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Nr. 29

Donnerst«» den 8. Februar 1925.

99. Jahrgang

Zer FillllllzavsM zmWll Reich vnd Liindern.

Der Reichsfinanzminister

über den Finanzausgleich.

Berlin, 4. Febr. Im Reichsfinanzministerium trat heute vormittag unter dem Vorsitz des Reichsfinanzmini­sters von Schrieben eine Konferenz der Finanzminister der Länder zusammen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen stellte der Finanzminister den Zweck seiner Einladung fest. Ls wäre llebereinstimmung zu errieten über den künfti­gen Finanzausgleich und damit über di« Grundlagen, auf denen Reich. Länder und Gemeinden ihre Finanzwirtschaft nicht nur im nächsten Haushaltsjahr, sondern aus lange Zeit hinaus aufbauen können. Mit einer vorübergehenden Lösung der Fragen des Finanzausgleichs sei heute niemand gedient. Die Lorkriegshaushalte bildeten die einzige Echätzungsgrundlage. Die Unmöglichkeit, aus den In­flationsverhältnissen heraus den Finanzausgleich endgültig zu regeln, ging schon aus der Novelle zum Landessteuer­gesetz vom Juni 1923 hervor. Es ist die höchst Zeit, daß über den künftigen Finanrausgleich beraten wird. Aller­dings bestehen in wirtschaftlicher Hinsicht noch große Un­gewißheiten. Wenn daher die gegenwärtige Wirtschafts­lage Zurückhaltung in den steuerlichen Anforderungen not. wendig macht und wenn di« Eteuererträge noch hinter den Erwarrungen Zurückbleiben, welche bei dem gebotenen schonenden steuerlichen Vorgehen gegenwärtig begründet erscheint, so find sowohl das Reich als auch die Länder vor die Ausgabe gestellt, ihren Bedarf aus das Matz zu be­schränken, das dem verminderten Steueraufkommen ent­spricht.

Der neue Finanzausgleich soll also lediglich di« Be«

teUiguiigsverhiiltnisse an dem Steueraufkommen «essen,

wie es der Ausgabenverteilung Mischen Reich, Ländern und Gemeinden entspricht. Der Finanzausgleich ist ein Vertilgungsproblem. Solange die letzte Steuerreserve zur Bedarfsdeckung benötigt wird ist es gleich, ob das Reich die letzte Steuerreserve selbst erhebt und den Ländern und Ge­meinden überweist oder ob das Reich sie den Ländern rur Ausnutzung in Form von Zuschlägen überläßt. De« LL«, der» soll aus der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer und der Rennwettsteuer «in Betrag von etwa 1878 Millionen Mark zur Verfügung stehen. Zu dieser Summe treten etwa 3000 Mark eigene Steuer der Länder und Gemeinden und etwa 650 Millionen Mark Ueberschüsse der Betriebs Verwaltung. In den Gesamtbetrag von 3000 Millionen Mark eigener Steuern der Länder und Gemein- den find die Steuern vom Grundvermögen und von den Ge­werbetreibenden mit zusammen 1866 Millionen Mark ein­gestellt. Als Ges«mtd«kung wird also ein Betrag von 5527 Millionen Mark errechnet. Diese Eesamtdeckung übersteigt den auf 5320 Millionen Mark geschätzten Eesamtbedarf der Länder und Gemeinden um 207 Millionen. Eine minde­stens ebenso hohe Reserve liegt in den Schätzungen des Be­darfs der Länder und Gemeinden. Di« Erhöhung des Zu- fchußbedarfs gegen 1914 kommt nicht allein in den 45 und 50 Proz. zum Ausdruck, um die der geschätzte Zuschußbedarf den von 1914 übersteigt, sondern auch in dem gegen 1914 verringerten Schuldendienst, soweit er aus dem Origina- lium der Hoheitsoerwaltung bestritten wurde. Der Finanz­minister ist der Meinung, daß der Zuschuhbedars der Län­der mit 145 Proz. des Zuschutzbedarss i. 1.1914 überschätzt ist. Ebenso ist der Zufchußbedarf der Gemeinden mit 150 Proz. des von 1914 zu hoch angenommen und darf bei einiger Zurückhaltung in den Ausgaben diese Höhe nicht erreichen. Zahlreiche Gemeinden aller Länder entfalten auf dem Geubiete der Personal, und Bcsoldungspolitik und der Bauverwaltung einen Aufwand, der mit der allge­meinen Finanz» und Wirtschaftslage nicht in Einklang zu bringen ist. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf die

Verlängerung der Geltungsdauer des Bc>olduiM- sperrgesetzes um weitere 2 Jahre

vorsieht, so ist dafür gerade der Gesichtspunkt wirklicher Be­einflussung der Finanzpolitik der Gemeinden maßgebend. Ein« Verteilung scheint in der Weise angebracht, daß das Reich an der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer mit Priy. und an der Umsatzsteuer mit 70 Proz., die Län­der und Gemeinden an der Einkommensteuer und Körper- ichastssteuer mit 86)4 Pr^., an de« Umsatzsteuer mit 30 Proz. beteiligt werden. Die Forderung des Zuschlagrechts per Länder und Gemeinden zur Einkommensteuer und stärperschaftssteuer entspricht sowohl einem politischen, als luch einem finanz- und steuerpolitischen Bedürfnis. Die

gestern zu der ntsckließung gefaßt:

, wie sich aus den Aus-

Zuschläge der Gemeinden werden tragbar bleiben müssen und von den Reichseinkommensteuer- und von den Reichs­körperschaftssteuererträgen kaum abweichen. Zum Schluß seiner Ausführungen spricht der Finanzminister die Hoff­nung aus, datz auch bei der weiteren Erörterung des Fi- nanzausgleichs die Fragen des Zuschußbedarfs der Länder und Gemeinden von denen auseinandergehalten würden, die sich auf das Matz und die Form der Beteiligung an den Reichssteuern, insbesondere die Zuschläge zur Einkommen­steuer und zur Körperschaftssteuer beziehen.

Der Reichsfinanzministe, erklärte, datz man an ei«e Rückgabe der Einkommen» und de, Körperschaftssteue, a» die Länder i« absehbarer Zeit nicht denken könne. Er be­tonte den engen Zusammenhang und die gegenseitige Be­dingtheit der Fragen der Aufwertung der Steuerreform und des Finanzausgleichs.

Die Forderungen der Länder.

Eine Entschließung der Flnarrzminister.

Berlin» 4. Febr. Bor der heutigen Besprechung der Reichs- stnanzminister im Reichsfinanzministerium Frage des Finanzausgleich» folgend« Entß

1. Der bisherige Steuerausgleich ist, » führungen des Herrn Reichsminister der Finanzen im Haus­haltsausschuh des Reichstages ergibt, einseitig zu Gunsten des Reiches und zu Ungunsten der Länder und Gemeinden ausge­schlagen. Die in dem Referentenentwurf de» Reichsfinanznnni- steriums vorgesehen« neu« Regelung bringt weitere untragbar« finanziell« Verschlechterungen für Länder und Gemeinden und trägt dem anerkannten Gründlich der Trennung -er Steuerquel­len in keiner Weise Rechnung. Die Länder find übereinstimmend der Auffassung, daß et» endgültger Finanzausgleich grnndsiitzlich nur dann möglich ist, wen« ihnen d»e Einkommensteuer »nd die Körperschnstsftener mit Einschluß der Stener vom Kapitals­ertrag, »ach Maßgabe eines Reuhsrahmengesetzes voll zurück- gegeben wird. Die endgültige Regelung de» Finanzausgleichs soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, wenn irgend angängig mit Wirkung vom 1. April 192S ab erfolgen. Die endgültige Stellungnahme zur Frage der Rückgabe der Finanzverwaltung, bezüglich der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer an die Länder bleibt Vorbehalten. Die Mehrzahl der Länder for­dert diese Rückgabe. Solange das Reich di« Steuern verwaltet, erhält es eine Verwaltungskoftenentschädignng von 4 v. H. des Aufkommens. Die Regelung der Anfwertung und der Araber, zum Ausgleiche der Geldentwertung vom bebauten und unbe­bauten Grundbesitz muß vor dem endgültigen Finanzausgleich und mit Rücksicht auf diesen stattfinden.

2. Für die Uebergangszeit bis zur Rückgabe der Steuern an die Länder bleibt nur übrig, ein zentrales Verteilungssystem, bei der Einkommens- und bei der Körperschaftssteuer beizube- halten. Der Anteil »es Reiches an »er Einkommensteuer «nd an der Körperfchastssteuer ermäßigt sich vom 1. April 1925 ab auf 4 vom Hundert.

3. Weiterhin müssen die Länder für sich und ihre Gemeinden zur teilweisen Deckung der Fehlbeträge in ihren Haushalten vom 1. April 1SL5 ab eine Erhöhung ihres Anteils «m de» Absatz, »euer über 20 Prozent hinaus fordern. Im llebrigen müssen den Ländern sund Gemeinden) die Einnahmen des Rechnungsfabres 1924 aus Reichszuschüssen.-insbesondere für die Schutzpolizei, mindestes in ihrer bisherigen Höh«, erhalten bleiben oder durch entsprechende Erschließung weiterer Steuereinnahmen ersetzt werden.

4. Mit Rücksicht auf die Forderung der völligen Rvckvbertra- gung der Einkommensteuer «nd Körperschaftssteuer beschränkt sich das Reich für das Rechnungsjahr 1825 auf eine Uebergangs- reaelung dieser beiden Steuern. Bei dieser Uebergangsregelung der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer für das Rech- nungsfahr 1925 ist darauf Rücksicht zu nehmen, datz beide Steuern später den Ländern zurückgegeben werden Dies gilt insbesondere für die Wahl des Erhebungszeitraumes, wobei die Forderungen der Wirtschaft hinsichtlich des Zeitraumes tunlichst berücksichtigt werden sollen, dessen Einkommen der Besteuerung zu Grunde zu legen ist.

5. So weit die Länder an dem Ertrage der Reichssteuern be­

teiligt sind, muß gewährleistet werden, daß der Erlaß »der die Aenberung der Steuergesetze nicht ohne Zustimmung des Reichs, rates erfolgen darf. _

Die deutschen Vorschläge in Parts.

Paris, 4. Febr. Der Handelsminister Raynaldt hat heute vor­mittag mit der Prüfung der deutschen Antwortnote begonnen, lieber den allgemeinen Inhalt der Note berichtet derTemps" folgendes: Die deutsche Delegation erklärt sich von den technischen Ergämungen zu den früheren französischen Vorschlägen befrie­dest. Die deutsch« Antwort enthält eine ausführliche Zusam­menfassung des gegenwärtigen Standes der Besprechungen, wo- bei wiederholt auf die Frag« der Meistbegünstigung hingewiesen wird. Die deutsche Delegation scheine ihre ursprüngliche For­derung auf Einräumung der französischen Meistbegünstigung im endgültigen Handelsvertrag« aufrecht erholten zu wollen und sie betonte, daß die französische Gesetzgebung eine Meistbegünsti­gung de facto keineswegs ausschließe. Die deutschen Unterhänd­ler betonen ihren ausdrücklichen Wunsch, die Verhandlungen sortzuletzen und scheinen als Berhandlungsgrundlaaen die letzten französischen Vorschläge gelten zu lassen. Staatssekretär Tren­delenburg hat den französischen Handelsminister darauf aufmerk­sam gemacht, daß da» Ad kommen vom 18. Dezember Mischen der

Neueste Nachrichten.

Die dentsch-französtschen Handelsvertragsverhandlungen werden hente vormittag wieder ausgenommen werden.

.

Der Reichstag setzte gestern di« Aussprach« über den Haushalt de» Relchsarbertsmiuistertnms sort.

I» preußische, Untersuchungsausschuß für de» Fall Barmat-Kn- tister machte Abgeordneter Heitmann sensationelle Mitteilun­gen über di« Verwendung Barmats «ls politischer Unterhänd­ler durch das Reichspoftminifterinm.

d .

Da» englisch« Kabinett erließ ein« Berordnnng, die die Einfüh­rung von Schutzzöllen für gewiss« Industrien ohne entscheidende Mitwirkung des Parlaments regelt.

»

Der Finanzausschuß de» württ. Landtags genehmigt« die staat­lich« Bürgschaft für einen Kredit oo» IS Millionen Mark für das Handwerk.

deutschen Eisenindustrie und der weiterverarbeitenden Industrie von der französischen Presse mißverstanden wuicke. Er werde Raynaldi über die wahre Tragweite des Abkommens noch ge­nauere Aufschlüsse erteilen. Raynaldi hat nach der Prüfung der deutschen Antwort dem deutschen BerhanÄlungsleiter mitgeteilt, daß er die Besprechungen so schnell wie möglich zu einem befrie­digenden Ausgang zu führen wünsche Er bitte daher die beiden Delegationen, morgen nachmittag zu einer Vollsitzung zusammen treten. Von deutscher Seite erfährt di« Tel.-llnion dazu, daß fiir- morgen nachmittag ein« Vollsitzung bereits festgesetzt ist. Morgen vormittag um 11 Uhr wird Staatssekretär Trendelenburg mit dem französischen Handelsminister «ine Vorbesprechung führen. Die Behauptung desTemps". daß die deutsche Delegation die französischen Vorschläge als Verhandlungsgrundlage angenom­men habe, entspricht nicht den Tatsachen. Heute nachmittag har der französische Handelsminister der deutschen Delegation eine Empfangsbestätigung der Antwortnote zugehen lassen.

Alle Behauptungen der französischen Zeitungen beruhen auf Vermutungen oder freien Erfindungen.

Die deutsche Abordnung verlangt keine neuen Zuge­ständnisse, sonder», wie glaubwürdig mitgeteilt wer­den kann» verlangt sie nichts anderes als die Durch- des Protokolls vom 12. Oktober, worin Deutschland Frankreich das Meistbegünstigungsrecht gewährt und mit Rücksicht daraus, daß Frankreich wegen seines Gesetzes von 1919 das Meistbegunstigungsrecht nicht gewähren kann, Deutschland von Frankreich Minimal-' tarife zugestanden erhalten soll. Wenn also diese Forde­rung in der gestrigen deutschen Note erneuert wird, han­delt es sich nicht um ein neues Zugeständnis, das die Fran­zosen machen sollen, sondern bloß um die Wiederaufnahme einer Forderung, welche die Franzosen am 12. Oktober be­willigt hatten und die sie im weiteren Verlauf der Ver­handlungen zurückziehen wollten. Aber die deutsche Ab­ordnung geht noch um einen bedeutungsvollen Schritt weiter, indem sie Frankreich ein sehr wichtiges Zugeständ­nis macht, datz nämlich die Minimaltarise nur im endgül­tigen Handelsvertrag bewilligt werden sollen, während Deutschland sich bereit erklärt, wenn ein Provisori­um, das etwa bis zum i. September dauern würde, zustande käme, die Differenzierung zuzulassen, wie sie die Franzose« am 26. Jan. vorgeschlagen hatte«. Nach diesen französischen Vorschlägen soll bekanntlich die ge­samte deutsche Wareneinfuhr in vier Kategorien gegliedert wer­den, wovon nur die erst« die Minimaltarise erhielte Eine zweite Grupp« zwar ebenfalls Minimaltarife, aber nur für bestimmte Warenkategorien, während die dritte und vierte Gruppe mit Zwischentarifen oder sogar mit den französischen Maximaltarifen belegt werden. Damit die Franzosen keinen Vorwand haben, die Verhandlungen zum Scheitern zu bringen, wird ihnen also zu- grstanden, daß bis zum 1. September die deutschen Waren nach verschiedenen Systemen in Frankreich verzollt werden dürfen. Man wird die Tragweite dieses Zugeständnisse» leicht ermessen können. Es gibt nicht nur schwerwiegende materielle Vorteile an Frankreich, sondern es ist auch mit größeren administrativen Durchsührungsschwierigkeiten verbunden. Aber wenn Frankreich sich bereit erklärt, in dem endgültigen Handelsvertrag Deutsch­land allgemeine Minimaltarife zuzugesichen. würde auch dieses Opfer noch gebracht werden.

Daran» geht unzweideutig hervor, daß die d««tfch« Abord­nung tatsächlich, wie ihr in Berlin aufgetragen worden war, entschlossen ist, all« Mittel ansznschövfen, um mit den Fran­zosen zu bestimmten Vereinbarungen zu gelanaen.

Kleine polttifche Nachrichten.

Der Arbeitsplan des Reichstages bis Ostern.

Berlin, 3. Febr. Der Aeltestenrat des Reichstages befaßte sich heute mit der Geschäftslage Heute soll di« Beratung des Haushalts des Neichsarbeitsministeriums beginnen und zwar findet zunächst eine Generalaussproche statt. Der Aeltestenrat bat weiter den Arbeitsplan für das Reichslagsplenum bis Ostern festgesetzt. Diese und die beiden nächsten Wochen werden voll­kommen durch Plenarsitzungen in Anspruch genommen werden, d. h. bis Freitag, den 20. Febuar. Dann tritt eine Pause vom 21. bi» 2b. Februar einschließlich ein.