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Amtliche s.
Neuenbürg.
In Nachstehendem werden die Namen der
Bezirkskommissäre für die nächste Abgeordnetenwahl mit der Zntheilung der Gemeinden zu den
Abstimmungsbezirken bekannt gemacht:
Abstimmungsort: Bezirkskommissur:
Neuenbürg, Stadtschuldheiß
kür die Gemeinde Meeh.
Neuenbürg.
Gräfcnbausen, Schuldbeiß Glauner mit den Gemeinden in Gräfenhauscn. Arnbach,
Ottenhausen,
Gräfenhausen.
Schömberg, Schuldheiß Neuther mit den Gemeinden in Schömberg. Beinberg,
Jgelsloch,
Langenbrand,
Maisenbach,
Oberlengenhardt,
Schömberg,
Schwarzenberg, l ntcrlengenhardt,
Waldrennach.
Herrenalb Verwaltungsaktuar
mit den Gemeinden Hartmann.
Herrenalb,
Bernbach.
Gru ubach, Schuldheiß Rittmann,
mit den Gemeinden
Bieselsberg,
Engelsbrand,
Grunbach,
Kapfenbardt,
Salmbach.
Birkenfeld, Schuldheiß Wcßinger.
mit den Gemeinden
Birkeufeld,
Obcrniebelsbach,
Unterniebelsbach.
Calmbach, Schuldherß Löffler,
mit den Gemeinden
Calmbach,
Höfen.
Feldrenn ach, Rathsschreiber
mit den Gemeinden Groß mann.
Conweiler,
Feldrennach,
Schwann.
Dobel, Schuldheiß Schuon.
mit den Gemeinden
Dennach,
Dobel,
Neusaz,
Nothensohl.
Abstimmungsort: Bezirkskommissar:
Wildbad , Amtsnotar Eisenmann,
für die Gemeinde
Wildbad.
Enzklösterle, Psarrverweser
für die Gemeinde Ergenzinger.
Enzklösterle.
Loffenau, Rathsschreiber Oechsle,
für die Gemeinde
Loffenau.
Die Abstimmung geschieht an allen Orten am 19. Februar. Die Stunde, in welcher die Wahlmänner der einzelnen Gemeinde zur Abstimmung kommen, wird durch die Bczirkskom- missäre besonders bekannt gemacht werden.
Die Ortspolizeibehörden werden aufgesordert, in Aufrechthaltung der Ordnung bei der Wahl die Bezirkskommissäre kräftig zu unterstüzen, insbesondere die Wähler in dem Ab- stimmungslokal und bei dem Zugang zu demselben vor Zudringlichkeiten und Ge- walthätigleiten zu schüzen.
Den 22. Januar 1850.
Der Wablkommissär Oberamtmann Bau r.
Neuenbürg.
An sämmtliche Verwaltungsaktuare.
Nachdem durch das Gesez vom 27. Dez. v. I. (Negblt. S. 785) der in dem Geseze vom 1. Juli 1849 Art. 2 bestimmte Zeitraum für einstweilige Forterhebung der im ordentlichen Etat pro 18""/-° verwilligten Steuern und Abgaben bis zum lezten Februar verlängert worden ist, so werden die Herren Verwaltungs- Aktuare angewiesen, auf den Grund der mit der Verfügung vom 1. Oktober 1849 < Regblt. S. 616) bekannt gemachten Landesumlage pro 18 "/-° und der oberamtlichen Steuer-Ausschrei- ben nun auch die Unteraustheilung auf die Steuerpflichtigen für das ganze Jahr 18"/-» vorzunehmen.
Den 17. Januar 1850.
K. Oberamt.
Baur.
Oberamtsgericht Neuenbürg.
Schulden-Liguidationen.
Inden hienach benanntenGanlsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an nachbemerkten Tagen vorgenommen werden und zwar:
1) in der Gantsache des Philipp Friedrich Renschler, Flößers in Calmbach, am Montag den 4. März 1850,
Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;