sDen Scheuterholzfloßaufder Enzbetreffend.sj
Der Scheuterholzfloß auf der Enz wird in diesem Jahre am 8. April seinen Anfang nehmen; es erhalten daher diejenigen Ortsvorsteher deren Gemeinde-Angehörige Wiesen besizen, welche durch die kleine, oder große Enz, oder durch die Eyach, bewässert werden, den Auftrag, diesen zu eröffnen, daß sie von genanntem Tage an bis zum Aushören des Scheuterholz-Floßes das Wasser der genannten Flüsse zu Bewässerung ihrer Wiesen bei Strafe nicht mehr benüzen dürfen.
Über die Befolgung dieses Verbotes haben die Orts-Vorsteher zu wachen.
Neuenbürg den 3. April 1843.
Köm'gl. Oberamt.
__ Lcypold.
(Enzschenterfloß.) Der dießjährige Cnz- schcuterfloß wird, wenn bis dahin die Witterung und die in den Holzgärten zu treffenden Vorbereitungen es erlauben, seinen Anfang nehmen:
a) der Vorstoß bis an die vorhandenen Rechen aus der großen und kleinen Enz, so wie auf der Eiach: am 10. und
I,) der Hauptstoß am 17. April, was hiedurch zur Kenntniß der an den Floß- Straffen beschäftigten Schiffern und Flößern bekannt gemacht wird.
K. Floßinspektion zu Calmbach.
Güttenberger.
Bieselsberg.
Gerichtsbezirks Neuenbürg.
Liegenschafts - Verkauf.
Da der in Nro. 13 14 und 15 dieses Blts. ausgeschriebene, am 27. Februar d. I. stattgc- habte Liegenschafts-Verkauf aus der Ganntmaffe der Gebrüder Jakob und Andreas Roller, gewesener Müller dahier, das genügende Resultat nicht erzielte, haben die Gläubiger der Masse
beschießen, einen abermaligen Aufstrcichs - Verkauf anzuordncn.
Der Verkauf findet am
Donnerstag den 13. April d. I.
Nachmittags 1 Ühr
statt, wozu die Kausslustigen auf das diesseitige Rathszimmer cingeladen werden.
Am 28. Mär; 1843.
Gemeinderaths - Vorstand Schuldheiß Faas.
Schömberg.
Liegenschafts-Verkauf.
Da der Verkauf, der in Nro. 23 und 24 d. Blts. angczeigten Liegenschaft des kürzlich verstorbenen Nikolaus Baier dahier, nicht genehmigt worden ist, so wird am
Montag den 10. April d. I. ein zw eit er und lezter Verkauf vorgenommen, wozu sich die Liebhaber Morgens 8 Uhr aus dem hiesigen Nathause einfinden wollen.
Die Herren OrtSvorsteher werden ersucht, in ihren Gemeinden vorstehendes öffentlich bekannt machen zu lassen.
Den 31. März 1843.
Aus Auftrag Schuldheiß Renschler.
Schömberg. (Gläubiger-Aufruf.)
Alle diejenigen, welche an die kürzlich dahier gestorbenen beiden Eheleute, Nikolaus Baier, Bauer von hier und deßen Ehefrau eine rechtliche Forderung zu machen haben, werden auf- gesordert, solche innerhalb
14 Tagen
bei dem Schuldheißenamt dahier geltend zu machen, widrigenfalls sie bei der bevorstehenden Realtheilung der Baier'schcn Eheleute nicht berücksichtigt werden könnten.
Um die gehörige Bekantmachung werden die Herren Ortsvorsteher ersucht.
Den 31. Mär; 1843.
Aus Auftrag Schuldhciß Renschler.