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Anzeiger nnd Anterhaltnngs-Dlntt str das ganze Cnzthai nnd dessen Amgegend.

UG. Neuenbürg, Mittwoch den 11. Juni 18A1.

Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum^ kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Wegen einer Flußkorrektion unterhalb Bie­tigheim kann die Enz vor dem 22. d. Mts. mit. Langholzflößen nicht befahren werden, wo­von die betreffenden Schulddeissenämter die Holzbändler und Flößer ungesäumt in Kennt- niß zu sezen haben.

Den 7. Juni 1851.

K. Oberamt.

B a u r.

Neuenbürg.

In der Metzler'scheu Buchhandlung in Stuttgart ist eine :andauögabe der neuen Hau- sirordnung vom 5. April d, I. erschienen, welche noch eine besondere Anleitung für Ortsvorsteher zur Behandlung von Hausirsachen enthält.

Diese Anleitung umfaßt alle Fälle, in wel­chen die Thätigkeil der Ortsvorsteher in Hausir­sachen einzutreten hat, ist leicht faßlich und em­pfiehlt sich deshalb sowie wegen des Preises des ganzen Schriftchens von 18 kr. besonders zur Anschaffung für die Ortsvorsteher, denen es doch schwerer würde, die von ihnen zu beobach­tenden Vorschriften aus der Hauflrordnung selbst mit Vollständigkeit und Schärfe herauszuheben.

Dieses Schriftchen wird den Ortsvorstehern zur Anschaffung mit dem Bemerken empfohlen, daß die Bestellung auf dasselbe beim Oberamt innerhalb der nächsten 14 Tage gemacht werden kann.

Den 10. Juni 1851.

K. Oberamt.

Baur.

Oberamtsgericht Neuenbürg.

Schulden - Liquidationen.

In den hienach benannten Gantsachen wer­den die Schuldenliquidationen und die gesezli'ch damit verbundenen weiteren Verhandlungen an nachbemerkten Tagen vorgenommen werden und zwar:

1) in der Gantsache des Alt Michael Müller, Steinhauers in Ottenhausen, am

Dienstag den 1. Juli d. I.,

Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

2) in der Gantsache des Johann Friedrich Lutz, Schreinermeisters und Geometers von Wildbad, am

Mittwoch den 2. Juli d. I.,

Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

3) in der Gantsache des Johann Friedrich Schmid, Taglöhncrs in Wildbad, am

Mittwoch den 2 Juli d. I., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

4) in der Gantsache des Jakob Friedrich Genrner, Maurermeisters und Wittwers, von Feldrennach, am

Dienstag den 1. Juli d. I.,

Mittags 2 Uhr, auf dem Nachhause daselbst.

Den Schuldheissenämtern wird aufgegeben, die in dem Staatsanzeiger für Württemberg erfolgte Vorladung mit den dort bezeichneten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 1. Juni 1851.

K. Oberamtsgericht.

L i n d a u e r.

Neuenbürg.

Bestellung einer Kuratel.

Durch oberamtsgerichtlichen Beschluß vom 6. d. Mts. wurde Jakob Braun, Taglöhner von Loffenau, wegen Verschwendung unter Kuratel gestellt.

Derselbe kann somit ohne den ihm bestellten Kurator, Gemeinderach Mangler in Loffenau, kein Rechtsgeschäft abschließen, was hiemit öf­fentlich bekannt gemacht wird.

Den 7. Juni 1851.

K. Oberamtsgericht.

Lindau er.