Verfügung

drS Kriegömimsteriu«» Ne. Ü89 K.A. 1 vom 1.2.19.

ReiwiMze skr SW und sSr de« SrmschiS Oft.

Nachstrhrnd« Brrjüzung de» Preußischen Krlegsmtni. stelium« betr. dir Anwerbung von Freiwilligen für Obost und S «nzschutz Ost gilt auch sik Württemberg mit der Maßgabe, daß eine Zuführung der württembergischen Frei- willigen an das II. AK. (Zister 11 der Verfügung) nur noch smnahmsweise staitstndet. Im übrigen ist vorgesehen, daß die im Bereich des XIII. A.K. sich meldenden Frei­willigen nach näherer Anordnung des Generalkommandos zu besonderen württembergischen Truppenkvrpern unter württ. Führern zusammengestellt werden.

Werdtstellen bestehen bet den Truppenteilen und den Vezirkskowmando«.

3m Auftrag de» ER. Württembergs : Kloß, gez. Herrmanv.

D^lin. den v. Jan. ISIS.

1. Die Annahme der Freiwilligen und ihre Weiterleitung oeranlasten die Generalkommandos im Einvernehmen mit den S.Räte«.

Dazu sind umgehend Annahmestellen bei den Garni­son» und Bezirksdommavdoe etnzuttchte». Diese müssen über die Bedingungen, zu denen die Annahme der Freiwilligen erjvlgt, eingehend unterrichtet s in. Sie müssen die Unterbringung und Verpflegung strr rmge- vommmm Freiwilligen bi« zu ihrem Abtransport zu den Sammelstellen und diesen selbst regeln.

2. Es ist zu unterscheiden zwischen Freiwilligen für die Gebiete im Befehlsbereich des Obost außerhalb der Reichsh'mzr und zwischr» Freiwilligen für den Grenz­schutz Ost innerhalb des Reichsgebietes.

3. Als Freiwillige werden nur FelddienWhige. moralisch «inwandsreie Persönlichkeiten mit mindestens cinhalb- jShitger Fronidtevstzeil angenommen. Unter Front- dievstzeit »st zu verstehen für:

») Snssnterie und Artillerie: Verwendung im Batail­lons- oder Dalkerievrrbande. d) Ka»allerte: Verwendung im Kavalletteschützen- regiment oder «l» SioistonekZoallerie,

») Pioniere: Berwendarg im Kompagnieveckmde, 4) Nachrichten-, Eisenbahn-, Fliegertruppe!! und Kraft­fahrer: Verwendung bet Feldsormationen im Ope­ration»- oder Etappengebiet,

«) Trainsonnationen: Verwendung bei Feld- oder Etapprnformationen.

4. Folgende Bedingungen sind ferner für die Armahme maßgebend r

») Berpflichtusg aas eknen Monat vom Tage des Eintreffen» beim Trupprotell mit ILiägiger Kün- dtzungrsrtst a» I. und 18. des Monats. Wirb die Kündigung zu dieser Frist von einer der beiden Seilen nicht ausgesprochen, so gilt der Vertrag um einen Monat verlängert. Die Entlassung eines Freiwilligen kann m» »an dem Truppentäl aus­gesprochen werden, bei dem er Dienst tut.

1») Unterorvrung unter die eingesetzten Vorgesetzten, deaen Soldaten-(Vertrauen« )Räte zur Seite stehen. Anerkennung der bish« gültigen KUegsgrsetze. Aenderung derselben ist eingrleiiet).

«) Anerkennung der Gebührniss« s. unt. Ziss. 8,

2. Gebühmisse für Obost und Grenzschutz Ost. gültig vom 21. Januar ISl» an:

41. Offiziere «ulk Beamter ») moblle Gebühr niste,

H) sowrst st« als Offiziere «ach Maßgabe ihrer Krieg«- stelle, als Veamte nach Maßgabe ihrer Friedens- stelle aus Wohnungsgeldzuschnß Tartsklasse 86 angewiesen wäre», eine Zulage von 6 > täglich, zahlbar am Monatsdrittel nachträglich.

». Unteroffiziere nub Mannschaften:

») moblle Löhnung nach de» Dienstgrades, mindesten« 30 ^ monatlich,

b) Zulagen, Im Grenzschutz Ost 5 ^ täglich. Im Gebiet de« Obost außerhalb de« Reiche« 5 ^tz täglich und eine monatlich nachträglich zu zahlende Treuprämi«. Diese beträgt für den ersten Monat 30 für jeden weitere» Monat steigend um 2 bis 20

2. Verpflegung,

») im Gebiet de« Obost mobile Verpflegung, b) Im Grenzschutz Ost > Stäbe und Truppen erhalten Feldportionen au, den Lrupper Küchen.

Selbstbekösttgu», ist unzulässig. Läßt fl« sich in Einzelsällen nicht umgehen, so ist ein« Tnr- schädigung von 6' den Tag zuständig. In jedem Fall ist jedoch die Entscheidung de« General­kommando« einzuholen.

7. Unierkunst r Sowohl im Gebiet der Obost al« auch im Grenzschutz Oft ist di« Unterkunft für Offizier« und Mannschaften frei.

8. Besorgung,

») Die Freiwilligen gelten al« vorübergehend zum akiivrn Miluärdienst herangezog«» im Sinne der Militär Versorgungagesetze.

b) Die Ansprüche aus Famütemmlerstützung laus«» «etter und werden »en begründet.

H Die freiwillig« Dienstzeit rechnet sik Snialide»-

» Alte»»»«kfichern»g. W, Dienst im aktiven ymr.

8. Nie Gvmra l k a m n ian k a« Mcht e « sik kk «»zm»»«enk»

Freiwilligen Sammrlsteven eis. Dort werden die Mannschaften eingekletdet und ausgerüstet. Denjenigen Freiwilligen, bi« srldbrauchbar« eigene Entlassungs­anzüge mitbringen, können dies« gegen den Abschätz­ungswett vom Staate abgekaus, werden. Ein Vermerk hierüber ist im Mililärpaß aufzunehmen.

10. Freiwillige für Obost find bet sämtlichen General­kommandos mit Ausnahme de« 7. Armeekorps anzu­nehmen. Die Generalkommando« melden die für Obost bereiten Freiwilligen frühzeitig beim 1. Armeekorp« König- berg an. 1. Armeekorp» leitet die Mannschaften nach Weisung von Obost weiter oder verwende, sie bet Bedarf zur Ausfüllung der Ostdivision. Gleich- zeitig ist von den Generalkommando« Meldung an da« Kttczsministerium, Mobtlmachungsabtiilung. zu erstatten.

N. Bi« in den östlichen Generalkommando» I, II. V, LI. XVII, XX, sich für den Grenzschutz Ost meldenden Freiwilligen stehm d;m betreffenden Grneralkommando zur Verfügung. Ben den in den west- und süddeutschen Korpsberetchen angenommenen Freiwilligen sind zu leiten:

skr da» I. A.K. di« Freiwilligen der Generalkom­mandos XL und XIX,

für da» II. A K. dt« Freiwilligen der Generalkom­mando« XIII und XVII.

für das V. A.K. die Freiwilligen der Generalkom- mandos III. !X. X, XI.

für da» VI. A.K. die Freiwilligen der Generalkom­mando« LIII I bis III bayrr..

für da« XVII « K. die Freiwilligen der General- Kommando» IV. XtV. XXI.

für da» XX. A.K. dr« Freiwilligen der General­kommando» XVI und XII.

Die für Grenzschutz Ost abgehenden Transport« find de« Generalkommandos, denen sie zugeletlet werden, rechtzettt« anzumelden, unter gleichzeitiger Meldung au das Kriegsministerium, Zegrost. Aenderungen für die rollende Tranrporte zu verfügen, ist unstatthaft, « sei denn, daß Transporischwierigkeiieu eia Umleiien der Transporte erforderlich machen.

12. Die bei den Generalkommando» befindlichen Werber aus dem Gebiet Odost haben ihre selbständig« Tätig­keit elnzustellen u«d werden den Generalkommandos unterstellt. Es Hst demgemäß auch keine Werbung mehr für einzelne Armeen oder Truppenteile de« Obofl Kattzufinden, sondern nur noch für die Truppen des Obofl allgemein. Dies gilt auch für die Vertreter der Werbtleile d« Valtenlandes. deren TSii-beit jedoch nicht gestört werde» darf, vielmehr zu unterstützen ist.

12. Die bei Obofi und im Grenzschutz Ost verwendeten nourmandsbehörden urrd Dwlfisven sind mokni.

!4. Es bleibt den Generalkommando» Überlassen, Frei­willige, die sie zum eigenen Sichemngsdienst gebrauchen, aus den sich meldenden Freiwilligen auszuscheidev. Für diese giften nicht die oben angeführten Beding­ungen, sondern die von den Generalkomm mdos auf Grund brr Bestimmungen festgesetzten.

12. Alle den vorstehenden Bestimmungen entgegengesrtzien Beifügungsu gelte» al« aufgehoben.

Ser Krieg»minister. Der Unierstaaissekrelär.

R«tnt>ardt. Göhr?.

Nagold.

Ei» Doste»

Nagold.

Gasihos zurKöhlerei.-

Gestatte mir, der werten Einwohner­schaft von Stadt und Land mein Haus in empfehlende Erinnerung zu brinae».

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Täglich musikalische Unterhaltung

im Saale van 810 Uhr abend«.

«r. ZLSILvr.

3m Schlitze der Allgemeinheit!

sehen sich die vnlerzetchneicn Ledertteib- temenf«dr1kanten Württembergs genötigt, sagende Erklärung zu geben:

In letzter Zeit mehren sich die Angebote von de» zugschetnsreien Ledrrtrribriemen tn einer Weise, dich e» »ns a!S Pflicht erscheint, dir Industrie, da» Handwerk sowie alle Rirmenv.-rbraucher im allgemeinen darauf hinzuweisen, daß für derartige Lekerriemrn Preise ge- ssrdert und bezahlt «erden, dir t« der Regel die »on den Behörden festgesetzten und unten avsgrsührtrn Richt­preise durchschnittlich »« tza» Dreifache über­schreite«. Außer dem ganz e»or» hohe« Pret« zeichnen sich diese Fabrikate »och durch die fast durch weg «i«herwrrttge Qualität «»«. die Ke arsweg, den Anforderungen entspricht, dir an halbwegs gute» Fabrikat gestellt w rdrn müssen.

Jeder Riemevverbrouch» wende sich deshalb t« Bedarfsfälle an seinen früheren Aiew-nlieferanten Derselbe wird jederzeit bereit sein, ihm bei der Aus­füllung der für d e Beratungsstelle erforderlichen An­tragsformular« gu Hand z, gehen !»nd ih» auch ssost tn jeder Weise seinen Rat z» erteilen.

Dir zur Zeit ^ültigeo Richtpreise für Ledertrett- ri euren sind:

Für Spezialriemen SS per Mio.

für nabgestreckte Kernlrderriemen 3« per Kilo.

jür trsckengrftnckle jkernlcdeniemen LS per Kilo.

Wir bitten daher, um dir Allgemeinheit ferne» vor Schaden und Nacktesten zu schützen. Angebote über bezngsscheinsrrlr Riemen und namentlich solche Angebote, welche dt- aagegebrnra Richtpreise über steigen, zurückzuwrisra und darüber Anzeige zu r,. statten.

S«»l vantli», Ne»t!i»ge».

A«rl veri»ger, Gmttßart.

Eubriß 6c Schaufler, <SAppi»g«i.

Ulbert Haag, Ge«erbach.

Sebrüb r Klewm, Sf«>i«g«».

«ÜI»r >L Co., Ararrüach.

Friede. Schäfer, Ul«.

I I Schlayer, Re»tU«gc».

Srbrüder St««», «hli»,e».

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Kommt am Freitag» den 14 ds. Mt«, »on 25 Uhr «uf du Polizeiwache: l. Zwieback Klndermehl u. Hase, flocken.

») an Personen über 70 Jahr« alt,

d) «n Kr«»ke. welch« ein ärztl. Zrugnt« brfltzen, nach welchem ihnen Wrißmehl zufleht.

») «n Kinder unter 2 Jahren.

H. Schokolade und vchoko- l»de»puloek, für Kranke med an Kinder bl« zu 2 Jahren.

Ist Zucker an Säuglinge bis zu S Monaten.

Den 12. Febr. 1919. Gtadtschulth - Amt.

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am Freitag» den 14. Febr. AK vorm. v. 810 Uhr L-Z. vorm. 1012 Uhr aus dem Rathaus.

An Hauahaltungen, die «lektr. Beleuchtung haben, können Krise Srdölmarken «bgegeb«n werden.

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