ung

.nfalk-, 1NUULN ist Mid

Kosten

machen.

Jahren,

dem

Aus-

mem Er- für he« für wähl in Tuch-

;en ge- er.

w.

erei,

1893.

UM.

-onthan. Bühne.

80 ^, iZ.

ayer: 70-g.

136.

Amis- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw.

68. Jahrgang.

Er!ch-inl Di-nStag, D-nn-r»tag und Samitug. Die Einrückungsgebühr betrügt im Bezirk und nächster Um­gebung S Psg. die Zeile, sonst 12 Pfg.

Samstag, den 18. November 1893.

AbonnementSpreiS vierteljährlich in der Stadt SV Pf-. v»ü 2v Pfg. TrLgerlohn. durch die Post Lyogen Mk. 1. 1b, sonst t» ganz Württemberg Mr. 1. SS.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung»

betr. den Baumsatz und die Beseitung des Baum-Ueberhangs an Staats- und Nachbar­schaftsstraßen.

Die Ortsvorsteher werden veranlaßt, für sofortige Ergänzung der fehlenden Bäume an den Staats- und Nachbarschaftsstraßen zu sorgen oder, wenn die Grund­eigentümer den Baumsatz erst im Frühjahr ausführen wollen, darauf zu dringen, daß noch im Laufe des Herbstes Baumgruben von genügender Breite und Tiefe ausgehoben werden. Auch ist die ordnungsmäßige l Ausästung des Baum-Ueberhangs zu überwachen,

i Für den Baumsatz und die Baum-Ausästung

gelten die hienach aufgeführten Bestimmungen: .

j_ .. . Z 1. Der Baumsatz an den Staats- und Nach-

' barschaftsstraßen ist gesetzliche Obliegenheit der anftoßell«

l den Güterbesitzer und zwar sind von ihnen frucht­

bare Bäume zu pflanzen.

! An solchen Orten dagegen, wo fruchtbare

Bäume aller Versuche ungeachtet nicht fortkommen, dürfen auch Waldbäume gepflanzt werden.

An den hohen Einschnittsböschungen, ebenso bei hohen Straßendämmen, welche am Rande mit Bäumen bepflanzt werden, ist übrigens den angrenzenden Grund­besitzern der Baumsatz für die Straße erlassen.

Z 2. Die jungen Bäume, welche von den Grund­besitzern der Straße entlang gesetzt werden, müssen gehörig erstarkt, am Stamm wenigstens 3 Centimeter >(1 Zoll) dick und 2 Meter (7 Fuß) hoch sein.

Dieselben sind in Entfernungen von 2,8 Meter <10 Fuß) vom Straßenrand und von 10,3 Meter <36 Fuß) unter sich zu setzen, mit Dornen zu ver­

wahren und mit starken Stickeln zu versehen. Außer­dem sind die Bäume übers Kreuz zu setzen, dergestalt, daß diejenigen Bäume, die auf der einen Seite der Straße gesetzt werden, gerade gegenüber der Mitte des zwischen zwei Bäume auf der anderen Seite der Straße befindlichen Zwischenraumes von 10,3 Meter (36 Fuß) zu stehen kommen.

8 3. Abgehende Bäume sind alsbald durch junge zu ersetzen, vorausgesetzt, daß der Zwischen­raum zwischen den benachbarten Bäumen mindestens

10.3 Meter beträgt.

8 4. Die auf die Straße überhängendev Aeste und Zweige sind in der Art einzukürzen, daß über dem Nebenweg am Rande der Straße eine lichte Höhe von 2,3 Meter (8 Fuß) für den Fuß­wandel und 85 Centimeter (3 Fuß) vom Straßen­rand einwärts der Straße eine Höhe von 4 Meter (14 Fvß) für den.Magonverkebr krei bleibt und zwar ist die Auslichtung der Bäume von jenen

2.3 Meter bis zu diesen 4 Meter in schräger Richtung auszuführen.

.'Bis 15. Dezember ds. Js. ist ausführlicher Bericht über das Geschehene zu erstatten.

Calw, den 16. November 1893.

K. Oberamt.

Lang.

Bekanntmachung,

betreffend die Vornahme einer außerordent­lichen Viehzählung für das deutsche Reich am 1. Dezember 1883.

Unter Bezugnahme auf die Ministerialverfügung vom 11. d. Mts. (Reg.-Bl. S. 287) mit welcher sich die Ortsvorsteher vertraut zu machen haben, wird Nachstehendes angeordnet:

I. Gemäß 8 ^ jener Ministerialverfügung ist in jeder Gemeinde durch den Gemeinderat und in der Regel aus dessen Mitte eine Zählungskommisfion unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zu bestellen, welche spätestens am 28. November d. Js. in Thätigkeit zu treten hat.

II. Bezüglich her Austeilung und Wiederein­sammlung der Hauslisten (Formular ^) wird auf ß 4 daselbst verwiesen. Es können zu diesem Ge­schäft auch freiwillige Zähler verwendet werden, falls ortskundige, gewissenhafte und befähigte Ein­wohner sich hiezu bereit finden.

Die Perteilung der Hauslisten darf erst er­folgen, wenn sie mit der Hausnummer, dem Namen des Hausbesitzers oder -Verwalters und einer laufen­den Nummer versehen und sodann diese Nummer, sowie der Name des Hausbesitzers oder -Verwalters in die Gemeindeliste (Formular L) eingetragen sind.

III. Die ausgefüllten Hauslisten.sind von der Zäblungskommission zu prüfen event. berichtigen; ihr Inhalt ist nach der Reihenfolge ihrer laufenden Nummern in die Gemeindeliste (L) einzutragen.

Die Einträge sind sodann ohne Unterscheidung der einzelnen Gemeindeparzellen zusammenzurechnen und ist das Ergebnis der Aufnahmen von der Zähl­ungskommission zu beurkunden (8 5).

IV. Die erforderlichen Formularien werden alsbald versandt werden.

V. Bezüglich der Bestellung der Zählungs­kommission ist dem Oberamt spätestens bis 20. d. Mts. unter Angabe der Namen der Kommissions­mitglieder Vollzugsanzeige zu erstatten.

VI. Die abgeschlossene Gemeindeliste mit sämt­lichen Hauslisten ist spätestens bis zum 10. Dezem­ber 1893 an das Oberamt einzusenden.

Calw, den 16. November 1893.

K. Oberamt.

Lang.

Jeuitketon.

Nachdruck verboten.

Auf falschen Mahnen.

Eine Künstlergeschichte von Reinhold Ortmann.

(Fortsetzung.)

»Du hast mich nicht verstanden, Giselher", beruhigte er. »Ich zweifle keines­wegs an deiner Begabung, und du wirst dich erinnern, mit welcher ehrlichen Be­geisterung mich dein genialer Entwurf zu diesem Bilde da erfüllte! Du hast un­zweifelhaft daS Zeug zu einem echten Künstler in dir, und was dir bis jetzt noch ssehlt, ist eine Beherrschung der Maltechnik, die sich gewiß einstellen wird, nachdem du gewisse Schwierigkeiten überwunden hast. ES wäre eine Versündigung an deinem Talent, menn du dich durch diese Schwierigkeiten entmutigen ließest; aber ich halte das vorzeüige Hinaustreten in einen Kampf, der immerhin seine Gefahren hat, für ein ebenso unkluges als bedenkliche» Beginnen."

Die Härte, welche in feinen Worten liegen mochte, wurde gemildert durch den weichen und freundschaftlichen Ton derselben; aber auf den jungen Künstler an seiner Seite blieben sie nichtsdestoweniger ohne überzeugende Wirkung. Mit düsterem Kopfschütteln starrte derselbe eine Weile vor sich hin und sagte dann, mehr zu sich selber, als zu dem Freunde redend:

»Was ich zu thun habe, ist mir durch die Gebote der Pflicht und der Ehre vorgezeichnet, und der Termin ist gekommen, an dem ich entweder eine heilige Dankesschuld bezahlen oder mich bankerott erklären muß! Versuch« darum nicht, Lorenz, mich in meinem Entschluß wankend zu machen; rS würde mir weh thun, deinen Rat zum erstenmal zurückweisen zu müssen! Nicht meine Hoffnungen allein sind eS, die auf jenem Bilde da ruhen, sondern eS sind auch Hoffnungen einer armen, allen, verlassenen Frau. die freudigen Herzen» dm besten Teil ihres Lebm» zum Opfer gebracht hat, um einm Künstler aus mir zu machen. In mühseligen Tagen und schlaflos durchwachten Nächten hat meine Mutter seit einer Rech« von Jahren

die Kosten für meinen Unterhall und mein« künstlerische Ausbildung erdarbt und errungen, voll gläubigen Vertrauens den Tag erwartend, an welchem sie durch den ersten meiner Erfolge überreich belohnt sein würde. Ihr Wunsch ist eS gewesen, daß ich mich an dieser Concurrenz in meiner Vaterstadt beteilige, und auch ohne daß sie es mir geschrieben hätte, weiß ich gut genug, daß all' ihr Sinnen und Sehnen nur noch auf das einzige Ziel gerichtet ist, mich als preisgekrönten Sieger aus dem Wettbewerb hervorgehen zu sehen. Ich habe nicht den Mut, ihr zu sagen, daß sie noch ein paar weitere Jahre darauf warten möge, denn ein paar Jahr« sind für eine gebrochene alle Frau eine bedenklich lange Zell. Und zu alledem kommt nun jene fürchterliche Empfindung, deren ich nicht mehr Herr werden kan». Ich sehe selbst, daß meine Bilder in der Ausführung nicht Hallen, was sie im Ent­wurf versprochen haben. DaS, was da unter meinen Händen entsteht, hat kaum eine Ähnlichkeit mit dem, waS meiner Phantasie mit greifbarer Lebendigkeit vorschwebte, und alle die Gestalten, welche meiner Seele so lieb und vertraut sind, starren mir von der Leinwand leer und fremd entgegen. Und das Entsetzlichste ist, daß ich nie einen Fortschritt zum bessern sehe, daß ich mehr und mehr erkenne, wie nah« ich schon den Grenzen meine» Vermögens gekommm bin. Meine »Kreuztragung" muß endlich die letzte Entscheidung bringen. Fällt sie gegen mich, so ist eben alle« auS."

In sichtlicher Bewegung drückte Gerdinger dem Freunde die Hand; aber r» widerstrebt» seiner geraden, ehrlichen Natur, ihm ermutigende Worte zu sagen, an deren Wahrhaftigkeit er selber nicht hätte glauben können. Für eine kleine Weil« war eS still zwischen ihnen; dann fuhr der junge Maler, dessen Erregung durch das offene Bekenntnis rin wenig besänftigt zu sein schien in ruhigerem, männlichem Tone fort:

»Ihr anderen habt mich in lustigem Künstlermut »Giselher da» Kind" ge­tauft, weil euch meine Persönlichkeit wir mein Talent stets knabenhaft und unfertig erschienen sind. Wie einem hilfsbedürftigen Knaben hast du mir in deiner Großmut seit Monaten Obdach und Beistand gewährt, und unbedenklich durste ich da» alle» annehmea, solange ich mir selber den Glauben an mein Talent bewahrte. Unter