^ MM
AOWEP»
LOWE^
^LMW
-lUv!
°! '-u!si!i!liliit'tt!^
k^nErMHrWM
>iMl!
.»-«««
^33.
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk Laiw.
7Ü. Jahrgang.
Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStagS. Die Einrückungsgebühr beträgt tm Bezirk und in nächster Umgebung S Pfg. die.^eile. sonst 1L Pfg.
amstag. den 16. Mär? 1895.
Sdonnememspret» vterteljährltch tu der Stadt SV Pfß. «V S0 Pfg. Trägerlohrr, durch die Post bezogen Mk. 1. 1 L, so«K t» ganz Württemberg Nr. 1. SS.
Amtliche ZSekarrutmachrmgev.
5 )
Kandwirtschastliche Berufsgenossenschaft
für den Schwarzwaldkreis.
Auf den Grund Beschlusses des Vorstands der 'landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Schwarzwaldkreis von heute wird bekannt gemacht, -daß der Beitragssatz für die Umlage des Jahres 1894 15,5 Pfennig auf 10 Kataster
beträgt.
Reutlingen, den 13. März 1895.
Der Vorsitzende des Vorstands:
In Vertretung:
Negierungsrat St am er.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Alzenberg ausgebrochen ist, wird das Treiben ivon Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der Feldmarkgrenzen dieser Teilgemeinde, das Durchtreiben der genannten Tiere durch die Feldmarkung und den Ort Alzenberg, sowie die gemeinschaftliche Benützung von Brunnen und Tränken daselbst zunächst bis zum 38. d. M. Verbote».
Calw, den 14. März 1895.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von
Unterrichtskursen im Hufbeschag.
Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, vorgeschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in a) Heilbronn, b) Reutlin gen, o)Hall, ä)Ulm, e) R a v e n s b u r g dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, welche am Mittwoch den 1. Mai 1895 ihren Anfang nehmen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 3. April ds. Js. bei dem Ober- -amt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftmäßig ein- .zureichen.
Dem Zulafsungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschließrn:
1) ein Geburtszeugnis;
2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehr- zeit im Schmiedhandwerk und einer zweijährigen Thätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß; die Zeugnisse hierüber muffen von den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Ortsbehörde beglaubigt sein;
-3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds;
-4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;
eine von dem Bewerber, nnd wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, dis der Staatskaffe erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).
Stuttgart, den 1. März 1895.
v. Ow.
Deutsches Reich.
Berlin, 13. März. (Deutscher Reichstag.) Antrag Her>l auf Kündigung des argentinischen Handelsvertrages. Abg. Hey! (natl.) begründet seinen Antrag. Zur Verschlechterung unserer Handelsbilanz auf Kosten der Landwirtschaft habe namentlich das argentinische Getreide beigetragen. Der Ueberschwemmung mit überseeischem Getreide müsse man entgegentreten und da sei mit Argentinien der Anfang zu machen. Einem Weltmarktpreis könne sich Deutschland auf die Dauer nicht unterwerfen. Auch die schlimmen Valutaverhältnisse Argentiniens fielen in die Wagschale, welche unseren Export nach diesem Lande sehr erschwerten. Leider sei die Regierung im Hause nicht vertreten. Abg. Frese (frs. Vp.): Eine Erklärung der Regierung wäre schon wegen der durch den Antrag hervorgerufenen Beunruhigung nötig. Redner wendet sich entschieden gegen den Antrag, da Deutschland abgesehen von den über Frankreich gehenden Waren für über 80 Millionen nach Argentinien exportiere, Argentinien würde, entspreche man dem Anträge, sicher sofort Ursprungszeugnisse verlangen. Der Antrag bezweckte sicher auch, auf Quebrachoholz einen Zoll zu legen, welcher Zoll die deutsche Lederindustrie schwer schädigen würde. Der Antrag schädige den Handel, die Rhedereien rc. man solle ihn ablehnen. Abg. Graf Arnim (Reichsp.) tritt für den Antrag ein, der zu seiner Freude Beweis ablege, daß jetzt auch industrielle Kreise einen Schutz der Landwirtschaft für geboten erachten. Abg. Münch-Ferber (natl.) äußert sich gegen den Antrag. Graf Schwerin (kons.) stimmt dem Antrag bei namens seiner Partei, ebenso Szmula (Ritter- gutsbes., Zentr.), mit der Bitte um Ueberweisung an eine Kommission. Herbert (Soz.) bekämpft den Antrag. Eine Schädigung der Industrie würde auf jeden Fall eintreten? Beck (freis. Vp.). der Antrag komme auf nichts anderes hinaus, daß man das Brot des armen Mannes verteuern wolle. Unsere jetzige Ausfuhr nach Argentinien betrage 70—80 Mill., wie dürfe man nur einen solchen Antrag stellen. Hahn (fraktionslos): Wir werden noch den Tag erleben, wo die argentinische Industrie sich so entwickelt haben wird, daß sie die deutschen Fabrikate vollständig aus dem Lande verdrängt. Schon jetzt macht sich in Argentinien eine lebhafte Bewegung geltent, nur argentin. Produkte zu kaufen. Die jungfräulichen Länder Amerikas fühlen vollkommen ihre landwirt
schaftliche Ueberlegenheit und halten unsere Landwirtschaft für vollständig verloren. Gegenüber dem Raubbau in Argentinien und Texas müssen wir uns wehren; wir können verlangen, daß der Staat unS dabei zu Hilfe kommt. Die protektionistischen Bestrebungen in allen anderen Ländern sollten uns ein Beispiel sein und uns veranlassen, unsere ganze Wirtschaft auf die nationale Grundlage zu stellen. Wen» die Industrie über schlechte Zeiten klagt, so ist eS zum großen Teil eigene Schuld, da sie die Handelsvertragspolitik des neuen Kurses unterstützt hat. Die Kündigung des Handelsvertrags mit Argentinien würde die Verhältnisse der Landwirtschaft wenigstens etwas bestem. Ein« wirkliche Besserung wird aber erst ein» treten, wenn an Stelle der jetzigen Art der Versorgung Deutschlands mit Brotkorn durch die Produktenbörse die Regierung die planmäßige Versorgung in die Hand nimmt. Er lege also zum Schluß ein Wort für den Antrag Kanitz ein.
Berlin, 14. März. (Deutscher Reichstag.) Fortsetzung der Beratung des Antrages Heyl. Abg. Möller (natl.) tritt entschieden dem Anträge entgegen, dessen eoent. Annahme einen Zollkrieg nach sich führen würde. Dieser brächte der Industrie und den Rhedereien große Schäden. Die Regierung thäte besser, einen Tarifantrag mit Argentinien zu schließen. Staatssekretär v. Marsch all stellt die Folgen der argentinischen Ausfuhr nicht in Abrede, sieht jedoch in der Kündigung des Vertrages nicht die geringste Hilfe für die Landwirtschaft. Redner findet, -daß der Antrag eine große Aehnlichkeit mit den bekannten amerikanischen Strömungen habe, welche auf den Ausschluß aller europäischen Produkte gerichtet sind, kommt speziell auf den argentinischen Weizen zu sprechen und schließt, daß die Annahme des Antrages tausenden von deutschen Arbeitern die Existenz nehmen würde. Abg. Schuhmacher (Soz.) bekämpft den Antrag, sowie das Verlangen nach einem Quebrachozoll. Abg. Werner (Antis.) tritt vom Standpunkte des deutschen Bauers für den Antrag ein. (Der Redner, welcher die Handelsverträge im Verlauf seiner Ausführungen als miserabel bezeichnet, wird hiefür zur Ordnung gerufen.) Abg. v. Fr ege (Cons.) pflichtet dem Vorredner bei. Abg. Barth (fr. Vp.) erklärt sich gegen eine Commissionsberatung. Abg. Graf Oriola (natl.) verspricht sich von der Annahme des Antrages Vorteile für die Landwirtschaft und den Bauernstand. Nachdem Abg. Ehni (südd. Vp.) sich gegen, die Abgg. Hilpert (bayer. Bauernb.) und Graf Arnim (Rp.) sich für den Antrag ausgesprochen haben, wird nach einer kurzen Replik des Staatssekretärs die Debatte geschlossen. In seinem Schlußwort bezeichnet der Abg. Heyl die Nichtkündigung des Vertrages als eine politische Schwäche. Sodann wird der Antrag auf Commissionsberatung mit 146 gegen 78 Stimmen angenommen. Nächste Sitzung: morgen 1 Uhr. Rechtspositionen; Extraordinarium; Militäretat; Postetat.
Berlin, 13. März. In der gestrigen Sitzung der engeren Versammlung des Staatsrates sprach nach der Eröffnung durch die Rede des Kaisers zunächst Graf Kanitz, dem das Referat über den erste« Punkt der Tagesordnung: „Maßregeln zur Hebung des Getreidepreises" übertragen war. Wie der „Post*