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gaben des Reichs vor weggenommen. Das Ue- drige wird an die einzelnen Staaten vertheilt. Ein besonderes Neichsgesez wird hierüber das Nähere feststellen. 4) Die einzelnen deutschen Staaten sind nicht befugt, auf Güter, welche über die NeichsgrenzeIein- oder ausgeben, Zölle zu legen. 5) Auf welche Gegenstände die einzelnen Staaten Produktions-Jnid Verbrauchs­steuern für Rechnung des Staates oder einzel­ner Gemeinden legen dürfen, und welche Be­dingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen, wird durch die Reichsgesezgebung bestimmt.

6) Die Neichsgewalt hat die Gesezgcbung über den Handel und Schiffahrt und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Geseze.

7) Erfindungs-Patente werden ausschließlich von Reichswegen auf Grundlage eines Neichsgesezes ertheilt. Auch steht der Reichsgewalt ausschließ­lich fdie Gesczgebung gegen den Nachdruck von Büchern, gegen unbefugte Nachahmung von- Kunstwerken, Fabrikzeichen, Muster und Formen und gegen andere Beeinträchtigungen des gei­stigen Eigenthums zu. Ferner wird in Betreff' des deutschen Postwefens Folgendes zum Be­schluß erhoben: 1) Der Neichsgewalt steht die Gesezgcbung und Oberaufsicht über das Post­wesen im deutschen Reiche zu, namentlich über Organisationen, Tarif, Transit, Portotheiluug und die Verhältnisse zwischen den einzelnen Post- verwaltungen. Dieselbe sorgt für eine gleichmä­ßige Anwendung der Geseze durch Vollzugsver- ordnungeu und überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Con- trole. 2) Die Post soll nur im Sinne der Beförderung und Erleichterung des Verkehrs ein­gerichtet und verwaltet werden. PostverträgeZnit ausländischen Postverwaltungen dürfen nur Sei­tens der Reichsgewalt geschlossen werden. Wo Neichs-Postverträge geschloffen werden, erlöschen die Verträge mit einzelnen deutschen Postverwal­tungen. 3) Die Reichsgewalt hat die Befug- niß, soweit es ihr nöthig scheint, das deutsche Postwesen für Rechnung des Reichs in Gemäs- heit eines zu erlassenden Neichsgesezes zu über­nehmen, vorbehältlich billiger Entschädigung wohl­erworbener Privatrechte.

Baden.

Es laufen abermals Gerüchte um von einem Einfall ins Oberland. Die deutschen Flüchtlinge in Frankreich und der Schweiz sollen Verbin­dungen unter sich angeknüpft? und bereits in Besan?on ein gut organisirtes Corps beisammen haben. Man wolle einen passenden Zeitpunkt abwarten und an 3 Orten zugleich in Deutsch­land einfallen; an der Schweizer grenze, gegen­über dem Elsaß und in Nhcinpreußen.

Oest« ei ch.

Zum Präsidenten des östreichifchen Reichs­tages, ist Smolka erwählt worden. Diese Wahl erregt in Oestreich um so mcbr Erstaunen, als

Smolka der Präsident desunlegalen Oktober- Reichstags" war. Auch die czechische Parthei ist darüber sehr ungehalten.

Aus Wien wird geschrieben: Aus Ungarin sind wir fortwährend ohne direkte Nachrichten, nur stimmen die vielen flüchtigen Familien, welche über die ungarische Grenze uoch zu entkommen im Stande find, darin überein, daß dort über­all Schrecken und Gräuel herrschen, während die Kossuth-Parthei Alles aufs Aeußerste.zu trei­ben entschlossen ist.

Ausland. ' - s

Großbritannien.

London l. Dzbr. (F. I.) Mehrere Di­strikte des westlichen und südlichen Irlands be­finden sich in einer höchst betrübten Lage; es herrscht dort ein furchtbares Elend und es droht wieder eine förmliche Hungersnoth auszubrechen und die Bevölkerung zu decimiren.

Jenny Lind hat eine Summe von 6000 Pf. St., welche sie auf ihrer Rundreise durch einen Theil Englands eingenommen, nach Stockholm geschickt zur Vollendung des Hospitals, welches daselbst unter ihren Auspicien gebaut wird. Ein artiger Gegensaz zu dieser Hungersnoth, übrigens ächt englisch.

Italien.

Pabst Pius IX. hat in Folge der Bewe­gungen Nom am 25. November an Bord eines französischen Schiffes verlassen und ist am 29. bereits in Toulon angclangt. Er war vom französischen und spanischen Gesandten be­gleitet.

Frankreich.

Der Erzbischof von Paris wird nach Mar­seille abreisen, um den Pabst daselbst zu begrüßen, und mehrere Prälaten, Mitglieder der National­versammlung, werden ihn dahin begleiten.

Man versichert, Hr. v. Corcelles sey durch seine Instruktionen angewiesen, dem Pabste den Vorschlag zu machen, daß er seine definitive Re­sidenz in Frankreich nehme und in Paris den Siz seiner kirchlichen Macht aufschlage.

Calw, den 2. Dezember 1848. Fruchtpreise, Nrod- und Fleischtare.

Kernen (alter) fl. kr. fl. kr. fl. kr.

- (neuer) 12 fl. 6 kr. 11 fl. 38 kr. 11 fl. kr.

Dinkel (alter) 4 fl. 45 kr. 4 fl. 38 kr. 4 ff. 20 kr. .

- (neuer) 4 fl. 36 kr. 4 fl. 24 kr. 4 fl. 6 kr. Ä

Haber (alter) fl. kr. fl. kr. fl. kr.

- (neuer) 3 fl. 30 kr. 3 fl. 16 kr. 3 fl. 6 kr.

Roggen d. Sri. 1 fl. kr. fl. 56 kr.

Gerste » fl. 52 kr. fl. 48 kr.

Bohnen » 1 fl. 4 kr. 1 ff. kr.

Wicken " fl. 36 kr. ff. 30 kr. , .

Ansen " 1 fl. 12 kr. 1 fl. 8 kr. . ^

Erbsen " 1 fl. 20 kr. l ff. 12 kr.

Brod. 4 Pf. Kernenbrod kosten 10 kr., 4 Pf. schwarzes Brod 8 kr., 1 Kreuzerweck muß wägen 8V- Loch. Fleisch, per Pfund. Ochsenfleisch W kr. Rindfleisch, gutes 8 kr., Knhfleisch kr. Kalbfleisch 7 kr. Ham- . melfleisch 6 kr. Schweinefleisch, unabgezogen 10 kr., ö abgezogen 9 kr. . '

Redigirt, gedruckt und verlegt von C- Me eh in Neuenbürg.