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Oberamts - Gericht Neuenbürg.

Schulden - Liquidation.

Inder Ganntsache des Schmidmeisters Gott­lieb Friedr. Krauch in Engelsbrand, werden die Schuldenliquidation und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Donnerstag den 27. Juni d. I.

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause in Engelsbrand vorgenom­men werden.

Den Schuldheißenämtern wird aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgte Vorladung mit den dort bezeichnten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.

Den 23. Mai 1844.

K. Oberamtsgericht Lindauer.

Neuenbürg. Mundtodt - Erklärung.

Carl Fr. Zeltmann von Loffenau hat frep- willig auf die Verwaltung seines Vermögens verzichtet, und es ist ihm in der Person des Gemeinderaths Christoph Jakob Luft von da ein Pfleger bestellt. Dieses wird mit dem Bemer­ken öffentlich bekannt gemacht, daß alle Geschäf­te und Verträge, welche Zeltmann ohne Zu­stimmung seines Pflegers abschließen würde, als ungültig erklärt werden würden.

Neuenbürg am 24. Mai 1844.

K. Oberamtsgericht.

Li ndauer.

Holz Versteigerung.

Forstamt Neuenbürg. Revier Liebenzell. Nachstehende Nuz-und Brennholz-Quantitäten werden im Aufstreich verkauft: als

Montag den 10. Juni Nachmittags 1 Uhr im Staatswald Gfäll:

Tannen Langholz 3050 lang 43 Stm. dto. Sägklötze 10 lang . . 75 Stk.

Abfallholz und Rinden .... 2Vt Klf. Dienstag den 11. Juni früh 8 Uhr in der Allmand chei Unterhaugstett:

Tannen und Forchen Langholz

30 50, lang . . . 238 Stm. dto. Sägklöze 10 lang . 202 Stk.

Hierauf Mittags 1 Uhr

in dem Ernstmühlerberg:

Tannen Sägklöze 10 lang . . 108 Stk. dto. Scheuterholz .... 10/4 Klf-

dto. Prügelholz. 2'/. Klf.

dto. Rinden. 4^/4 Klf.

dto. Reisach - Wellen . . . 1325 Stk.

Die Kaufsliebhaber haben sich am ersten Tag bei der Burg-Ruine und am zweiten Tag in Unterhaugstett zu versammeln, von wo aus sie in die Schläge geführt werden.

Die Ortsvorsteher werden mit der Bekannt­machung beauftragt.

Neuenbürg den 31. Mai 1344.

K. Forstamt v. Moltke.

Neuenbürg. fAn -Le Aeciseämter.)

Zur Erleichterung der Mittheilung der Ge­tränke-Ausfuhr-Controle-Register an die be­treffenden Behörden der Nachbarstaaten soll nach höherer Verfügung künftig nicht nur für Baden, sondern für jeden auswärtigen Staat je ein abgesondertes Co ntrole-Register s (6. klein Format) geführt, und zur Förderung ^ der Vergleichung dem in dem Register vorzu- , merkenden Austrittsort künftig der Eintrittsort, s beziehungsweise die Controle - Stelle des Nach­barstaates, bei welcher die Anmeldung zu ge­schehen hat, beigefügt werden.

Es wird deßwegen auf dem Titelblatt zu den Registern 0. klein Format, künftig der Beisatz nach Baden» Baiernrc nicht.mehr beigedruckt, sondern es hat dicß durch den Acciser schriftlich zu geschehen.

Indem die Acciser des disseitigen Bezirks zur genauen Nachachtung hievon in Kenntniß ge- sezt werden, wird den Ortsvorstehern, welche nicht zugleich Acciser sind, aufgegeben, den Ac- cisern von diesem Erlaß Eröffnung zu machen.

Den 28. Mai 1844.

K. Kameralamt _ Pflüger.

Neuenbürg. An die Grenzaceiseänrter.

Zu Beseitigung der Anstände, welche sich bis­her bei den Branntwein-Einfuhren aus dem Grosherzogthum Baden wegen des öfteren Ab­mangels der Ausfuhrscheine oder der überhaupt