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Miszellen.
Der Angeklagte und der Zeuge.
An einem schönen Sommerabend erschien in einer kleinen Stadt des nördlichen Englands ein Herr mit einem Diener zu Pferde und stieg in dem besten Gasthause ab, wo dem Wirthe sagte, er werde durch Geschäfte mehrere Tage aufgehalten werden und, da dieselben nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, wohl etwas von Langweile geplagt werden. Der Wirth ent- gegnete hierauf, an Unterhaltung könne es gerade in dieser Zeit nicht fehlen, da am nächsten Tage die Assisen eröffnet würden; namentlich käme ein merkwürdiger Fall vor. Der Fremde begab sich wirklich am nächsten Tag in den Gerichtssaal. Der Mann, welcher eines Raubes angeklagt war, aber fortwährend behauptete, zu der Zeit, in welcher dieser Raub geschah, sich am andern Ende des Landes befunden zu haben, saß lange mit niedergeschlagenen Augen da. Erst als ihn der Richter fragte, was er zu seiner Vertheidigung zu sagen habe, schlug er die Augen auf. Er erblickte dabei den Fremden, der ihm gerade gegenüber saß, und fiel in Ohnmacht. Dieß erregte einiges Aufsehen. Als er wieder zu sich gekommen war, äußerte er, er sähe einen Mann unter den Zuhörern, der ihm das Leben retten könnte, wenn er demselben einige Fragen vorlegen dürfte.
Aller Blicke wendeten sich auf den Fremden, der verlegen aussah und sagte, er befinde sich in einer seltsamen Lage, da er sich nicht erinnern könne, den Angeklagten jemals gesehen zu haben. „Erinnern Sie sich nicht," sagte der Angeklagte zu ihm, „daß Sie an dem und dem Tage in Dover an das Land gestiegen sind? —" „Ich bin allerdings in Dover vor nicht langer Zeit gelandet, weiß aber nicht bestimmt, ob es gerade an dem angegebenen Tage geschehen ist." — „Erinnern Sie sich des Mannes nicht, der Ihr Gepäck in das GaDaus trug und eine blaue Jake nebst blauen Beinkleidern anhatte?" — „Darauf habe ich nicht geachtet." — " Der Mann, der Ihr Gepäck trug, erzählte Ihnen unterwegs seine Geschichte, sagte, daß er in der königlichen Marine gedient habe und man ihm mit Unrecht die ihm gebührende Pension verweigere, und zeigte Ihnen eine Narbe an der Stirn." Diese lezteren Worte schienen einen besonderen Eindruck auf den Fremden zu machen; er antwortete, das leztcre sey wahr und er könne allerdings leicht ermitteln, an welchem Tage er in Dover angekommen sey, da er nur in seinem Notizbuche nachzusehen brauche. Dies that er, und es fand sich, daß es wirklich der Tag war, welchen der Angeklagte angegeben hatte. Auf diese Weise war bewiesen, daß der Angeklagte das ihm zugeschriebene Ver
brechen nicht begangen haben konnte, da er sich zu jener Zeit in Dover befunden. Er wurde deßhalb sofort sreigesprochen, und die versammelte Menge pries die Güte der Vorsehung, die dem Unschuldigen immer beistehe.
Einen Monat später erschienen der Zeuge, sein Diener und der auf so wunderbare Weise freigesprochene Matrose wieder vor dem Assisen, weil sie auf der Landstraße e nen Postwagen angefallen hatten, und es ergab sich, daß die erstere Angelegenheit klug von ihnen verabredet worden war.
Ein Wiener Schneidermeister kam aus dem Theater; ein Freund begegnete ihm und fragte:
Wo kommen Sie her?
„Aus dem Theater."
Was ist heute gewesen?
„Mittwoch."
I mein', was sie heute gegeben?
„Zwei Gulden auf dem ersten Parterre."
Das is nit auszuhalten!
„Dös hob i a g'funden, d'rum gieng i schnell fort."
Buchstabenräth s el
für
Trinklustige.
Mit P. f. r. — laß springen.
Mit T. leer es nur aus!
Mit Tr. ist's, wem Singen,
Und Trinken ist ein Graus.
Mit Kl. gib ein Zeichen,
Macht Warten Dir Verdruß;
Mit St. wirst erreichen Du doppelten Genuß.
Und willst Du, weil die Alten Den Sch. bekränzten gar.
Es trinkend auch so halten.
So schlinge H. ins Haar.
Und stört Dir was die Freude, Schütt gleich Dein Kr. leer.
Weit eh'r, als daß von Leide Dein Ä. Dir würde schwer.
Doch wenn aus T. und Becher Ist jeder Tr. 'raus,
So geh, mein lieber Zecher,
Und trag Dein Z. nach Haus.
Nedigirt gedruckt und verlegt von C. Me eh in Neuenbürg.