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Amts-und ZnteHigenz-Blatt
für den Oberamts - Bezirk
Neuenbürg.
.M GO. Samstag den 27. Juli L8LL.
Amtliches.
Neuenbürg. (An die Ortsvorsteher.)
Nachdem die Bauten an den Floßaustalten der kleinen Enz soweit vorgeschritten sind, daß vom 29. d. M. auf der Stelle vom Schleifmeßen bis zur Bürg Langholz eingebunden werden kann, so wird die im Amtsblatte Nro. 45 angeordnete Sperre vom obigen Tage an für diese Strecke aufgehoben, wovon die Ortsvorsteher die Flößer in Kenntnis zu setzen haben.
Am 24. Juli 1844.
K. Oberamt Leypold.
Oberamtsgericht Neuenbürg.
Schulden - Liquidation.
In der Gantsache des Weild. Georg Friede- rich Grimm, Schuhmachers von Loffenau, werden die Schulden - Liquidation und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Dienstag den 27. August Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhaus in Loffenau vorgenommen.
Den Schuldheißenämtern wird nun aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgte Vorladung mit den dort bezeich- neten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen bekannt zu machen.
Neuenbürg am 20. Juli 1844.
K. Oberamtsgericht Lindau er.
Schullehrer - Conferenz.
Die allgemeine Conferenz dieses Jahrs wird, wenn nicht ein unvorhergesehenes Hinderniß eintritt, am 28. August zu Neuenbürg gehalten werden. Den Gegenstand der Besprechung bil
den die im vorigen Jahre eingeschikten Lehrpläne. Zur Verständigung über die bei ihrer Censur zu befolgenden Grundsätze mögen die Aufsätze beitragen, welche wir uns über die Frage erbitten: WaS soll ein Lehr - Plan seyn, nnd was alles ist bei feiner Entwertung zu berücksichtigen ? Ein Aufsatz übrigens, der nach dem 21. August einliefe, würde als nicht empfangen angesehen werden.
Anstatt einer Katechisation bitten wir einen oder mehrere der Herrn Lehrer, nach den Verhandlungen in der Schule der Versammlung eine Darstellung der Eigenthümlichkeiten der verschiedenen gebräuchlichsten Register der Orgel durch Phantasien auf der Orgel in der Kirche geben zu wollen. Damit darauf die gehörige Zeit verwendet werden kann, ist es nöthig, die Versammlung in der Schule pünktlich um 9 Uhr beginnen zu laßen.
Sollte der eine oder der andere der H. H. Lehrer einen besonder» Gegenstand zur Sprache bringen wollen, so ersuchen wir ihn, uns denselben gefälligst vorher schriftlich anzudeuten.
Die Hochehrwürdigen Pfarrämter und wohllöblichen Schuldheißenämter bitten wir, Obiges ihren H. H. Lehrern gütigst in Bälde bekannt machen zu wollen.
Herrenalb und Calmbach den 18. Juli 1844.
Pf. Bl u m.
Pf. Eifert.
Maisenbach. Gerichtsbezirk Neuenbürg. Gläubiger-Aufruf. Um die Eventualthei- lung des gestorbenen Conrad Wohlgemutst, Amtsboten von Zainen mit Sicherheit erledigen zu können, werden alle diejenigen, welche An-