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Den Schuldheissenämtern wird ange­geben, die in den Stuttgarter allgemeinen An­zeigen erfolgte Vorladung mit den dort be­zeichnten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehöri­gen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 5. Dezember 1848.

K. Oberamtsgericht.

Lindauer.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Wildbad.

Wiederholter Holzverkauf.

Am Freitag den 15. d. Mts. kommen aus dem Staatswald Wanne, Abhei­lung Baurenberg, im Revier Wildbad zum wiederholten Verkauf:

169 Nadelholzstämme, 2'/» Klafter eichene Scheiter und 56 Klafter birkene, eichene und tannene Prügel.

Hiezu werden die Kaufsliebhaber mit dem Anfügen eingeladen, daß sich die Verkaufskom- missivn an gedachtem Tag Morgens 10 Uhr bei der Försterwohnung zu Wildbad eilifindeii werde.

Die Schuldheiffenämter haben für ordnungs­mäßige Bekanntmachung zu sorgen.

Neuenbürg, den 6. Dezember 1848.

K. Forstamt.

Dietlen.

N e u e n b ü r g.

Fruchtmarktordnung.

Die Sazungen der hiesigen Fruchtmarkt- Ordnung von 1816 werden gegenwärtig wieder aufs Neue geprüft und insbesondere die Anord­nung des 8. 16.:

Alle und jede Früchte, welche ohne vorher erweislich von einem Einwohner Neuenbürgs angekauft oder bestellt zu seyn, von Auswärtigen hieher gebracht werden, dürfen nirgends, als in dem hiezu bestellten Kornhaus aufgestellt und daselbst verkauft werden re." nähere Bestimmungen erhalten, welche Streitig­keiten und Mißdeutungen Vorbeugen, zugleich dem Verkehre förderlich seyn und eine sichere Erhebung und Festsezung der Frucht- und Broo- preise bezwecken sollen.

Obgleich hierüber nach mit verständigen Männern genommener Rücksprache so ziemlich im Reinen, sehe ich mich nun veranlaßt, dieses Vorhaben zu veröffentliel en und die bei dem Verkehr auf dem Fruchtmarkte dahier Betheiligten hiemit einzuladen, ihre diesfallsigen Wünsche am Samstag den 16. dieses Monats, Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, auf dem Rathhause vorzubringen.

Den 4. Dezember 1848.

Stadt-Schuldheiß

Mech.

Grunbach.

Fahrniß- und Liegenschafts-Verkauf.

In Folge höherer Weisung wird die zur Gantmasse des Jakob Friedrich S ch r o t h? Bauers von hier, gehörige Fahrniß und Liegen­schaft an nachbenannten Tagen im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf gebracht und zwar: a) Fahrniß:

Samstag den 30. Dezember d. I-, Morgens 8 Uhr,

anfangend,

Leinwand, Kuchengeschirr, Schreinwerk, Faß- und Bandgeschirr, sowie allge­meiner Hausrath, Feld-, Hand- und Fuhrgeschirr, Früchte, als Roggen und Haber, circa 13 Wannen Heu und Oehmd, Erdbirnen, Kraut, Hanf und Flachs;

6) Liegenschaft:

Dienstag den 2. Januar 1849, von Vormittags 9 Uhr an Gebäude:

1) ein Wohnhaus nebst Scheuer,

2) h^an einem Waschhaus mit Backofen,

3) cin doppelter steinener Schweinstall;

Mähfeld:

1f4 Viertel der Oelestacker,

2 Morgen 2'/- Viertel 8'/, Ruthen, das

Aeckerle genannt,

3 Morgen 2 Viertel 10^/-- Ruthen im

Bahnholzacker,

2 Morgen im Wespcr,

2 Viertel 5 Ruthen im Bahnholzacker,

2 Morgen V, Viertel 9'/- Ruthen der Ltteinackcr;

Wiesen:

die Hälfte an 1 Morgen 1 Viertel 11°/, Ruthen in Kühnwiesen,

1 Morgen die obere Bachwiese;

Garten:

IV 2 Viertel 9"/^ Ruthen in Hausgärten; Wiesen:

2 Viertel in der weiten Miß;

Wald:

4 Morgen 3'/- Viertel 11"/-- Ruthen im

Heumaden.

Kaufslicbhaber werden mit dem Bemerken eingeladen, daß die Fahrniß beim Zuschlag baar zu bezahlen ist, die Liegenschaft dagegen in 2 mit 5°/° verzinslichen Zielern pro Georgi und Martini 1849, von der Zusage an gerech­net, zu entrichten sind.

Den 5. Dezember 1848.

Schuldheiß Rittmann.

Bieselsberg.

Heu-, Vieh-, Früchte- und Fahrniß- Verkauf.

Am Donnerstag den 21. d. Mts.,

Mittags 12 Uhr,