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Amts- und Anzeigeblatl für den Bezirk (Lalw.

70. Iahrga«-.

Erscheint Dienstags, Donnerstag? und SainStagS. Dir Mnrückung-flebühr beträgt im Bezirk und in nächster Um. ßedung 9 Psg. die Aeile, sonst 1L Pfg.

Sdounementspretr vierteljährlich ln der Stadt SV Psg. >»d g. Lrägerlohn, durch die Po- bezogen ML. 1. 15. sonst 1» Wvrtiembern Me. 1 NL.

Amlkich« Aekarmtmachrmge«.

Aufforderung

an die Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr I. April 1895 bis 31. März 189«.

In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Bl. S 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1895 bis 31. März 1896 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:

1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 Mark für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1894 bis 31. März 1895 einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit vom I. bis 15. April 1895 (bezw. da auf den letzteren Tag in diesem Jahr der Ostermontag fällt, bis 16. April) nicht abmeldet, hat die Steuer von dem­selben für das Etatsjahr 1. April 1895 bis 31. März 1896 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1895 keinen Hund mehr besitzt.

2) Auf den I. April 1895 haben nur die­jenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuer­pflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April (bezw. in diesem Jahr bis 16. April) zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle

desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April (bezw. 16. April) Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etats­jahr befreit werden will (Abmeldung).

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer (In­haber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5) Wer nach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April bis Juni, Juli bis Septem­ber und Oktober bis Dezember 1895 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die.Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.

6) Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten.

7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziffer 3, Abs. 1, Ziffer 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziffer 3, Abs. 1 und Ziffer 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.

8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer un­richtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April

noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit ab- meldet und nicht bis zum 15. April (bezw. 16. April) die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.

9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund des Ge­setzes vom 2. Juli 1889 (Reg.-Bl. S. 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staat­lichen Abgabe angesetzt und eingezogen.

Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zu­schläge aus ihre Hunde zutreffe.

K. Oberamt K. Kameralamt Calw. Hirsau.

Die Ortsvorsteher und die OrtSsteuerbeamten werden angewiesen, die Aufnahme der Hunde auf I. April 1895 dem Inhalt vorstehender Aufforderung gemäß pünktlich zu besorgen. Zugleich werden die Ortsvorsteher beauftragt, vorstehende Aufforderung zuverlässig am 1. April ds. Js. in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden bekannt zu machen.

Die Hundeaufnahmeprotokolle, die den Orts­steuerbeamten in den nächsten Tagen zugehen werden, sind Heuer erst am 17. April abzuschließen.

CalwHirsau, den 14. März 1895.

8. Oberamt. K. Kameralamt.

Wekarrrrtmachung.

Der neugewählte Ortsvorsteher Graze in Möttlingen ist heute beeidigt und in sein Amt ein­gesetzt worden.

Calw, 15. März 1895.

K. Oberamt.

Voelter.

Jeuikkelorr.

lN«chdruck »erboten.j

Die Alanöverstütze.

Novelle von Anna Gnevkow.

(Fortsetzung.)

Das Souper verlief sehr heiter, und die kleine Amtmannstochter, die am «nteren Ende der Tafel neben dem jüngsten Lieutenant saß, der wenig sprach, das keimende Schnurrbärtchen aber beständig mit den Fingerspitzen wirbelte, war sehr zufrieden mit ihrem Platze und plauderte, irotz der Schweigsamkeit ihres Nachbarn, luumlos und unbefangen. Wußte sie doch zwischen sich und ihrer unliebsamen -Chausseebekanntschaft vom Nachmittag die mächtige Schale, die sie noch selbst mit einer Fülle von Blumen, Blättern und Ranken gefüllt, und als Kurt Waldau eS trotzdem versuchte, einmal um diese duftende Wehr herum mit einem neckischen Blick zu ihr hinüber zu schauen, hatte sie ihrem Stuhl einen kleinen, energischen Ruck gegeben, der sie der Möglichkeit ganz enthob, von ihm gesehen zu werden und war dadurch ihrer mädchenhaften Würde, wie sie meinte, ganz gerecht geworden. Daß Herr von Waldau ein leises Lächeln unterdrückte, wurde von ihr nicht bemerkt, daß er für einige Augenblicke seiner Pflicht verpaß. Lori von Ellerslädt zu unterhaften, wäre von ihr nicht auf eigene Rechnung geschoben worden, ebensowenig, wie Kurt es dem Bftck zuichrieb, den er aus die kleineManöverstütze* geworfen, daß es ihm m der Folge ordentlich Mühe kostete, sich in d,e Unterhaftung seiner Nachbarin, die mit Hauptmann Erbach ein wiffenschastliches Gespräch führte, zu finden und sich daran zu beteiligen.

Die kleine Stütze! Ihr Amt war für den heutigen Abend noch lange nicht beendet, denn im Ellerstädt'schen Hause herrschte die Sitte, nach eingenom- .menem Souper im Salon den Thee zu trinken, und wer sie deshalb, kurz nach

dem Ausbruch von der Tafel, am Tische stehen sah, die goldgeränderten Taffen mit dem duftenden Trank der Levante füllend, hätte sie vielleicht auch noch für völlig frisch, für gar nicht müde hatten können. Aber über die lichten, braunen Augen­sterne legte sich allgemach ein leichter Schleier, und fast anteillos blickten sie hinein in das Chaos von Hellen Kleidern, blitzenden Uniformen, in das Gewirr von Lachen, fröhlichen Stimmen, Klappern und Klirren von Taffen und Löffeln.

Niemand kümmerte sich auch mehr um das junge Mädchen; Hauptmann Erbach, Lori und Kurt Waldau standen in einer Fensternische und mochten das be­gonnene Tischgespräch fortsetzcn» Erna und Linda wurden wie kleine Königinnen von ihrem Hofstaat, dm jungen Lieutenants, umgeben, der Baron plauderte mit seiner Frau, und so konnte Elisabeth in einen Sessel sinken, der nahe am Theetisch stand, und abwarten, bis der Diener käme, die Taffen zum zweiten Mal Mm zu lassen.

WaS sie wohl jetzt daheim machten, und ob sie wohl ihres Lisels gedachten, das unter so vielen Menschen weilte, und das in diesem Augenblick doch so allein war wie nur je zu Hause, wenn sie ihr Stübchen nachmittags ausgesucht, ihre» Gedanken Audienz zu geben s Die Mama würde dem Papa vielleicht die Zeitung vorlesen, wie sie es sonst um diese Zeit grthan, und höchst wahrscheinlich würde die gute Mutter auch gähnen, wenn sie so recht mütm darin in der Politik steckt«, denn die Reden, welche die äußerste Rechte und die äußerste Linke im Abgeordneten­hause gehalten, waren doch oft schrecklich langweilig, und bei dem Gedankm daran wurden die rosiaen Wangen Elisabeths selbst hier m Schloß Ellerstädt ganz blaß, und der kleine Mund bekam eine krampfhafte Neigung, sich zu einem herzhaften Gähnen zu öffnen. Der Papa pflegte immer die Augen zu schließen, wenn sie laS, und nur hm und her, als Zeichen, daß er aufpaffe, mir dem Kopse zu nicken, die» Nicken hatte auch recht was Einschläferndes, es war gerade, als ob man den Pendel einer Uhr immer hin und her gehen sah, oder als ob man an das Wogm ein«»