16 S

ganz weggelaffen oder durch vollständige senkrechte Ablaufröhren ersezt werden. Diejenigen Gebäude - Eigenthümer, welche dieser Anordnung innerhalb der gegebenen Frist nicht Nachkommen, werden durch die der Obrigkeit zu Gebot stehenden Mittel, dazu angehalten werden. Auch neu eder- gleichen Gußrinnen dürfen bei Strafe vonnun an nicht mehr hergestellt werden.

2) Um die Einrichtung zweümäsiger Jauchen- Gruben nebst sonstigen Erfordernissen dazu zu befördern, wird hiemit vom Stadtrath bis auf Weiteres jedem hiesigen Einwohner, welcher eine neue musterhafte und tad elfreie Mistjauchen-Einrichtung tref­fen wird, eine Prämie von 10 fl. aus der hiesigen Gemeinde-Kasse zugesichert.

Dieses wird hiemit den betheiligten Einwohnern zur Nachachtung bekannt gemacht.

Den 29. Mai 1843.

Stadt - Schuldheiß _ Fischer.

Dennach. Holzv erkauf.

Die hiesige Gemeinde verkauft am Freitag de.» 2. Juni d. I. Vormittags 9 Uhr in dem nächst gelegenen Wald 2'/. Klftr. 4bis8^ lange eichene Spalter, welche sich zu Kiefer und Glaßerholz eignen, und 15 eichene 8 bis 24^ lange Klöze, welche sich ebenfalls zu Werk und Bauholz eignen, gegen baare Bezahlung im Ilufsireich.

Für den Gemeinderath.

Schuldheiß Neuweiler.

Landwirthfchaftliches.

Landwirthschaftlicher Bezirksverein.

Ausschußsizung. Die verehrlichen Herren Mitglieder des Bereinsausschußes werden zu einer Sizung im Gasthof zum Ochsen dahier auf Samstag den 3. Juni d. I. Nachmittags 2 Uhr angelegentlich eingeladen.

Neuenbürg, den 28. Mai 1843.

Der Vorstand.

Landwirthschaftlicher Bezirksverein.

Wander-Versammlung würtb. Land- wirthe. Den Mitgliedern des diesseitigen land- wirthschaftl. Vereins und den Freunden der Landwirtschaft überhaupt wird nachstehende Be­kanntmachung einer größern Gesellschaft von Landwirthen zum Besuch einer Versammlung in Göppingen hierdurch mitgetheilt:

Der erste Aufruf zu einer jährlich mit Orts­wechsel in den verschiedenen Kreisen des Landes Statt findenden Zusammenkunft hat, wie zu er­warten war, so vielen Anklang gefunden, daß besprochen worden ist, die Wander-Versamm­lung nun definitiv in Vorschlag zu bringen.

Die Unterzeichneten weit entfernt, sich un­berufen voranzustellen, oder weiteren Beschlüssen über den Organismus der Versammlung vor­zugreifen , erlauben sich, lediglich in der Stell­ung als Einzelne zu dieser Versammlung im Allgememeinen und insbesondere zu der ersten auf Montag den 1v. Juli d. I. früh 8 Uhr nach Göppingen einzuladen, woselbst bereits eine freundliche Auf­nahme vielseitig zugesichert ist und die Verhand­lungen im Nathhause Statt haben sollen.

Die Einladung gilt allen denjenigen Land­wirthen, Gönnern und Freunden der Landwirth- schaft, welche es zeitgemäß finden, daß auch der Stand der Landwirthe aus allen Classen sich ebenso, wie fast alle übrigen Stände überfeine Angelegenheiten mündlich und selbstständig be­rede.

Zur Verhandlung selbst sind einige interessante Materien bis jezt zur Auswahl angemeldet, z. B. die Beseitigung des Trepp-und Überfahrts- Rechts; der Flachsbau; ein aus der Fausershöhe bei Münsingen neu eingeführter Untergrundpflug; Grundzüge über gemeinsame Behandlung der landwirtschaftlichen Dienstboten; das Verhalten des Württcmb. Landwirths nach nunmehr be­schlossenem Bau von Eisenbahnen rc.

So dürfen wir hoffen, daß kein Theilnehmer