30

Amtliche s.

Neuenbürg.

In Nachstehendem werden die Namen der

Bezirkskommissäre für die nächste Abgeordneten­wahl mit der Zntheilung der Gemeinden zu den

Abstimmungsbezirken bekannt gemacht:

Abstimmungsort: Bezirkskommissur:

Neuenbürg, Stadtschuldheiß

kür die Gemeinde Meeh.

Neuenbürg.

Gräfcnbausen, Schuldbeiß Glauner mit den Gemeinden in Gräfenhauscn. Arnbach,

Ottenhausen,

Gräfenhausen.

Schömberg, Schuldheiß Neuther mit den Gemeinden in Schömberg. Beinberg,

Jgelsloch,

Langenbrand,

Maisenbach,

Oberlengenhardt,

Schömberg,

Schwarzenberg, l ntcrlengenhardt,

Waldrennach.

Herrenalb Verwaltungsaktuar

mit den Gemeinden Hartmann.

Herrenalb,

Bernbach.

Gru ubach, Schuldheiß Rittmann,

mit den Gemeinden

Bieselsberg,

Engelsbrand,

Grunbach,

Kapfenbardt,

Salmbach.

Birkenfeld, Schuldheiß Wcßinger.

mit den Gemeinden

Birkeufeld,

Obcrniebelsbach,

Unterniebelsbach.

Calmbach, Schuldherß Löffler,

mit den Gemeinden

Calmbach,

Höfen.

Feldrenn ach, Rathsschreiber

mit den Gemeinden Groß mann.

Conweiler,

Feldrennach,

Schwann.

Dobel, Schuldheiß Schuon.

mit den Gemeinden

Dennach,

Dobel,

Neusaz,

Nothensohl.

Abstimmungsort: Bezirkskommissar:

Wildbad , Amtsnotar Eisenmann,

für die Gemeinde

Wildbad.

Enzklösterle, Psarrverweser

für die Gemeinde Ergenzinger.

Enzklösterle.

Loffenau, Rathsschreiber Oechsle,

für die Gemeinde

Loffenau.

Die Abstimmung geschieht an allen Orten am 19. Februar. Die Stunde, in welcher die Wahlmänner der einzelnen Gemeinde zur Ab­stimmung kommen, wird durch die Bczirkskom- missäre besonders bekannt gemacht werden.

Die Ortspolizeibehörden werden aufgesordert, in Aufrechthaltung der Ordnung bei der Wahl die Bezirkskommissäre kräftig zu unterstüzen, insbesondere die Wähler in dem Ab- stimmungslokal und bei dem Zugang zu demselben vor Zudringlichkeiten und Ge- walthätigleiten zu schüzen.

Den 22. Januar 1850.

Der Wablkommissär Oberamtmann Bau r.

Neuenbürg.

An sämmtliche Verwaltungsaktuare.

Nachdem durch das Gesez vom 27. Dez. v. I. (Negblt. S. 785) der in dem Geseze vom 1. Juli 1849 Art. 2 bestimmte Zeitraum für einstweilige Forterhebung der im ordentlichen Etat pro 18""/-° verwilligten Steuern und Ab­gaben bis zum lezten Februar verlängert wor­den ist, so werden die Herren Verwaltungs- Aktuare angewiesen, auf den Grund der mit der Verfügung vom 1. Oktober 1849 < Regblt. S. 616) bekannt gemachten Landesumlage pro 18 "/-° und der oberamtlichen Steuer-Ausschrei- ben nun auch die Unteraustheilung auf die Steuerpflichtigen für das ganze Jahr 18"/-» vorzunehmen.

Den 17. Januar 1850.

K. Oberamt.

Baur.

Oberamtsgericht Neuenbürg.

Schulden-Liguidationen.

Inden hienach benanntenGanlsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an nach­bemerkten Tagen vorgenommen werden und zwar:

1) in der Gantsache des Philipp Friedrich Renschler, Flößers in Calmbach, am Montag den 4. März 1850,

Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;