. Neuenbürg, Mittwoch den 28 . Juli LKZ 2 .

Dieses Blatt erscheint ie Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern Ist. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, nach­stehende Verfügung des Ministeriums des Innern vom 28. Mai d. I. sogleich in ihren Gemein­den bekannt zu machen.

Den 26. Juli 1852.

K. Oberamt.

Baur.

Behufs des Vollzugs des Art. 26 des Gesezes vom '19. Mai 1852, betreffend Abän­derungen des Gesezes vom 25. Mai 1830 über die polizeilichen Beschränkungen der Versicherung des beweglichen Vermögens gegen Feuersgefahr wird Folgendes verfügt:

8 . 1 .

Nachgenannten Versicherungsanstalten, welche in Folge ausdrücklicher Anerkennung der Staats- Regierung bisher befugt waren, Versicherungs- Verträge im Lande abzuschließen, und zwar:

1) der württembergischen Feuerversicherungs- Gesellschaft zu Stuttgart,

2) der Feuerversicherungsbank für Deutsch­land zu Gotha,

3) der Achener und Münchener Feuerver­sicherungs-Gesellschaft,

4) der vaterländischen Feuerversicherungs- Gesellschaft in Elberfeld,

5) dem deutschen Phönir in Frankfurt a. M.,

6) der Kölnischen Feuerversicherungs-Gesell­schaft,

wird auch fernerhin gestattet, im Lande Versi­cherungs-Verträge abzuschließen.

§. 2 .

Nachgenannten Versicherungsanstalten, welche bisher auch befugt waren, Versicherungsverträge im Lande abzuschließen, und zwar:

n) der französischen Gesellschaft des Phönir in Paris,

d) der Phönir-Affecuranz-Gesellschaft zu London,

o) der Globe-Assecuranz zu London, ü) der Leipziger Feuerversicherungs-Anstalt, e) der Brandversicherungsbank für Deutsch­land in Leipzig,

k» der Feuerversicherungs-Anstalt Borussia in Berlin,

wird hiemit die Bewilligung zu Fortsezung des Geschäftsbetriebes versagt, wornach diese Anstalten von dem Zeitpunkte der Bekanntmachung gegen­wärtiger Verfügung an weder Versicherungs- Verträge abschließen noch solche verlängern dürfen.

Neuenbürg.

Dem Stadt-Schuldheifsen Mittler in Wildbad und dem Conditor Büren st ein in Neuenbürg ist heute die oberamtliche Bestätigung als Agenten der württembergischen Feuer- Bersicherungs-Gesellschaft in Stuttgart ertheilt und sind elfterem die Gemeinden Wild­bad, Calmbach, Höfen und Enzklösterle und lezterem die übrigen Gemeinden des Bezirks zugctheilt worden.

Den Agenten ist nicht gestattet, außerhalb des ihnen angewiesenen Bezirks Versicherungs­anträge anzunehmen.

Den 26, Juli 1852.

K. Oberamt.

Baur.

Bekanntmachung der Centralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Aufnahme von Zöglingen in die Ackerbauschulen.

Da mit dem Ablaufe des Schuljahres 165152 wiederum eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschulen zu Hohenheim, Ellwangen, Ochsenhausen und Kirchberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, aufgefordert, sich innerhalb

drei Wochen

von heute an gerechnet, je bei dem Vorsteheramte derjenigen Ackerbauschule, in welche sie einzu­treten wünschen, zu melden.