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gaben des Reichs vor weggenommen. Das Ue- drige wird an die einzelnen Staaten vertheilt. Ein besonderes Neichsgesez wird hierüber das Nähere feststellen. — 4) Die einzelnen deutschen Staaten sind nicht befugt, auf Güter, welche über die NeichsgrenzeIein- oder ausgeben, Zölle zu legen. — 5) Auf welche Gegenstände die einzelnen Staaten Produktions-Jnid Verbrauchssteuern für Rechnung des Staates oder einzelner Gemeinden legen dürfen, und welche Bedingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen, wird durch die Reichsgesezgebung bestimmt.
6) Die Neichsgewalt hat die Gesezgcbung über den Handel und Schiffahrt und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Geseze. —
7) Erfindungs-Patente werden ausschließlich von Reichswegen auf Grundlage eines Neichsgesezes ertheilt. Auch steht der Reichsgewalt ausschließlich fdie Gesczgebung gegen den Nachdruck von Büchern, gegen unbefugte Nachahmung von- Kunstwerken, Fabrikzeichen, Muster und Formen und gegen andere Beeinträchtigungen des geistigen Eigenthums zu. Ferner wird in Betreff' des deutschen Postwefens Folgendes zum Beschluß erhoben: 1) Der Neichsgewalt steht die Gesezgcbung und Oberaufsicht über das Postwesen im deutschen Reiche zu, namentlich über Organisationen, Tarif, Transit, Portotheiluug und die Verhältnisse zwischen den einzelnen Post- verwaltungen. Dieselbe sorgt für eine gleichmäßige Anwendung der Geseze durch Vollzugsver- ordnungeu und überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Con- trole. — 2) Die Post soll nur im Sinne der Beförderung und Erleichterung des Verkehrs eingerichtet und verwaltet werden. PostverträgeZnit ausländischen Postverwaltungen dürfen nur Seitens der Reichsgewalt geschlossen werden. Wo Neichs-Postverträge geschloffen werden, erlöschen die Verträge mit einzelnen deutschen Postverwaltungen. — 3) Die Reichsgewalt hat die Befug- niß, soweit es ihr nöthig scheint, das deutsche Postwesen für Rechnung des Reichs in Gemäs- heit eines zu erlassenden Neichsgesezes zu übernehmen, vorbehältlich billiger Entschädigung wohlerworbener Privatrechte.
Baden.
Es laufen abermals Gerüchte um von einem Einfall ins Oberland. Die deutschen Flüchtlinge in Frankreich und der Schweiz sollen Verbindungen unter sich angeknüpft? und bereits in Besan?on ein gut organisirtes Corps beisammen haben. Man wolle einen passenden Zeitpunkt abwarten und an 3 Orten zugleich in Deutschland einfallen; an der Schweizer grenze, gegenüber dem Elsaß und in Nhcinpreußen.
Oest« ei ch.
Zum Präsidenten des östreichifchen Reichstages, ist Smolka erwählt worden. Diese Wahl erregt in Oestreich um so mcbr Erstaunen, als
Smolka der Präsident des „unlegalen Oktober- Reichstags" war. Auch die czechische Parthei ist darüber sehr ungehalten.
Aus Wien wird geschrieben: Aus Ungarin sind wir fortwährend ohne direkte Nachrichten, nur stimmen die vielen flüchtigen Familien, welche über die ungarische Grenze uoch zu entkommen im Stande find, darin überein, daß dort überall Schrecken und Gräuel herrschen, während die Kossuth-Parthei Alles aufs Aeußerste.zu treiben entschlossen ist.
Ausland. ' - s
Großbritannien.
London l. Dzbr. (F. I.) Mehrere Distrikte des westlichen und südlichen Irlands befinden sich in einer höchst betrübten Lage; es herrscht dort ein furchtbares Elend und es droht wieder eine förmliche Hungersnoth auszubrechen und die Bevölkerung zu decimiren.
Jenny Lind hat eine Summe von 6000 Pf. St., welche sie auf ihrer Rundreise durch einen Theil Englands eingenommen, nach Stockholm geschickt zur Vollendung des Hospitals, welches daselbst unter ihren Auspicien gebaut wird. — — Ein artiger Gegensaz zu dieser Hungersnoth, übrigens ächt englisch.
Italien.
Pabst Pius IX. hat in Folge der Bewegungen Nom am 25. November an Bord eines französischen Schiffes verlassen und ist am 29. bereits in Toulon angclangt. Er war vom französischen und spanischen Gesandten begleitet.
Frankreich.
Der Erzbischof von Paris wird nach Marseille abreisen, um den Pabst daselbst zu begrüßen, und mehrere Prälaten, Mitglieder der Nationalversammlung, werden ihn dahin begleiten.
Man versichert, Hr. v. Corcelles sey durch seine Instruktionen angewiesen, dem Pabste den Vorschlag zu machen, daß er seine definitive Residenz in Frankreich nehme und in Paris den Siz seiner kirchlichen Macht aufschlage.
Calw, den 2. Dezember 1848. Fruchtpreise, Nrod- und Fleischtare.
Kernen (alter) — fl. — kr. — fl. — kr. — fl. — kr.
- (neuer) 12 fl. 6 kr. 11 fl. 38 kr. 11 fl. — kr.
Dinkel (alter) 4 fl. 45 kr. 4 fl. 38 kr. 4 ff. 20 kr. .
- (neuer) 4 fl. 36 kr. 4 fl. 24 kr. 4 fl. 6 kr. Ä
Haber (alter) — fl. — kr. — fl. — kr. — fl. — kr.
- (neuer) 3 fl. 30 kr. 3 fl. 16 kr. 3 fl. 6 kr.
Roggen d. Sri. 1 fl. — kr. — fl. 56 kr.
Gerste » — fl. 52 kr. — fl. 48 kr.
Bohnen » 1 fl. 4 kr. 1 ff. — kr.
Wicken " — fl. 36 kr. — ff. 30 kr. , .
Ansen " 1 fl. 12 kr. 1 fl. 8 kr. . ^
Erbsen " 1 fl. 20 kr. l ff. 12 kr.
Brod. 4 Pf. Kernenbrod kosten 10 kr., 4 Pf. schwarzes Brod 8 kr., 1 Kreuzerweck muß wägen 8V- Loch. Fleisch, per Pfund. Ochsenfleisch W kr. Rindfleisch, gutes 8 kr., Knhfleisch — kr. Kalbfleisch 7 kr. Ham- . melfleisch 6 kr. — Schweinefleisch, unabgezogen 10 kr., ö abgezogen 9 kr. . '
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