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Mittwoch den 12. Mai d. I., Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;
Den Schuldheiffenämtern wird nun aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgten Vorladungen mit den dort be- zeichneten Nechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.
Neuenbürg, den 19. März 1847.
K. Oberamtsgericht.
Lindauer.
Floßinspektion Calmbach.
18L7er Enz- u. Nagold Scheiterfloß- Gröffnung.
Bei günstiger Witterung, geeignetem Wasserstand und wenn irgend ein unvorherzusehender Fall nicht hinderlich in den Weg tritt, wird die heurige HauptScheiterflößerei beginnen
s) auf der Enz und ihren Seitenbächen: von Enzklösterlen bis Bietigheim am 26. April;
ki) auf der Nagold:
vom Schorrenthal bis zum herrschaftlichen Holzgarten bei Nagold dagegen schon
am 6. April;
Die Schiffer« und Flößerschaft nebst den betreffenden Werks- und Uferbesizern werden hiedurch zur Nachachtung in Kenntniß gesezt und zugleich die löblichen Ortsvorstände ersucht, dies in ihren Gemeinden rechtzeitig bekannt machen zu lassen.
Den 19. März 1847.
K. Floßinspektion.
Oberförster
Eüttenberger.
W i l d b a d.
SchnitLwaarenVerkauf.
Am Samstag den 27. März d. I., Vormittags 10 Uhr,
kommen von dem Vorrath der beiden städtischen Sägmühlen nachstehende Schnittwaaren im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf und zwar:
^ von der RembachSägmühle:
58 Stücke saubere Dielen,
212 », halbsaubere Dielen,
4000 „ Schiffdielen,
1700 „ gute Mitteldielen,
100 „ saubere dto.,
150 Stücke halbsaubere dto.,
850
//
geringe dto.,
400
Ortdielen,
250
gute Latten,
300
Ortlatten;
8. ,
oon der LautenhofSägmühle:
20
Stücke
Zweilinge,
1
l/
saubere Diele,
22
halbsaubere Dielen,
263
Schiffdielen,
129
//
gute Mitteldielen,
25
//
saubere dto.,
27
//
halbsaubere dto.,
77
,/
geringe dto.,
132
Ortdielen,
81
,/
gute Latten,
29
//
Ortlatten,
13
Rahmschenkel,
90
Schwarten,
2
forchene Sägenläufer.
Hiezu werden die Kaufsliebhaber mit dem Bemerken eingeladen, daß die Schnittwaaren > auf Verlangen von dem Sägmühlmeister jeden ; Tag vorgezeigt werden können.
! In Betreff der Bezahlung des Kaufpreises j wurde vom Stadtrath die Bedingung gestellt, daß die Hälfte baar am Tage des Aufstreichs, die andere Hälfte jedoch gegen Bürgschaftsleistung bis 1. Mai d. I. bezahlt werden solle.
Den 18. März 1847.
StadtSchuldheiffenamt.
Mittler.
Ottenhausen.
GläubigerAnfruf.
Damit das Inventar in der Verlaffenschafts- sache des kürzlich gestorbenen Michael Fauth, gewesenen Bürgers und Bauern von Ottenhausen mit Sicherheit ausgenommen werden kann, ergeht an alle Diejenigen, welche aus irgend einem rechtlichen Verhältnisse Ansprüche an dessen Vermögensnachlaß zu machen haben, hiemit die öffentliche Aufforderung, solche binnen der Frist von 20 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle um so gewisser anzumelden und gehörig nachzuweisen, als sie es im Unterlassungsfälle sich selbst beizumessen haben, wenn sie nach geschlossener Erbtheilung mit ihren Forderungen unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso werden die Schuldner des rc. Fauth