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Verbindlichkeiten eingetreten ist, da diese Stockung einen höchst »achtteiligen Rückschlag nur auf diesen Bezirk selbst ausübt, indem wie schon an einem andern Orte (Enzthäler von 1648 S. 431) bemerkt wurde, die Gelder der Amtspflege im eigenen Bezirk in Umlauf bleiben, so werden die Ortsvorstände und Gemeindepfle- gen dringend ersucht, dahin zu wirken, daß die Schuldigkeiten der Gemeinden, deren Betrag bis 30. d. Mts. berechnet, hienach mitgetheilt ist, schleunigst und gewiß noch im Laufe gegenwär­tigen Monats eingeliefert werden. Hiebei wird bemerkt: 1) wegen der schon früher ausgeschrie­benen Rückstände geschieht durch diese Aufforde­rung den etwaigen Verfügungen des K. Ober­amts, wie sich von selbst versieht, kein Eintrag; 2) ganz abgerechnet kann noch nicht werden, weil das Finanzgesez auf 18"/»-, noch nicht erschienen ist und es werden nachverzeichnete Schuldigkeiten noch vermehrt durch s) den größeren Betrag der Kapitalsteuer, b) das Er- gebniß der Amtsvergleichung.

Schuldig sind die Gemeinden: Arnbach 134 fl. Bcinbcrg 54 fl. Bernbach 165 fl. Bie­selsberg 120 fl. Birkenfeld 335 fl. Calmbach 261 fl. Conweiler 155 fl. Dennach 152 fl. Dobel 103 fl. Engelsbrand 150 fl. Enzklösterle 154 fl. Feldrennach 461 fl. Gräfenhausen268fl. Grunbach 277 fl. Herrenalb 875 fl. Höfen 126 fl. Jgelsloch 73 fl. Kapfenhardt 86 fl. Langenbrand 196 fl. Loffenau 398 fl. Maisenbach 97 fl. Neuenbürg 343 fl. Neusaz 58 fl. Oberlengen­hardt 183 fl. Obcrniebelsbach 97 fl. Ottenhau­sen 208 fl. Rothensohl 149 fl. Rudmersbach 63 fl. Salmbach 63 fl. Schömberg 313 fl. Schwann 165 fl. Schwarzenberg 79 fl. Unter­lengenhardt 40 fl. Unterniebelsbach 80 fl. Wald- rennach 52 fl. Wildbad 272 fl.

Zusammen 6,805 fl.

Neuenbürg, den 16. Juni 1849.

Fischer.

Neuenbürg.

Bürgerausschußwahl.

Die auf 18"/,» und als Ersazmänner auf 18"/., im Bürgerausschuß befindlichen 7 Bürger: Christian Fr. Ol pp, Obmann, Gottfried Alling er,

Jakob Martin Weil,

Michael Köhler,

Joh. Christof Sautter,

Christian Fr. Scholl, Mezger und Heinrich Lautterwasser treten auf den 30. Juni d. I. aus und ist ferner das auf l8"/s° gewählt gewesene Mitglied Lud­wig Christian Euppert, Flaschner durch seinen Eintritt in den Stadtrath aus dem Bürgeraus­schuß ausgetreten.

In dem Bürgerausschuß verbleiben bis 30. Juni 1850:

Christof Friedrich Dietrich, Flößer, Ludwig Franz Blaich, Seiler,

Johann Friedr. Walther, Schuhmacher, Christof Friedr. Blaich, Mich. Sohn, Christof Friedr. Beichle, Kübler.

Es sind nun auf's Neue zu wählen:

1 Mitglied auf 18"/^ für Euppert und

7 Mitglieder auf 18"/zi für die oben bezeichnten Austretenden.

Die austretenden Mitglieder können erst nach Verfluß eines Jahres wieder gewählt werden, sind aber zu Annahme der Stelle erst nach Verfluß zweier Jahre (vom Austritte an zu rechnen) verbunden.

Zugleich ist ein Obmann des Bürgeraus­schusses zu wählen. Jeder Bürger bezeichnet zu dem Ende auf seinen Stimmzettel zugleich dasjenige Mitglied, welches er zu dieser Stelle für das tauglichste hält. Der Obmann kann entweder aus den bleibenden oder aus den neu eintretenden Mitgliedern gewählt werden. Wird er aus den bleibenden 5 oder wird dazu der­jenige gewählt, der für Euppert einzutreten hat, so behält er die Stelle nur bis zum 30. Juni 1850, wird er aber aus der ganz neu eintreten­den Hälfte gewählt, so behält er die Stelle während der zweijährigen Dauer seines Sizes im Bürgerausschufse.

Ueber die Wahl- und Wählbarkeits-Rechte, sowie über die Verpflichtung zur Ausübung des Wahlrechts wird sich auf die allgemein gesezli- chen Bestimmungen und die hierüber früher schon ergangenen Bekanntmachungen bezogen auch zur nochmaligen Veröffentlichung sowie zur Austhei, lung der gedruckten und von den Wählern aus­zufüllenden Stimmzettel die Bürgerschaft noch auf dem Rathhause versammelt werden.

Die Wahlhandlung selbst findet auf dem Rathhause am

Donnerstag den 28. d. M., von Morgens 6 Uhr an bis Vormittags 11 Uhr statt und wird mit dem Schlag dieser Stunde geschlossen, innerhalb welcher Zeit unfehlbar die Stimmzet­tel der Wahlbehörde zu übergeben sind.

Den 18- Juni 1849.

Stadt-Schuldhciß M e e h.

Neuenbürg.

Stadtralhs Wahl.

Da die Dienstzeit des Stadtraths Ludwig Blaich nunmehr zu Ende gegangen, so wird eine neue Stadtrathswahl am

Mittwoch den 27. d. Mts. vorgenommen.

Die sämmtlich'en wahlberechtigten Bürger werden hiemit aufgefordert, an diesem Tage

Vormittags von 7 Uhr bis Mittags 12 Uhr

auf dem hiesigen Rathhause zu erscheinen und ihre Stimmen abzugeben.