naldesDebats glaubt, daß am l. Nov. darüber entschieden werde. Nach demselben Blatte hat der Füllferrat auch darüber gesprochen, wie Deutschland den den Alliierten zugefügten Schaden (gemeint ist jedenfalls die Zerstörung der Flotte in Scapa Flow) ersetzen soll. Die Marinesachverständigen sollen die Frage begutachten.
Großfeuer.
Gelnhansen. 3t. Okt. Ein Gcoßfeuer äscherte, in der vergangenen Nacht die hiesige Kreismühle ein, in welcher der" gesamte Getreidevorrat für die Versorgung des Kreises Gelnhausen lagerte. Das Gebäude ist vollständig niedergebrannt. Auch einige benachbarte Gebäude, ans die das Feuer Übergriff, sind zerstört. 2 Personen wurden schwer, mehrere andere leicht verletzt. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Mark. Die Entstehnngsursache des Brandes ist bisher noch unbekannt.
Amtliche Bekanntmachungen.
Viehmarkt in Wildderg.
Die Abhaltung des am 7. November 1919 in Wildverg stattfindenden Viehmarktes ist von der Fleischversorgungsstelle mit Erlaß vom 27. 10. 1919 Nr. II 183 genehmigt worden.
Der Markt beginnt um 8 Uhr morgens.
Nachstehende Bestimmungen sind genau zu beachten:
1. Def Handel darf nur nach Lebendgewicht und unter Einhaltung der Höchstpreise erfolgen.
2. Händler haben ihre Handelsscheine und für die dem Markt zugetriebenep Tiere Gesundheitszeugnisse mitzubringen. Handelsscheine, die von der Fleischversorgnngsstelle vor dem 12. September ds. 3s. ansgestellt sind, haben keine Gültigkeit mehr.
3. Jeder Händler hat zur Ausfuh" von Vieh aus dem Bezirk Nagold die Genehmigung des Oberamts Nagold einzuholen.
4. Bei sämtlichen Verkäufen sind Schlußscheine und amtliche Wagscheine auszustellen.
5. Viehhalter, welche Vieh aus anderen Bezirken ,Mähren, ohne im Besitz eines Freigabescheins des Oberamts des Ursprungsortes des Tieres zu sein, werdest zurückgewiesen und zur Anzeige gebracht.
6 Sämtliche Tiere sind an den Markteingängen tierärztlich untersuchen zu lassen.
7. Für jedes zngetriebene Tier ist eine Bescheinigung des Ortsvorstehers des bisherigen Standortes mitzuführen, daß dieses Tier nicht in die (SchlachtviehftBormerkungsliste ausgenommen ist.
> ' 8. Jeder kaufende Viehhalter muß eine Bescheinigung
seines Ortsvorstehers besitzen, daß er Viehhalter ist und keinen Handel treibt. 1918
Zuwiderhandlungen^«!!» mit strengen Strafen bedroht.
Nagold, den 30. Oktober 1919. Oberamt! Münz.
Viehmarkt in Horb.
Die Abhaltung des, am 11. November ds. 2s. in Horb stattfindenden Biehmarktes ist von der Fleischversorgnngsstelle mit Erlaß vom 23. d. Mts. genehmigt worden.
Der Markt beginnt um 8 Uhr morgens.
Die Bedingungen sind dieselben wie sie bezüglich des Marktes in Wildberg veröffentlicht wurden. 1925
Nagold, den 30. Okt. 1919. Oberamt! Münz.
Flachs- und Hanfablieferung der Ernte 1919 betr.
Flachs und Hanf sind laut Bekanntmachung 8^8110 vom 1. März 1919 beschlagnahmt und dürfen infolgedessen im Wirtschaftsgebiet Württemberg und Hohenzollern nur an die Deutsche Flachsbau-Gesellschaft, Abt. Württemberg in Schw. Gmünd bezw. deren Aufkäufer, welche einen schriftlichen Ausweis des Bastfaser-Hauptausschusses zur Berechtigung des Aufkaufs hei sich führen, verkauft werden. Als amtlicher Aufkäufer für den hiesigen Oberamtsbezirk ist Herr Otto Wendel, Kaufmann in Leonberg bestellt. Ein Verkauf von Flachs oder Hans an andere Personen als an den amtlichen Aufkäufer ist verboten. 1919
Nagold, den 29. Oktober 1919. Oberamt: Münz.
Die Gemeinderäle
werden auf den im Staatsanzeiger Nr. 249 abgedruckten Erlaß des Ministeriums des Innern vom 29. ds. Mts. betr. die Erhebung eines Zuschlags zur Grnnderwerbssteuer im Rechnungsjahr 1919 hingewiesen. 1927
Den 31. Oktober 1919. Münz.
Die Zentralstelle für Landwirtschaft in Stuttgart veröffentlicht im Staatsanz. vom 30. Okt. d. 3. Nr." 249 folgende Bekanntmachungen
a) betr. die Abhaltung eines milchwirtschastlichen Fortbildungskurses in Gerabronn
b) desgl. eines Molkereilehrkurses daselbst
c) eines Melkkurses für Frauen und Mädchen in
Laupheim. 1928
Hierauf wird besonders aufmerksam gemacht.
Nagold, 31. Oktober 1919. Oberamt: Dlünz.
Oberamt Nagold.
Bekanntmachung betreffend die Wahl der Abgeordneten in die Amtsversammlung.
Den Herren Ortsvorstehern geht je eine Uebersicht darüber zu, wieviele Vertreter jede Gemeinde nach den im Rechnungsjahr 1918 auf sie entfallenen Anteil an der Amtskörperschaftsumlage in die Amtsversammlung der nächsten Wahlperiode (1920/22) zu entsenden hat. (Vergl. Art. 26 der Bez.O. mit ß 55 d. V.V. hierzu.)
Hiernach berechnet sich die Zahl der von den Gemeinderäten mittels geheimer Abstimmung zu wählenden Abgeordneten für die Stadt Nagold aus 7, Altensteig 6, Haiterbach 2, Wildberg 2, die Gemeinde Ebhausen 2 und für sämtliche übrigen Gemeinden auf je I Vertreter.
In jeder Gemeinde ist außerdem ein Stellvertreter oder eine Mehrzahl von solchen zu wählen, welche in Verhinderungsfällen für die ordentlichen Mitglieder einzutreten haben.
Die Herren Ortsvorsteher werden unter Hinweis auf Art. !V des Ges. v. 4, d. M. (Reg.Bl. S. 321) aufgefordert, die Wahl sofort, jedenfalls so rechtzeitig zum Vollzug zu bringen, daß das Wahlprotokoll (Auszug aus dem Gemeinde- ratsprotokoll) versehen mir einer Beurkundung über die etwa
Wie das Reich wirtschaftet.
Berlin, 1. Nov. Zu der Aeußerung einer sozialistischen Korrespondenz, daß sie aus der Verwaltung der Heeresbetriebe Spandau, Kiel und Wilhelmshaven wisse, die Einnahmen für diese Betriebe seien nur auf 2 Millionen Mark angesetzt, denen Ans gaben von 495 Millionen gegen- uberständen, bemerkt das Berl. Tgbl., es sei dringend notwendig, daß sich der Reichsschatzminister hierzu äußere. Derartige Mißverhältnisse zwischen Einnahme und Ausgabe seien auf die Dauer unerträglich.
Aber gestreikt muß sein!
Berlin, l. Nov. Die sozialdemokratischen Gemeindevertreter beider Richtungen in Tegel bei Berlin haben einen dringlichen Antrag eingebracht, die Gemeinde wolle zur Lin- derung der Not unter den st r e i k e n d e n Metall
arbeitern einen Betrag von 50 Millionen auSwerfen, um die streikenden Arbeiter mit rationierten Lebensmitteln durch die Gemeinde kreditweise beliefern zu können. Infolgedessen wird der Oberpräsident von Brandenburg sich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob die Gewährung einer Unter stützüng an Streikende wenn auch nur in Form von Lebens Mitteln durch eine Gemeinde zulässig ist.
Abg. Hasses Befinden kritisch.
Berlin, I. Nov. Laut „Lok. Anz." ist das Befinden des Abgeordneten Haase sehr ernst. Gestern abend trat eine Verschlimmerung ein, die das Schlimmste befürchten läßt.
Mutmaßliches Wetter am Sonntag und Montag.
Kalt, trocken.
Kür die Schrisklettung verantwortlich Bruno Wilhelm Wolter, «agold.
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gegen die Wahl erhobenen Einsprachen, nebst letzteren spätestens bis 10. Nvvbr. d. I. vorgelegt werden kann.
Die Vorschriften des Art. 27 d. Bez.O. und des tz 56 d. V.V. wollen hiebei genau beachtet werden.
Diejenigen Gemeinden, welche nicht an jeder Amtsversammlung mit Stimmrecht teilnehmen, haben sich über die aufgestellte Reihenfolge, in welcher die von ihnen bestellten Vertreter zum Stimmrecht kommen, zu vergleichen; die betr. Gemeinderäte haben sich also darüber zu äußern, ob sie mit dem gemachten Vorschlag, einverstanden sind, oder ob und welche Aenderungen sie hinsichtlich der einzuhaltenden Reihenfolge wünschen. Die Aeußerung wolle dem Wahlprotokoll beigeschlossen werden. 1926
' Den 30. Oktober >919. Münz.
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Nagold, den 30. Okt. 1919. Oberamt: Münz.
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