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Freitag den 22. März
ungefähr 100 Stücke Klöze und Bauholz, auch 1500 Stücke Leiternstangen vom 70er abwärts.
Die Zusammenkunft findet Nachmittags 1 Uhr beim Rathhause dahier statt.
Den 9. März 1850.
Schuldheiß Bohlinger.
N e u w e i l e r. Holz-Verkauf.
Am Samstag den 16. d. Mts. Vormittags 10 Uhr verkauft die Gemeinde circa 500 Stämme Floßholz vom 80ger abwärts, wozu Liebhaber auf das Rathszimmer dahier eingeladen werden. Den 5. März 1850.
Schuldheiß Seeg er.
Privatnachrichten.
W i l d b a d.
Ausverkauf eines Colonial-, Eisen-, Färb- und Mannfaktnr- Waaren-Lagers.
Meine Geschäftslocale nebst Utensilien beabsichtige auf eine Anzahl von Jahren unter billigen Bedingungen zu verpachten und werde deshalb von heute an meine Waarenvorräthe zu herabgesezten Preisen abgeben. Gefälligen Aufträgen, welche bestens auszuführen mich bemühen werde, sowie zahlreichen Besuchen sehe entgegen.
Neuenbürg.
Donnerstag den 14. d. Mts. im Gasthof zum Ochsen (Post.)
Anfang Abends 7 Uhr.
Höfe n.
Maurerhandwerkszeug zu verkaufen.
Einen vollständigen Maurerhandwerkszeug, der in noch ganz gutem Zustande ist, verkauft am Gründonnerstag den 28. März Nachmittags 1 Uhr im Aufstreich
Jakob Mettler, Maurers Witlwe.
Erwiderung.
Herr Seeg er fordert in Nr. 18 dieses Blattes den Verfasser des anonymen Artikels in Nr. 14 zur Nennung seines Namens und Begründung seiner Behauptung auf. Beides geschieht hiemit. Herr S. nennt die Behauptung, er habe mit dem badischen Aufstand stehen und fallen zu wollen erklärt, Lüge und Verleumdung. Nun hat er allerdings nicht gerade diese Wvrte gebraucht, das liegt aber auch nicht in meiner Behauptung. Wohl aber war es in der Sizung vom 31. Mai 1849 bei der Debatte über den durch die Rcutlinger Pfingst-Beschlüsse
hervorgerufenen Antrag der XV. Kommission — „jedenfalls sämmtlichen Reichöländern mit Einschluß von Baden und Rheinbayern im Falle eines Angriffes von Neichöfeinden jede militärische Hülse unter der Vorauösezung zu Theil werden zu lassen, daß die betreffenden Länder den durch ihre Anerkennung der Reichsverfassung übernommenen Pflichten in allen Beziehungen Nachkommen", daß Hr. S. unter Anderem gesagt hat: „Können wir, die wir aussprachen, daß wir die Neichsverfaffung mit allen uns zu Gebot stehenden Mitteln durchführen wollen, jezt zurückgehen? Erlaubt es die Ehre, erlaubt es die Mannhaftigkeit, daß wir Zurückbleiben, wenn es zum Handeln kommt? Ich will lieber untergehen, und in Württemberg sind Hunderttausende, welche dasselbe sagen, sie wollen lieber untergehen, als der Sache, welche sie seit Jahren im Herzen getragen, dem Wort das sie gesprochen, untreu werben." Er hat ferner den gerade von ihm herrührenden Theil des Kom- mifsionsantragö (unter der Voraussezung u. s. w.) dahin erläutert, daß „die Cognition hierüber Niemand anders als der Neichsgewalt zustehe" und „daß es der Nationalversammlung so gut sie im Juli 1848 die Centralgewalt eingesezt habe, nun auch zustehe eine andere einzusezen." Es war sodann in der Sizung der Nationalversammlung vom 6. Juni 1849, daß auf den Antrag Schobers u. A. der Beschluß gefaßt wurde: „Baben wird gleich der bayrischen Rheinpfalz in den Anstrengungen für Durchfiihrnng der am 28. März endgültig beschlossenen und verkündeten Verfassung des deutschen Reichs unter den Schuz und die Fürsorge des Reichs gestellt." Noch in der Sizung vom 13. Juni führt, ohne daß Widerspruch von Seite» der Nationalversammlung erfolgt wäre, der Reichsregent Ra- veaur die provisorischen Regierungen von Baden und der Pfalz unter den am meisten befreundeten auf. Endlich stellte die Minderheit der staatsrechtlichen Kommission, darunter Herr See- ger tn der Sizung der Ltändekammer vom 18. Juni, in welcher bekanntlich die sofortige Sprengung der Nationalversammlung durch die rücksichtslose Bemerkung Schobers provocirt wurde, den Antrag: „die Kammer möge aussprcchen, daß sie die Nationalversammlung in ihrer gegenwärtigen Zusammensezung als zu Recht bestehend anerkenne"; und Hr. S. stimmte gegen die von Mack beantragte Beseitigung dieses Antrags durch die Tagesordnung mit folgenden Worten: „ich beneide das Ministerium Römer um die Bürgerkrone nicht, die ihm für den polnischen Mord zu Theil werden wird, den es an der deutschen Nationalversammlung und mit ihr an der Sache Deutschlands begangen hat und zu vollenden im Begriffe steht u. s. w.
Nach allem diesem hat Hr. S. erklärt, daß er lieber untergehen werde, als die Schmach t des Untergangs der Neichsverfaffung) erdulden, und er hat den.badischen Aufstand als einen vollkom-
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