Der Enzthüler.

Anzeiger und Unterhaltung» - Klatt

für das ganze Enzthal nnd -essen Umgegend.

28. Neuenbürg, Mittwoch den S. April 18A8.

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Amtliches.

Stuttgart. Der von Seilender K. Staats- Regierung ergangenen Aufforderung, die Schritte und Maßregeln des neuen Ministeriums mit Ruhe und Vertrauen zu erwarten, ist die große Mehrzahl der Württemberger in einer Weise nach­gekommen, daß unser Land von Ruhestörungen, wie sie anderwärts in Deutschland vorgefallen sind, verschont geblieben ist. Wenn dagegen auch in Württemberg an manchen Orten ein Geist der Auflehnung und Gesetzlosigkeit durch versuch­te Einschüchterung oder Verdrängung von OrtS- vorstehern und andern Gcmeindebeamten in sol­chem Grade überhand zu nehmen droht, daß bei fortgcsezter Unbotmäßigkeit und Widerspenstigkeit die gesczliche Ordnung in einzelnen Gemeinden einer Auflösung entgegen gehen würde, so findet die Königliche Staatsregierung sich veranlaßt, vor einem solchen die Freiheit selbst gefährdenden und zerstörenden Mißbrauch ihrer verfassungs­mäßigen, den sämmtlichen Staatsangehörigen neu verbürgten Freiheit nachdrücklich zu warnen. Denn nicht dies ist der Sinn der Verheißungen, mit welchen Seine Majestät der König den Wünschen Ihres Volks entgegengekommen find, daß fortan ungestraft den Gesezen Troz geboten und das Ansehen weltlicher und geistlicher Obrig­keit mißachtet werden dürfte. Die Pflicht des verfassungsmäßigen Gehorsams, wie der Leistung der schuldigen Abgaben, dauert für den Würt- temberger fort und die Geseze sind nicht aufge­hoben, sondern stehen nach wie vor in Kraft und ihre Diener bleiben mit der Macht begleitet, die Uebertreter zu bestrafen und die Schuldigen zu treffen. Alle Beamten und Ortsobrigkeiten werden daher aufgefordert, den ihnen anvertrauten Posten in dieser schweren und verhängnißvollen Zeit, so lange sie nicht im gesezlichen Wege da­von entbunden sind, nicht zu verlassen und das Ansehen des Gesezes mit den durch das Gesez in ihre Hand gelegten Mitteln ohne Furcht, mit

Umsicht und Entschlossenheit, jedoch unter Beo­bachtung jeder dem konstitutionellen Staatsbürger gebührenden Rücksicht, aufrecht zu erhalten. Die Freunde wahrer Freiheit aber mögen mit verein­ten Kräften dahin wirken, daß die Behörden in ihren pflichtmäßigen Bemühungen Untcrstüzung finden, daß jede Art des Eigenthums geachtet, jede rechtmäßige Verpflichtung gegen den Staat, wie gegen Einzelne gewissenhaft erfüllt, der Weg der Ordnung und des Rechts nicht verlassen und der Name der Württemberger durch strafbare Ausbrüche roher Zügellosigkeit und Gewalt nicht entehrt werde.

Stuttgart, den 26. März 1848.

Fr. Römer.

Graf v. VeroIdingen.

D u v e r n o p.

Pfiz er.

Graf v. Sontheim.

Goppelt.

Da die Besorgnisse wegen des Einfalls der deutschen Legton und französischer Arbeiter wie­der bei Vielen stincn hohen Grad erreicht haben, so wird in Folge höherer Weisung hiemit öffent­lich bekannt gemacht, daß die Negierung zum vollständigen Schuze des diesseitigen Gebiets alle erforderlichen Maaßregeln getroffen hat, welche zwar der Natur der Sache nach sich im Augen­blick nicht zur Veröffentlichung eignen, die jedoch in den nächsten Tagen Jedem in die Augen fallen werden.

Die Ortsvorsteher werden dies in ihren Ge­meinden bekannt machen, und im Verein mit allen Behörden dazu beitragen, daß den Maaß­regeln der Negierung, in deren eigenem Interesse das Wohl des Staats und seiner Bürger liegt, mit Vertrauen entgegensehen wird.

Neuenbürg, den 3. April 1848.

K. Oberamt.

Leypold.