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50. Arnis- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw. 7Ü. Zahrga»-.
Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStagS. Die ErnrüSungSgebühr beträgt tm Bezirk und in nächster Umgebung S Psg. die Aeile, sonst 12 Psg.
Samstag, den 27. April 1895
M>omi«menl»pr«<» oieNeljLhrUch in d«r Stadl »0 Psg. m>» »o Pfg. TrLgrrlohn, durch dt« Aalt drioqen M. I. ld, sau» I» grm« Dür«rmd«ra Md. I Kd
Amtliche Aekanutmachunge«.
An die Gemeindebehörden.
Laut Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 11. Februar d. I. ist den Gemeinden des Oberamtsbezirks Calw auf Grund der revidierten festgestellten Liquidation des durchschnittlichen jährlichen Aufwands für Unterhaltung der Nachbarschafts- straßen, von Etterstrecken solcher und von Etterstrecken der Staatsstraßen in dem Zeitraum vom 1. April 1889/92 ein Staatsbeitrag von 7518 ^ für das Etatsjahr 1894/95 aus dem Vermögen der Rest- werwaltung zugewendet worden.
Nach der vorgenommenen Verteilung des auf Die einzelnen Korporationen fallenden Staatsbeitrags Grifft es nach Verhältnis des von denselben liquidierten und festgestellten durchschnittlichen jährlichen Aufwands pro 1889/93
die Gemeinden
Calw
971
63
Agenbach
157
53
Aichhalden, Teilgemeinde
103
*
27
Oberweiler
103
13
Allbulach
149
70
Altburg, Teilgemeinde
191
01
Weltenschwann, Teilgemeinde
99
49
Althengstett
194
79
Bergorte, Gesamtgemeinde
257
§
03
Breitenberg
159
96
Dachtel
88
28
Deckenpfronn
238
94
Dennjächt
10
94
Einberg
143
96
Ernstmühl
8
64
Gechingen
261
k»
61
Hirsau
132
69
Holzbronn
110
15
Homberg
160
23
Liebelsberg
103
13
Liebenzell
308
30
Martinsmoos
155
51
Monakam
51
57
Möttlingen
152
37
Neubulach
132
69
Neuhengstett
73
97
Neuweiler, Teilgemeide
354
73
Hofstett, Teilgemeinde
86
66
Oberhaugstett
103
13
Oberkollbach
39
96
Oberkollwangen
198
16
Oberreichenbach
87
30
Ostelsheim
90
04
Ottenbronn
55
21
Röthenbach
- 174
—
Schmieh
195
06
Simmozheim
119
87
-Sommenhardt
144
17
Speßhardt, Teilgemeind«
54
13
Alzenberg. „
36
58
Oberriedt, ,
38
62
Stammheim
250
40
Teiuach
117
85
Unterhaugstett
89
63
Unterrnchenbach
129
73
Würzbach
506
86
Zavelstein
108
40
Zwerenberg
138
33
7518
—
Die Oberamtspflege ist angewiesen worden, -vorstehende Beiträge an die Gemeindepflegen auszu-
bezahlen. In den Gemeindepflegrechnungen ist bei der Verrechnung auf die gegenwärtige Nummer des Wochenblattes zu verweisen.
Calw, den 24. April 1895.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Sekanntmachung.
In Gechingen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die s. Zt. verhängten Sperrmaßregeln sind
aufgehoben.
Calw, den 24. April 1895.
K. Oberamt.
I. V.:
Amtm. Gottert.
A» die Ortsschulbehörden und Gemeindekollegten.
Gemäß Art. 15 und 19 des Ges. betreffend die allgemeine Fortbildungsschule und die Sonntagsschule, sowie sonstige Bestimmungen über die Volksschule vom 22. März 1895 (Reg.-Bl. S. 77 ff.) sind mit Rückwirkung vom 1. Juli 1804 an die Mindestgeldgehalte der Schulamtsverweser, Unterlehrer, Unterlehrerinnen, Lehrgehilfen und Lehrgehilfinnen auf die in Art. 15 des cit. Ges. genannten Beträge zu erhöhen.
Dagegen hat es bei der Verabreichung der Frucht- und Holzbesoldung der unständigen Lehrer nach Art. 3 des Gesetzes vom 22. Januar 1894 sein Verbleiben.
Falls der Geldbetrag des bisher gereichten Gehalts emes Schulamtsverwesers, Unterlehrers, oder Lehrgehilfen den gesetzlichen Mindestbetrag der Geldbesoldung übersteigt, darf der Ueberschuß in die zu gewährende Gehaltserhöhung eingerechnet werden.
Die örtlichen Behörden der beteiligten Gemeinden werden zu ««verweilter Beschlußnahme zur Vollziehung dieser Gesetzesbestimmungen veranlaßt. Insbesondere ist für ungesäumte Auszahlung der bereits verfallenen Aufbefserungsbeträge vom 1. Juli 1804 au auch au die von de« betreffenden Stellen bereits abberufenen Lehrer Sorge zu tragen.
Bis IS. Mai d. Js. wird der Vorlage der erforderlichen Beschlüsse nebst einer Vollzngsauzeige über Nachbezahlung der bereits verfallenen Aufbesserungsbeträge entgegengesehen unter Bezeichnung als portopfl. D.-S.
Calw, den 36. April 1895.
K. gem. Oberamt in Schulst:
Voelter. Braun.
Deutsches Reich.
Stuttgart, 35. April. Die Kammer der Abgeordneten trat heute Nachmittag 3 Uhr wieder zusammen. Außer dem Kriegsminister waren sämtlich« Minister anwesend. Präsident Payer hieß die Kollegen bei Beginn der kommenden wirkungsreichen und voraussichtlich auch langen Tagung willkommen. Als einziger Gegenstand befand sich auf der Tagesordnung der Bericht der Finanzkommisfion über die Prüfung der Staatsfinanzverwaltung vom 1. April 1891 bis 31. März 1892 und vom 1. April 1892 bis 31. März 1893. Einzelne Etatsüberschreitungen, die von dem Abgeordneten Gröber zur Sprach« gebracht wurden, werden bei der demnächstigen Gatsberatung zur Diskussion gestellt werden. Seitens
der Kommission ergab sich nichts zu erinnern, womit sich das Haus einverstanden erklärte. Die nächste Sitzung beginnt morgen 9 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die allgemeine Beratung des Etats nebst bezüglichen Anträgen der Finanzkommission.
Berlin, 25. April. (Deutscher Reichstag.) Das Haus beschließt zunächst die einstweilige Einstellung eines gegen den Abg. Schmid-Sachsen schwebenden Strafverfahrens. Beratung der Zolltarifnovelle. Abg. Herbert (Soz.) bekämpft jede Erhöhung des Zolles auf Cotton-Oel. Zum Mindesten will er das Rohöl von der Zollerhöhung ausgeschlossen wissen. Abg. Hammacher (natl.) führt aus, Cotton-Oel diene ebenso wie die übrigen Speiseöle zu Nahrungszwecken und müsse deshalb mit 10 ^ versteuert werden. Auch das finanzielle Interesse des Reiches erheische dies. Den Antrag Wenders bittet Redner abzulehnen. Abg. Wenders (Centr.) empfiehlt seinen Antrag nochmals. Abg. Barth (fr. Vg.) will von einer Zollerhöhung auf Cotton-Oel nichts wissen. Abg. Bachem (Centr.) bittet um Wiederherstellung der Vorlage. Abg. Richter (ft. Vp.) polemisiert gegen Hammacher und wirft den Agrariern vor, die Margarine nur höher besteuern zu wollen, um mehr Butter abzusetzen. Das Ganze laufe überhaupt auf eine Verteuerung der Nahrungsmittel hinaus. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Kardorff (Rp.), Kanitz (cons.), sowie nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Richter (ft. Vp.) erfolgt die Annahme des Antrages Wenders, sowie des Antrages Stumm auf Wiederherstellung der Vorlage. Hieran schließt sich eine längere Debatte über die zweite von der Commission beantragte Resolution betr. Einführung eines Zolles auf Quebracho- Holz und anderer überseeischer Gerbstoffe und eines Amendements des Abg. Bachem um Ausschluß derjenigen Gerbstoffe von der Verzollung, welche für Färbereien erheblich in Betracht kommen. Ein Resultat wird nicht erzielt. Morgen 1 Uhr: Weiterberatung. Außerdem Branntweinsteuer-Novelle.
Berlin, 24. April. Die Umsturzkommissüm des Reichstages trat heute Vormittag unter dem Vorsitz des Abg. vr. Böttcher zur Feststellung des von Abg. Buchka verfaßten Berichts zusammen. Die nationalliberalen Mitglieder waren nicht erschienen. Abg. Lenzmann erstattete zunächst den Bericht üb» die noch eingegangenen Petitionen. Dieselben weise« Hunderttausende von Unterschriften auS allen Kreisen der Bevölkerung auf und erklären sich sämtlich gegen die Vorlage in ihrer jetzigen Fassung. Bezüglich des von Abg. v. Buchka zur Verlesung gebrachten Bericht» wurde beschlossen, demselben das von der Regierung der Kommission unterbreitete Material beizufügen. Ein von Abg. Bebel gestellter Antrag, auch die von den Regierungsvertretern zur Verlesung gebrachten Citate auS Zeitungen u. s. w. dem Berichte gedruckt anzuschließen, wurde mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. Die Beratung wird morgen Vormittag fortgesetzt.
Berlin, 35. April. Im Reichstage soll in den nächsten Tagen die Stellungnahme der deutschen Regierung zum chinesisch-japanischen Friedensschluß zur Erörterung gelangen. Innerhalb Abgeordneten»