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Amtliches.
Neuenbürg. (Auswanderungen.) Nachstehende Personen sind nach Amerika ausgewandert, nachdem dieselben die gesezliche Bürgschaft geleistet haben, nehmlich:
Maria Clara, Wittwe des Jakob Friedrich Gekle von Bernbach, mit 3 Kindern und 1 Enkel, und
Gottlieb Friedrich Bodamer von Höfen.
Am 13. Juni 1843.
K. Oberamt Act. Ackermann St.V.
Holz-Verkauf.
Forstamt Neuenbürg. Revier Herrenalb. Vom Erzeugniß der Staatswaldungen kommt am Dienstag den 27. Juni Morgens 9 Uhr auf dem Rathhause zu Herrenalb zum Aufstreichs- Verkauf:
aus dem Staatswald Rothen-Rain: 88 Stück tännen Langholz von 60—64/ Länge, 48 Stück desgl. von 30—48/ Länge, 12 Stück Buchen- Nuzholz, 71 Stück Tannen - Sägholz, 49'/-Kl. Buchen - Scheiterholz, 98'/, Kl. Tannen - Scheiterholz.
Scheidholz aus den Staatswaldungen Pfahlwald, Mutterthal, Wurstberg, Maienberg und Schörsighalde: 35 Stück Tannen-Langholz von 60—80/Länge, 145 Stück desgl. von 25—48/ Länge, 7 Stück ^ägholz von 12/Länge, 4 Kl, Buchen-Scheiterholz 18'/, Kl. Birken-Scheiterholz, 225 Stück birkene Wagnerstangen welche alsbald nach der Fällung geplättelt worden sind.
Die Verkaufsbedingungen sind die gewöhnlichen. Kaufsliebhaber, welche die Verkaufs-Gegenstände vorher zu besichtigen wünschen, mögen sich gm Montag den 26.d.M. bei der Wohnung des Re- vierförfters in Herrenalb einsinden.
Die Ortsvorsteher werden mit gehöriger Bekanntmachung des Obigen beauftragt.
Neuenbürg den 12. Juni 1843.
K. Forstamt Tscherning. Ass.
Calmbach. Warnung. Durch das Schwellen der herrschaftlichen Wasser-Gebäude Behufs des Flößerei-Betriebs sind dieselben im unge- sprießten, überhaupt nicht gehörig gesicherten Zustande und bei Nacht ohne Wächter sehr großer Gefahr ausgesezt, weshalb man hiegegen zu Vermeidung mißliebiger Maasregeln jederman öffentlich zu warnen sich veranlaßt findet.
K. Floßinspektion Oberförster Güttenberger.
Neuenbürg. — Die hiesige Gemeinde nimmt auf den 15. Oktober d. I. einen Straßenwärter an. Derselbe erhält einen Gehalt von jährlich — 220ff. und je für 3 Jahre einen tuchenen Mantel mit kurzem Kragen und einen Hut. Dafür muß er tagtäglich auf den Straßen (bei sonstiger Conventivnal - Strafe) anwesend seyn und Alles, was zur Abwartung und Jnstand- Erhaltung der Straßen gehört, besorgen mit Ausnahme der Material - Beischaffung und Zerkleinerung, wofür besonders gesorgt wird. In dringenden Fällen bei Arbeiten, welche seine Kräfte übersteigen, werden ihm auf Kosten der Gemeinde Hülfsarbeiter beigegeben. Er erhält eine eigene Instruction, muß über seine Verrichtungen fortwährend ein Tagebuch führen und daher im Schreiben ebenso, wie im Straßenbau - Geschäft, wohl bewandert seyn. Seine Anstellung ist quf Wohlverhalten. Bewerber um diesen Dienst, sowohl von hier, als von auswärtigen Orten, werden aufgefordert, ihre Meldungen, welche von ihnen selbst verfaßt und selbst geschrieben seyn müßen, binnen 10 Wochen bei dem Stadt-Schuldheißenamt dahier einzugeben.
Bemerkt wird noch, daß die Straßenstrecke ungefähr — 1776 Dccimal-Ruthen beträgt.
Neuenbürg den 12. Juni 1843.
Stadt - Schuldheiß Fischer.