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Neuenbürg.

GläubigerWufruf.

Nach der unterm 5. Juni l. I. stattgefunde­nen Aufnahme des geringen Nachlasses und der bekannten Passiven der Wld. Elisabethe Fluh- rer, ledig von hier, stellt sich bereits ein Ver- mögensAbmangel von 43 fl. 56 kr. heraus. Die Einleitung eines förmlichen ConcursVer- kahrens in dieser Sache hat man der Gering­fügigkeit des MaffeVermögens wegen unterlassen, und es werden, um dasselbe gehörig verweisen zu können und doch keinen Gläubiger dabei zu präteriren, anmit alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Masse zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche binnen 20 Tagen s äato, gehörig doku- mentirt, bei der Unterzeichneten Stelle um so ge­wisser anzuzeigen, als sie es im Unterlassungs­fälle sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie bei der fraglichen Verweisung mit ihren Forderungen unberücksichtigt bleiben.

Den 13. Juli 1846.

K. GerichtsNotariat.

Stroh.

Neuenbürg.

GläubigerAufruf.

Um die Theilung in der Berlaffenschaftssache der Wld. Friederike geb. Dürr, Wittwe des Wld. Jg. Johannes Rommel, gewes. Bäckers von Neuenburg mit Sicherheit beendigen und die Verweisung ohne Nachtheil für etwaige unbe­kannte Gläubiger vornehmen zu können, werden andurch alle Diejenigen, welche aus irgend ei­nem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Nachlaß zu machen zu haben glauben, hiemit aufgefor­dert, solche binnen 20 Tagen n äato, gehörig dokumentirt, bei der Unterzeichneten Stelle um so gewisser anzuzeigen, als sie cs im Uuterlaß- ungsfalle sich selbst beizumessen haben, wenn sie mit ihren Forderungen bei der fraglichen Ver­weisung unberücksichtigt gelassen werden.

Den 13. Juli 1846.

Waisengericht.

vät. K. GerichtsNotariat Stroh.

Confereuz.

Am 19. August wird zu Neuenbürg eine allgemeine Conferenz gehalten werden. Als Gegenstand der Verhandlung und als The­

ma zu Aufsätzen bezeichnen wir folgende Frage: Was ist für und wider die Tren­nung der Schulen nach Geschlechtern zu sagen?

Daneben steht es jedem der Herrn Lehrer frei, einen Gegenstand, den er verhandelt wünscht, in der Art zur Sprache zu bringen, daß er Einem von uns 8 Tage zuvor davon Nachricht gibt.

In Beziehung auf die Catechisation wird Näheres noch bekannt gemacht werden.

Calmbach und Herrenalb den 10. Juli 1846.

Pf. Eifert.

Pfr. Blum.

E n z k l ö st e r l e.

Haus- und Lie^enschaftsBerkauf.

Oberamtsgerichtlicher Anordnung zu Folge werden in der Gantsache des Adam Sieb, Gas- senwirths und Kieurußbrenners dahier am 23. Juli d. I. folgende Gebäulichkeiten und Liegen­schaft im öffentlichen Ausstreich Vormittags 9 Uhr auf dem Rathszimmer dahier zum Verkauf ge­bracht, und zwar

Häuser und Gebäude: ein zweistockigtes Wohnhaus sammt Streu­schopf, auch gewölbtem Keller, mit Gassen- wirthschaftsGercchtigkeit, im Jahr 1842 ganz neu erbaut,

eine einstockigte Kienrußhütte mit Ziegeldach ganz feuerfest gebaut, zunächst des Hauses.

Liegenschaft und Güter:

2 Mrg. Vrtl. 117. Rthn. Baufeld am Hirschkopf,

1 Mrg. Wiesen allda,

die Hälfte an 1 Mrg. 1 Vrtl. 77, Rth. daselbst,

2 Mrg. 3 Vrtl. altes Meß,

neues Meß nach der Landesvermessung: IV. Mrg. 33 Rth. 1' Wiesen,

V« Mrg. 34 Rth. Acker und 8 Rth. 7^ Garten,

V» Mrg. 28 Rth. Wiesen, zusammen 2Vs Mrg. 7 Rth. 8^

Das ganze Anwesen ist in ganz gutem Zu­stande und bildet ein geschlossenes Ganzes, wel­ches von dem Hause aus überwacht werden kann.

Die Bedingungen werden am Tage der Verhandlung vor dem Verkauf bekannt gemacht werden.

Den 10. Juli 1846.

Aus Auftrag der Gemeinderath.