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50. Arnis- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw.. Zahrga»-.

Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStagS. Die ErnrüSungSgebühr beträgt tm Bezirk und in nächster Um­gebung S Psg. die Aeile, sonst 12 Psg.

Samstag, den 27. April 1895

M>omi«menl»pr«<» oieNeljLhrUch in d«r Stadl »0 Psg. m>» »o Pfg. TrLgrrlohn, durch dt« Aalt drioqen M. I. ld, sau» I» grm« Dür«rmd«ra Md. I Kd

Amtliche Aekanutmachunge«.

An die Gemeindebehörden.

Laut Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 11. Februar d. I. ist den Gemeinden des Oberamtsbezirks Calw auf Grund der revidierten festgestellten Liquidation des durchschnittlichen jähr­lichen Aufwands für Unterhaltung der Nachbarschafts- straßen, von Etterstrecken solcher und von Etterstrecken der Staatsstraßen in dem Zeitraum vom 1. April 1889/92 ein Staatsbeitrag von 7518 ^ für das Etatsjahr 1894/95 aus dem Vermögen der Rest- werwaltung zugewendet worden.

Nach der vorgenommenen Verteilung des auf Die einzelnen Korporationen fallenden Staatsbeitrags Grifft es nach Verhältnis des von denselben liquidier­ten und festgestellten durchschnittlichen jährlichen Auf­wands pro 1889/93

die Gemeinden

Calw

971

63

Agenbach

157

53

Aichhalden, Teilgemeinde

103

*

27

Oberweiler

103

13

Allbulach

149

70

Altburg, Teilgemeinde

191

01

Weltenschwann, Teilgemeinde

99

49

Althengstett

194

79

Bergorte, Gesamtgemeinde

257

§

03

Breitenberg

159

96

Dachtel

88

28

Deckenpfronn

238

94

Dennjächt

10

94

Einberg

143

96

Ernstmühl

8

64

Gechingen

261

k»

61

Hirsau

132

69

Holzbronn

110

15

Homberg

160

23

Liebelsberg

103

13

Liebenzell

308

30

Martinsmoos

155

51

Monakam

51

57

Möttlingen

152

37

Neubulach

132

69

Neuhengstett

73

97

Neuweiler, Teilgemeide

354

73

Hofstett, Teilgemeinde

86

66

Oberhaugstett

103

13

Oberkollbach

39

96

Oberkollwangen

198

16

Oberreichenbach

87

30

Ostelsheim

90

04

Ottenbronn

55

21

Röthenbach

- 174

Schmieh

195

06

Simmozheim

119

87

-Sommenhardt

144

17

Speßhardt, Teilgemeind«

54

13

Alzenberg.

36

58

Oberriedt, ,

38

62

Stammheim

250

40

Teiuach

117

85

Unterhaugstett

89

63

Unterrnchenbach

129

73

Würzbach

506

86

Zavelstein

108

40

Zwerenberg

138

33

7518

Die Oberamtspflege ist angewiesen worden, -vorstehende Beiträge an die Gemeindepflegen auszu-

bezahlen. In den Gemeindepflegrechnungen ist bei der Verrechnung auf die gegenwärtige Nummer des Wochenblattes zu verweisen.

Calw, den 24. April 1895.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Sekanntmachung.

In Gechingen ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

Die s. Zt. verhängten Sperrmaßregeln sind

aufgehoben.

Calw, den 24. April 1895.

K. Oberamt.

I. V.:

Amtm. Gottert.

A» die Ortsschulbehörden und Gemeindekollegten.

Gemäß Art. 15 und 19 des Ges. betreffend die allgemeine Fortbildungsschule und die Sonntags­schule, sowie sonstige Bestimmungen über die Volksschule vom 22. März 1895 (Reg.-Bl. S. 77 ff.) sind mit Rückwirkung vom 1. Juli 1804 an die Mindestgeldgehalte der Schulamtsverweser, Unterlehrer, Unterlehrerinnen, Lehrgehilfen und Lehr­gehilfinnen auf die in Art. 15 des cit. Ges. genannten Beträge zu erhöhen.

Dagegen hat es bei der Verabreichung der Frucht- und Holzbesoldung der unständigen Lehrer nach Art. 3 des Gesetzes vom 22. Januar 1894 sein Verbleiben.

Falls der Geldbetrag des bisher gereichten Ge­halts emes Schulamtsverwesers, Unterlehrers, oder Lehrgehilfen den gesetzlichen Mindestbetrag der Geld­besoldung übersteigt, darf der Ueberschuß in die zu gewährende Gehaltserhöhung eingerechnet werden.

Die örtlichen Behörden der beteiligten Gemein­den werden zu ««verweilter Beschlußnahme zur Voll­ziehung dieser Gesetzesbestimmungen veranlaßt. Ins­besondere ist für ungesäumte Auszahlung der bereits verfallenen Aufbefserungsbeträge vom 1. Juli 1804 au auch au die von de« be­treffenden Stellen bereits abberufenen Lehrer Sorge zu tragen.

Bis IS. Mai d. Js. wird der Vorlage der erforderlichen Beschlüsse nebst einer Vollzngsauzeige über Nachbezahlung der bereits verfallenen Aufbesse­rungsbeträge entgegengesehen unter Bezeichnung als portopfl. D.-S.

Calw, den 36. April 1895.

K. gem. Oberamt in Schulst:

Voelter. Braun.

Deutsches Reich.

Stuttgart, 35. April. Die Kammer der Abgeordneten trat heute Nachmittag 3 Uhr wieder zusammen. Außer dem Kriegsminister waren sämtlich« Minister anwesend. Präsident Payer hieß die Kollegen bei Beginn der kommenden wirkungsreichen und voraussichtlich auch langen Tagung willkommen. Als einziger Gegenstand befand sich auf der Tages­ordnung der Bericht der Finanzkommisfion über die Prüfung der Staatsfinanzverwaltung vom 1. April 1891 bis 31. März 1892 und vom 1. April 1892 bis 31. März 1893. Einzelne Etatsüberschreitungen, die von dem Abgeordneten Gröber zur Sprach« gebracht wurden, werden bei der demnächstigen Gats­beratung zur Diskussion gestellt werden. Seitens

der Kommission ergab sich nichts zu erinnern, womit sich das Haus einverstanden erklärte. Die nächste Sitzung beginnt morgen 9 Uhr. Auf der Tages­ordnung steht die allgemeine Beratung des Etats nebst bezüglichen Anträgen der Finanzkommission.

Berlin, 25. April. (Deutscher Reichstag.) Das Haus beschließt zunächst die einstweilige Ein­stellung eines gegen den Abg. Schmid-Sachsen schwebenden Strafverfahrens. Beratung der Zoll­tarifnovelle. Abg. Herbert (Soz.) bekämpft jede Erhöhung des Zolles auf Cotton-Oel. Zum Mindesten will er das Rohöl von der Zollerhöhung ausgeschlossen wissen. Abg. Hammacher (natl.) führt aus, Cotton-Oel diene ebenso wie die übrigen Speiseöle zu Nahrungszwecken und müsse deshalb mit 10 ^ versteuert werden. Auch das finanzielle Inte­resse des Reiches erheische dies. Den Antrag Wenders bittet Redner abzulehnen. Abg. Wenders (Centr.) empfiehlt seinen Antrag nochmals. Abg. Barth (fr. Vg.) will von einer Zollerhöhung auf Cotton-Oel nichts wissen. Abg. Bachem (Centr.) bittet um Wiederherstellung der Vorlage. Abg. Richter (ft. Vp.) polemisiert gegen Hammacher und wirft den Agrariern vor, die Margarine nur höher besteuern zu wollen, um mehr Butter abzusetzen. Das Ganze laufe überhaupt auf eine Verteuerung der Nahrungs­mittel hinaus. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Kardorff (Rp.), Kanitz (cons.), sowie nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Richter (ft. Vp.) erfolgt die Annahme des Antrages Wenders, sowie des Antrages Stumm auf Wiederherstellung der Vorlage. Hieran schließt sich eine längere Debatte über die zweite von der Commission beantragte Reso­lution betr. Einführung eines Zolles auf Quebracho- Holz und anderer überseeischer Gerbstoffe und eines Amendements des Abg. Bachem um Ausschluß der­jenigen Gerbstoffe von der Verzollung, welche für Färbereien erheblich in Betracht kommen. Ein Resultat wird nicht erzielt. Morgen 1 Uhr: Weiterberatung. Außerdem Branntweinsteuer-Novelle.

Berlin, 24. April. Die Umsturzkommissüm des Reichstages trat heute Vormittag unter dem Vor­sitz des Abg. vr. Böttcher zur Feststellung des von Abg. Buchka verfaßten Berichts zusammen. Die nationalliberalen Mitglieder waren nicht erschienen. Abg. Lenzmann erstattete zunächst den Bericht üb» die noch eingegangenen Petitionen. Dieselben weise« Hunderttausende von Unterschriften auS allen Kreisen der Bevölkerung auf und erklären sich sämtlich gegen die Vorlage in ihrer jetzigen Fassung. Bezüglich des von Abg. v. Buchka zur Verlesung gebrachten Bericht» wurde beschlossen, demselben das von der Regierung der Kommission unterbreitete Material beizufügen. Ein von Abg. Bebel gestellter Antrag, auch die von den Regierungsvertretern zur Verlesung gebrachten Citate auS Zeitungen u. s. w. dem Berichte gedruckt anzuschließen, wurde mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. Die Beratung wird morgen Vormittag fortgesetzt.

Berlin, 35. April. Im Reichstage soll in den nächsten Tagen die Stellungnahme der deutschen Regierung zum chinesisch-japanischen Friedensschluß zur Erörterung gelangen. Innerhalb Abgeordneten»