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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw
Erscheint Dienstag, Donnerstag und SamStag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Umgebung S Psg. die Zeile, sonst ir Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Die Agentur der Württembergischen Sparkasse in Gechingen ist dem Schullehrer Schürger daselbst übertragen worden.
Calw, den 16. März 1892.
K. gem. Oberamt. Supper. Braun.
Die Ortsvorsteher,
welche mit der Anzeige des Bedarfs an Formularien, betreffend die gewerblichen Zwecken dienenden Waffer- benützungsanlagen (vgl. Calwer Wochenblatt Nr. 31), noch im Rückstand sind, werden angewiesen, ungesäumt diese Anzeige zu erstatten.
Calw, den 17. März 1892.
K. Oberamt. Supper.
An die Ortsvorsteher.
Durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom
1. Juni 1891 sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Arbeitsbücher (Z 107 ff.) theilweise geändert und diejenigen über die Arbeitskarten (Z 137) vorbehältlich der Uebergangsbestimmung in Art. 9 Abs. 4 der Novelle aufgehoben worden. Das Formular der Arbeitsbücher ist durch den Reichskanzler geändert worden.
Die neuen Bestimmungen, deren wichtigste hier unten abgedruckt sind, treten am 1. April 1892 in Kraft.
Vom 1. April 1892 ab sind die seitherigen Arbeitsbücher ungiltig. Sämmtliche Arbeitsbücher der minderjährigen Arbeiter sind aus diesen Zeitpunkt umzutauschen.
Die seitherigen Arbeitsbücher sind daher ein- zuziehen und durch diejenigen zu ersetzen, welche den Ortsvorstehern mit der heutigen Post zugehen. Hiebei ist mit der nötigen Beschleunigung zu verfahren. (Die für männliche minderjährige Arbeiter bestimmten sind mit blauem, die für weibliche minderjährige Arbeiter bestimmten mit braunem Umschlag versehen.) Je ein Exemplar dieser Arbeitsbücher ist mit dem oberamtlichen Stempel auf dem Umschlag versehen und als Musterexemplar in der Gemeinderegistratur aufzubewahren. Im Uebrigen wird auf den jüngst ergangenen gedruckten oberamtlichen Erlaß hingewiesen.
R.-Gew.-Ord. Z 107. Minderjährige Personen dürfen, soweit reichsgesetzlich nicht ein anderes zugelassen ist, als Arbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem (den neuesten Bestimmungen entsprechenden) Arbeitsbuchs versehen sind rc.
Die Aushändigung des Arbeitsbuches erfolgt an den Vater oder Vormund, sofern diese es verlangen, oder der Arbeiter das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, andernfalls an den Arbeiter selbst.
Mit Genehmigung der Gemeindebehörde kann die Aushändigung des Arbeitsbuches auch an die Mutter oder einen sonstigen Angehörigen oder unmittelbar an den Arbeiter erfolgen rc. R.-Gew.-Ord. ß 113 . Beim Abgänge können die Arbeiter ein Zeugnis über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung fordern.
Dieses Zeugnis ist auf Verlangen der Arbeiter auch auf ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen.
Samstag, den 19. Mär; 1892.
Den Arbeitgebern ist untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaute des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen.
Ist der Arbeiter minderjährig, so kann das Zeugnis von dem Vater oder Vormund gefordert werden. Diese können verlangen, daß das Zeugnis nicht an den Minderjährigen, sondern an sie ausgehändigt werde. Mit Genehmigung der Gemeindebehörde kann auch gegen den Willen des Vaters oder Vormundes die Aushändigung unmittelbar an den Arbeiter erfolgen.
R.-Gew.-Ord. H 146. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark und im Unvermögensfall mit Gefängnis bis zu sechs Monaten werden bestraft:
1. rc.
2. Gewerbetreibende, welche den ZZ 111 Absatz 3 und 113 Absatz 3 zuwiderhandeln.
R.-Gew.-Ord. Z 150. Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und im Unvermögensfall bis zu drei Tagen für jeden Fall der Verletzung des Gesetzes wird bestraft:
1. wer den Bestimmungen der ZZ 106—112 zuwider einen Arbeiter in Beschäftigung nimmt oder behält;
2. wer außer dem in Z 146 Ziffer 3 vorgesehenen Falle den Bestimmungen dieses Gesetzes in Ansehung der Arbeitsbücher zuwiderhandelt;
3. wer vorsätzlich ein auf seinen Namen ausgestelltes Arbeitsbuch unbrauchbar macht oder vernichtet.
Calw, den 18. März 1892.
K. Oberamt. Supper.
Tagks-Uenigkeiten.
* Calw, 18. März. Nur eine kleine Zuhörerschaft hatte sich gestern abend zu dem „Konzert Krüger" im Badischen Hof eingefunden, was wohl in den für hiesige Verhältnisse zu hoch angesetzten Eintrittspreisen seinen Grund hatte. Die Leistungen der Konzertgeber waren aber wirklich famos; namentlich war es die Pianistin Frl. Tönnies, welche durch ihre Klaviervorträge sehr animierte. Es war war vom ersten Tone an unverkennbar, daß Frl. Tönnies eine ausgezeichnete Künstlerin ist, die gewisse Arten von Klavierstücken in unübertrefflicher Feinheit interpretieren kann. Ihr Anschlag ist von durchaus angenehmerKlangwirkung, das Spiel ungemein plastisch. Die b'-woll Sonate von Beethoven wurde sehr sinmg vorgetragen, ebenso Variationen von Schubert. Die Zuhörer erwiesen sich sehr anerkennend und spendeten lebhaften Beifall. Frau Tilly Krüger sang eine Konzertarie und ein Frühlingslied von Mendelssohn, „altdeutscher Liebesreim" v. Meyer-Helmund und „Widmung" v. Franz. Die Stimme der Sängerin ist groß, umfangreich, wohlklingend, in der Ausbildung tritt manche schöne Seite hervor; in den oberen Lagen klang der Ton aber verschleiert; der Vortrag wurde durch eine leichte Indisposition etwas beeinträchtigt. Der Konzertgeber selbst, Musikdirektor Krüger in Pforzheim, spielte zwei Stücke für Fagott von M. v. Weber und Jancourt, sowie 2 Violinstücke und errang sich damit großen Erfolg. Sein Ton auf der Violine ist schön, von einer Fülle, Weichheit und Wärme, wie er selten zu hören ist, dabei besitzt Hr. Krüger eine prächtige Art vorzutragen und so die Kompositionen zu trefflicher Geltung zu bringen. Von den Fagottvorträgen gefiel uns das ^äaxio relixiooo
AbonnementSpreir oierteljührlich in der Stabt §0 Pfg. m»b so Pfg. TrLgerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. IS, sonn in qan, Württemberg Mk. 1. »S.
am besten; auch auf diesem Instrument zeigte sich der Vortragende als einen sehr tüchtigen Meister.
Calw. Am nächsten Sonntag wird im Dreiß- 'schen Saale hier ein Konzert stattfinden, bei welchem ein neues Instrument, die „electro-magnetische Streichlyra", sowie Metallrahmen-Zithern — eine Neuerung, welche größere Tonfülle und Stimmhaltbarkeit zur Folge hat — zur Anwendung kommen. Als Empfehlung zum Besuch dieses Konzerts dürfte der nachstehende Bericht aus der Remszeitung dienen:
Gmünd, 9. Nov. Gestern Abend fand im Radsaal ein interessantes Konzert statt, veranstaltet von dem Zithervirtuosen Herrn Vetter, seiner Schülerin, Frln. Grießinger und der Konzertsängerin, Frln. Eurich. Herr Vetter zeigte sich als vollendeter Zithervirtuos auf seinem Instrument und erntete im Svlovortrag und im Duett mit Frln. Grießinger verdienten Beifall; sein Spiel auf der sog. elektro-magnetischen Streicylyra bot eine ganz eigenartige, liebliche Musik. Frl. Eurich verfügt über reiche Stimmmittel und ihr Vortrag bekundet fleißiges Studium, besonders auch mußte man die Frische und Hingabe bewundern, mit der die Nummern des Programms, namentlich die sorgfältig ausgewählten Gesangsnummern, zum Vortrag kamen.
Cannstatt, 16. März. Heute morgen erschoß sich in seiner Wohnung ein verheirateter Sattler und Kaufmann wegen zerrütteter Vermögensverhältnisse.
Hall, 15. März. In der Beleidigungsklage und Wiederklage zwischen dem Reichs- und Landtagsabgeordneten Hartmann einer-, dem Professor Büchler und dem Redakteur Baumann in Oehringen andererseits hatte das Schöffengericht Oehringen, wie seinerzeit berichtet, alle drei freigesprochen und auch die Kosten des Verfahrens unter alle drei verteilt. Das hiesige Landgericht als Berufungsinstanz hat nunmehr Baumann zu 30 Büchler zu 50 ^ Geldstrafe verurteilt, letzterem die Kosten der ersten, und beiden je die Hälfte der Kosten der zweiten Instanz zugeschieven. Hartmann wurde von der Wiederklage freigesprochen. Wie erinnerlich, handelte es sich bei dem Prozeß um angebliche Aeußerungen Hartmanns über Luther, die in dem von den Beklagten verbreiteten Wortlaut und Sinn thatsächlich nicht gefallen sind.
München, 15. März. Die „Allg. Ztg." berichtet über den Aufenthalt Ihrer Majestäten in München: Der Aufführung im König!. Residenztheater wohnten Ihre Majestäten mit Sr. König!. Hoheit dem Prinzregenten in einer Prosceniumsloge bei. Ihre Majestät die Königin trug eine schwarze Robe, ein Perlen-Collier und "im Haar ein Brillantdiadem, der Prinz-Regent und Se. Maj. der König waren in Uniform. Nach dem Schluß der Vorstellung begaben sich die Majestäten uno Se. K. Hoheit der Prinz-Regent zu dem Rout bei Prinz und Prinzessin Leopold. Heute vormittag empfingen die Majestäten eine Deputation hier ansässiger Württemberger, welche eine künstlerisch ausgestattete Adresse überreichte. Als Sprecher fungierte der Direktor der Aktiengesellschaft zum Löwenbräu, Hetterich. Privatdozent Dr. Golther überreichte Ihrer Majestät der Königin einen prachtvollen Blumenstrauß. Auf die Ansprache des Direktors Hetterich erwiederte Seine Majestät, er sei von der loyalen Gesinnung der in München wohnenden Württemberger um so mehr überzeugt, als er aus eigener Erfahrung wisse, daß Württem-