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die Vereinskasse zu bezahlen, wenn die­sen Bedingungen zuwider gehandelt wird, kr) Für Farrenkälber unter zweijährigem und über achtwöchigem Alter, welche von Farren der allgäuer Race abstam­men, vier Preise mit . . . 20 fi.

Die Größe der einzelnen Preise wird bei der Vertheilung bemessen werden.

Die Preisempfänger haben sich den Beschränkungen und der Conventional- strafe zu unterziehen, wie solche unter n) anbedungen sind.

Wesentliches Erforderniß zur Erlan­gung eines Preises ist, daß die hieher- gehörigen weniger als zweijährigen Far­ren noch nicht zum Ritt verwendet worden sind.

o) Für trächtige Kalbeln und Kühe, welche noch nicht mehr als fünf Jahre alt sind, zehen Preise mit .... . 60 fl.

Die Größe der einzelnen Preise wird 4 bis 12 fl. betragen.

Den Farrenbesizern, welche keine Preise erhalten, wird eine Reisekosten- Vergütung im Betrage von 1 fl. für die erste Stunde, für jede weitere Ent­fernung aber von 30 kr. für die Stunde aus VereinsMitteln ausbezahlt werden, dieselben haben aber längstens 8 Tage nach der PreisVcrtheilung ihre Forder­ungszettel dem VereinsVorstand zu über­geben; verstreicht dieser Termin unbe- nüzt, so verlieren die betreffenden Far- renBesizer ihre Ansprüche auf Reise- kostenvcrgütung.

2) Für verbesserte Pflüge wieder je . 5 fl.

Die Pflüge können von Gutsbesizern und Handwerksleuten ausgestellt werden.

3) Für zweckmäßig angelegte Güllenlöcher und für verbesserte Dünger- und Compost- Bereitung ........ 25 fl.

Die Zahl und Größe der einzelnen Preise wird noch bestimmt werden.

4) Für Beförderung und Hebung der Obst­baumzucht und für ertheilten umfassenden gemeinnüzigen Unterricht in den verschiede­nen Arten der Baumveredlung, sodann auch für junge Leute, welche sich in der Obst­

baumzucht unterrichten lassen, und binnen 2 Jahren verschiedene Arten der Baum­veredlung erlernt haben und ihre Kennt­nisse genügend Nachweisen ...... 30 fl.

Die Zahl und Größe der einzelnen Preise wird auch hier noch bestimmt werden.

5) Für Privatwaldbesizer und für diejenigen Personen, welche bei der Verwaltung der Gemeinde'- und StiftungsWaldungen thätig sind, und zwar für die Anlegung und den Anbau von Saatgärten je nach Ausdehnung und Zweckmässigkeit je.. 5 fl.

Die Bewerber um Preise für ausgezeichnetes Vieh (1. ». b. und e.^> haben längstens am 10. November dem VereinsBorstande von den be­treffenden SchuldheissenAemtcrn ausgestellte Ur­kunden, welche über den Besiz seit wenigstens 6 Monaten, das Alter, die Farbe und das Ge­schlecht des Viehes genügende Auskunft ertheilen, zu übergeben; dagegen haben die Bewerber um Preise für Pflüge, Güllenlöcher, Dünger- und Compostbereitung, Beförderung der Obstbaum­und Holzzucht <.2. 3. 4. und 5.) ihre Bewer­bungen längstens am 5. November anzuzeigen; alle Preisbewerber aber haben sich am 12 No­vember am Tage der PreisVcrtheilung Morgens 8 Uhr dahier einzufinden.

Als VersammlungsOrte am leztgenannten Tage werden für die einzelnen Abtheilungen der Preisbewerber vorläufig bestimmt:

für die Bewerber um Preise für Farren und und Farrenkälber: der freie Plaz am Fuße des Schloßberges, beziehungsweise vor dem Schulgebäude;

für die Bewerber um Preise für Kalbeln und Kühe: die nächste Umgebung des Stadtbron­nens, beziehungsweise der Plaz vor dem Gasthaus zum Bären;

für die übrigen Preisbewerber: der Plaz vor dem Rathhaus.

Sollten einzelne Preisbewerber die für sie so eben bezeichnten VersammlungsOrte nicht er­mitteln können, so wird denselben auf dem Rath­hause nähere Auskunft ertheilt werden.

Während man Vorstehendes zur Kenntniß der Einwohner des hiesigen OberamtsBezirks bringt, werden solche zugleich eingeladen, sich bei den Preisbewerbungen recht zahlreich zu be­theiligen.

Neuenbürg, den 17. Oktober 1845.

VereinsVorstand. v. Moltke.