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20 Stücke Buchen mit 599^Cubik-Fuß,' 105 Stämme tannenes Langholz vom 64ger abwärts, 44 Stücke 16schühige tannene Sägklöze, 65 Klafter tannene Prügel, 109 Klafter buchene und 57V« Klafter tannene Reisprügel, sowie 400 Stücke buchene unaufgebundene Wellen. Durch die Bildung kleiner Stammholzloose wird denjenigen Personen zur käuflichen Erwerbung von Spaltholz zu Dachschindeln rc. die Gelegenheit geboten.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr, bei guter Witterung beim Bildstöckle, andern Falls in Dennach.
Neuenbürg, den 6.Juni 1848.
K. Forstamt. v. M o l t k e.
Neuenbürg.
Bastsacke und Roggenmehl-Berkauf.
Mittwoch den 14. d. M., Vormittags 8 Uhr,
werden auf dem hiesigen Fruchtkasten über 600 Bastsäcke, welche für Gärtner, Ziegler und Fuhrleute vorzüglich brauchbar sind, parthienweise je zu 12 kr. pr. Stück, sowie ein kleines Quantum Roggenmehl gegen baare Bezahlung verkauft.
Kameralamt.
Engelsbrand.
Holz-Verkauf.
Am Pfingstmontag den 12. Juni d. I., Nachmittags 1 Uhr,
werden aus dem hiesigen Gemeinde-Wald 120 Stücke Sägklöze,
16 Stämme Bauholz
gegen baare Bezahlung im öffentlichen Aufstreich verkauft.
Die Kaufsliebhaber wollen sich an gedachtem Tag bei dem hiesigen Rathhaus einzufi'nden, von wo aus es in den Wald geht.
Den 2. Juni 1848.
Im Auftrag des Gemeinderaths. Schuldheiß Burgharv.
Waldrennach.
Heugras-Verkauf.
Der Heugras-Ertrag von ungefähr 1 Morgen Garten und Acker ist im Erekutionswege zu verkaufen. Liebhaber, welche täglich hievon Einsicht nehmen können, haben sich bei Unterzeichneter Stelle zu melden.
Den 5. Juni 1848.
Schuldheifsenamt.
K e ck.
Privatnachrichten.
> Neuenbürg.
Ein gefundener Tabaksbeutel kann vom rechtmäßigen Eigenthümer abgeholt werden bei
Ernst Martin.
Neuenbürg.
Das Heu- und Oehmdgras von einem halben Morgen hat zu verkaufen, wer sagt
die Redaktion.
Neuenbürg.
Erklärung.
So ungern ich zu öffentlichen Erklärungen durch die Presse greife, so sehe ich mich doch seit einiger Zeit in einer Lage, die mir dieselben unerläßlich macht.
Wie früher bei der Wahl eines Abgeordneten für die Ständekammer mein Name ohne mein Zuthun öffentlich genannt wurde, so geschieht dies gegenwärtig auf die gleiche Weise für die nächstbevorstehende Wahl eines Ortsvorstehers der hiesigen Stadtgemeinde.
In diesen beiden Beziehungen erkläre ich nun öffentlich: ich habe Hetzer die Stelle eines Abgeordneten gesucht und mich also nicht darum beworben*», noch suche ich die Stelle eines Stadtschuldheifsen und bin nicht Bewerber um dieselbe. Wer das Gegentheil dessen, was diese Erklärung sagt, mir zu beweisen vermag, der ist von mir hiemit öffentlich zu diesem Beweise aufgefordert, und wie es mir auf der einen Seite lieb ist, wenn mir Jemand den gewünschten Beweis liefert, so ist es mir auf der andern auch angenehm, wenn voreilige, wegwerfende Urtheile durch diese Erklärung Veranlassung zur Zurückhaltung und Mäßigung finden, oder noch lieber, wenn sie ganz unterbleiben könnten. Ich halte aus vollem Grunde meiner innersten Ue- berzeugung dafür, daß Aemterschnapperei nicht die Sache eines Ehrenmannes ist und glaube daher fest und männiglich, daß ein durch die Wahl zu vergebendes Amt seinen Mann nur desto mehr ehrt, je unabhängiger von demCan- didaten der freie Entschluß der Wähler denselben gesucht und als den Mann ihres Vertrauens gefunden hat. Bemerkt sey noch beiläufig, daß ich vor dem Beginn der Abgeordnetenwahl erklärte, es sei nicht mein Wunsch, gewählt zu werden und ich wünsche somit keine Stimmen zu erhalten.
Ferner wurde ich schon von mehreren Seiten ersucht, mich zu erklären, ob ich die Stelle eines Ortsvorstehers annähme, falls das Vertrauen
Hienach bitte ich den Correspondenten des Beobachters, seine Angabe: „in der Person des Schullehrers Kaiser sey ein weiterer Bewerber um die Abgcordnetenstelle aufgetreten" zu berichtigen; er thut mir einen besonderen Gefallen dadurch, weil der Redakteur des Beobachters diese Berichtigung bis jezt verweigerte. Auch sich selbst dient er durch diese Belichtung, weil er in andern unwahren Angaben seines Referates immerhin noch Sünde genug, dem Publikum gegenüber, auf sich liegen hat; denn dieses hat er mehrfach im wörtlichen Sinne durch seine tCorrespondenzen recht eigentlich angclogen.
Anmerkung des Einsenders.