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Mittwoch den 12. Mai d. I., Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

Den Schuldheiffenämtern wird nun aufge­geben, die in den Stuttgarter allgemeinen An­zeigen erfolgten Vorladungen mit den dort be- zeichneten Nechtsnachtheilen ihren Ortsangehöri­gen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 19. März 1847.

K. Oberamtsgericht.

Lindauer.

Floßinspektion Calmbach.

18L7er Enz- u. Nagold Scheiterfloß- Gröffnung.

Bei günstiger Witterung, geeignetem Wasser­stand und wenn irgend ein unvorherzusehender Fall nicht hinderlich in den Weg tritt, wird die heurige HauptScheiterflößerei beginnen

s) auf der Enz und ihren Seitenbächen: von Enzklösterlen bis Bietigheim am 26. April;

ki) auf der Nagold:

vom Schorrenthal bis zum herrschaft­lichen Holzgarten bei Nagold da­gegen schon

am 6. April;

Die Schiffer« und Flößerschaft nebst den betreffenden Werks- und Uferbesizern werden hiedurch zur Nachachtung in Kenntniß gesezt und zugleich die löblichen Ortsvorstände ersucht, dies in ihren Gemeinden rechtzeitig bekannt machen zu lassen.

Den 19. März 1847.

K. Floßinspektion.

Oberförster

Eüttenberger.

W i l d b a d.

SchnitLwaarenVerkauf.

Am Samstag den 27. März d. I., Vormittags 10 Uhr,

kommen von dem Vorrath der beiden städtischen Sägmühlen nachstehende Schnittwaaren im öf­fentlichen Aufstreich zum Verkauf und zwar:

^ von der RembachSägmühle:

58 Stücke saubere Dielen,

212 », halbsaubere Dielen,

4000 Schiffdielen,

1700 gute Mitteldielen,

100 saubere dto.,

150 Stücke halbsaubere dto.,

850

//

geringe dto.,

400

Ortdielen,

250

gute Latten,

300

Ortlatten;

8. ,

oon der LautenhofSägmühle:

20

Stücke

Zweilinge,

1

l/

saubere Diele,

22

halbsaubere Dielen,

263

Schiffdielen,

129

//

gute Mitteldielen,

25

//

saubere dto.,

27

//

halbsaubere dto.,

77

,/

geringe dto.,

132

Ortdielen,

81

,/

gute Latten,

29

//

Ortlatten,

13

Rahmschenkel,

90

Schwarten,

2

forchene Sägenläufer.

Hiezu werden die Kaufsliebhaber mit dem Bemerken eingeladen, daß die Schnittwaaren > auf Verlangen von dem Sägmühlmeister jeden ; Tag vorgezeigt werden können.

! In Betreff der Bezahlung des Kaufpreises j wurde vom Stadtrath die Bedingung gestellt, daß die Hälfte baar am Tage des Aufstreichs, die andere Hälfte jedoch gegen Bürgschafts­leistung bis 1. Mai d. I. bezahlt werden solle.

Den 18. März 1847.

StadtSchuldheiffenamt.

Mittler.

Ottenhausen.

GläubigerAnfruf.

Damit das Inventar in der Verlaffenschafts- sache des kürzlich gestorbenen Michael Fauth, gewesenen Bürgers und Bauern von Otten­hausen mit Sicherheit ausgenommen werden kann, ergeht an alle Diejenigen, welche aus ir­gend einem rechtlichen Verhältnisse Ansprüche an dessen Vermögensnachlaß zu machen haben, hiemit die öffentliche Aufforderung, solche binnen der Frist von 20 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle um so gewisser anzumelden und gehörig nachzuweisen, als sie es im Unterlassungs­fälle sich selbst beizumessen haben, wenn sie nach geschlossener Erbtheilung mit ihren Forderungen unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso werden die Schuldner des rc. Fauth