Amts-

175

und Intelligenz Blatt

für den OberamtsBezirk

Neuenbürg.

Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsBezirk Calw.

4lN. Samstag den 6. Juni 1GUG.

Amtliches.

Da es immer wieder vorkommt, daß ge- meinderäthliche Vermögenszeugnisse nicht vor- schrifrmäßig ausgefevtigt werden, so wird den Gemeinderächen wiederholt aufgegeben, solche nach der Vorschrift im Wochenblatt von 1844 Nro. 45 nnd Nro. 13 vom Jahr 1845 auszu­stellen, widrigenfalls verbesserte Zeugnisse durch Wartboten auf Kosten der nachläßigen Ortsvor­steher eingefordert, auch sie mit Ordnungsstra­fen angesehen werden würden.

Neuenbürg, den 3. Juni 1846.

K. Oberamtsgericht.

Lind au er.

Ausmündung in die große Enz im Be­trag von .... 1600 1800 Klft.

3h desgleichen an der Eyach im Betrag von ... 1900 2000 Klft.

4h Hvlzeinwurf an der großen Enz von der Ausmündung der kleinen Enz bis zur SchwarzlochSägmühle im Betrag

von ... 1100 1200 Klft.

5) Verwahrung der Mühlgräben und Ufer von Enzberg bis Bissingen und Her­stellung der erforderlichen schwimmenden Rechen und Holzfänge in den 3 Enz- Holzgärten mittelst der aus Staatswal­dungen zu beziehenden oder von dem Unternehmer selbst anzuschaffenden Vor-

FloßJnspektion Calmbach. Verakkordirurrg des l8L7ger Cnzscheite'sloües.

A^f höhere Weisung soll der Betrieb des 1847ger HauptEnzscheiterfloßes vorerst getheilt nach seinen Geschäftszweigen und nachher im Ganzen zu verakkordiren versucht werden.

Am Mittwoch den 17. Juni d. I. wird die Verhandlung

Morgens 9 Uhr

in Calmbach auf dem Rathhause stattfinden und zwar:

1) Holzeinwurf, Flotterhaltung, Nachtrieb und SinkholzAusstich an der großen Enz vom Rombach bis zur Ausmündung der kleinen Enz im Belauf

von ... 10400 11000 Klft.

2) desgleichen an der kleinen Enz bis zur

Hänghölzer im Betrag

von . . . 350 400 Stämmen,

6) die Flotterhaltung, den Nachtrieb und Sinkholzausstich von der Ausmündung der kleinen Enz bis an den Rechen in Biffingen vom ganzen FloßholzQuantum rm Betrag von . 15000 16000 Klft.

Auch Anschaffung der erforderlichen 2 Augenscheinsflöße und bei der Ver­wendung die Führung derselben; endlich

7) sämmtliche Geschäfte von Punkt 1 bis 6 an Einen Unternehmer.

Die Liebhaber zu diesen Geschäften wollen sich bei der Verhandlung versehen mit orts­obrigkeitlichen VermögensZeugniffen einfinden, sich über den Besiz eines reinen Vermögens welch leztere von wenigstens: zu 1h im Betrag von 1400 fl., zu 2) 300 fl., zu 3h 400 fl.,