Ein Mahnwort zum Jahreswechsel. fEingesendet.j Bei dem Herannahen des Neujahrs dürfte es angezeigt sein, die öffentliche Aufmerksamkeit auf einen Punkt zu lenken, der schon seit Jahren Anlaß zu berechtigten Klagen giebt, auf die Ver­breitung sittlich anstößiger Neujahrskarten. An die schöne Sitte, Bekannten unv Freunden zur Jahres­wende durch Zusendung von Wünschen und Karten ein Zeichen der Liebe zu geben, haben sich allmählich häßliche Auswüchse angehängt, welche zu entfernen die Pflicht jedes anständigen Menschen und vor allem auch derjenigen Presse ist, die es mit ihrem Beruf ernst nimmt. Kaum ist der Glanz der Weihnachts­ausstellungen in den Schaufenstern erblichen, so pflegen sich die Auslagen der Läden mit einer Fülle von Neujahrskarten und Bildern zu bedecken, mit feinen und ordinären, mit kostbaren und billigen, hier mit Kunsterzeugnissen von gediegenem Geschmack, dort mit Ausgeburten des Blödsinns und der Gemeinheit. Wir wollen die faden und läppischen Witze, womit ein Teil dieser letztgenannten Produkte anzulocken sucht, nicht weiter befehden; Takt und Geschmack ist eben nicht jedermanns Sache; aber mit schmerzlicher Ent­rüstung erfüllen den Volksfreund die gemeinen und lüsternen Darstellungen und Verse, welche eine An­

zahl dieser Blätter als heimtückisches Gift erscheinen laffen. Da stehen die Kinder an den Schaufenstern, beschauen die nur allzu deutlichen Zeichnungen, lesen die zotigen Reime und in ihrer empfänglichen Seele haftet der wüste Eindruck. Da treibt einen schamlosen Burschen, dessen Geschmack die Bilder ge­troffen haben, der Kitzel, einem Mädchen in schlecht­gewähltem Scherz oder in böswilliger Absicht solch einen Neujahrswunsch, natürlich ohne Namensnennung und als offene Postkarte, zuzuschicken. Ist es zu viel verlangt, wenn wir wünschen, daß jeder Ver­käufer von Neujahrskarten, der wir wollen nicht einmal sagen, ernster gerichtet ist, sondern der auf den Ruf seines Geschäftes etwas hält, sich entschließen sollte, seinen Laden dem gemeinen Machwerk darunter zu verschließen. Dem jungen Mann aber, der in der Bierlaune vermeint, mit der Versendung solcher Karten einen Jux sich zu machen, möchten wir zu bedenken geben, daß die eigene Ehre und die Ehre des -Nebenmenschen ein Gut ist, welches nicht um den Genuß eines billigen Scherzes geschädigt werden sollte. Und unsere Presse, welche heutzutage in immer höherem Grade als Pflegerin und Hüterin der Volks­seele erscheint, möge auch hier auf der Warte stehen und sich durch Weckung des öffentlichen Gewissens

und des Anstandsgefühls ein Verdienst um das Vater­land erwerben.

(Wir geben dieser Einsendung desVereins zur Hebung der Sittlichkeit" beipflichtend gerne Raum; was die Ausstellungen und den Verkauf derartiger Karten betrifft, so ist dieses Mahnwort mehr nach größeren Städten gerichtet. D. Red.)

Kein Abführmittel hat eine so milde, ange­nehme, schmerzlose, dabei aber prompte Wirkung wie die Zacharias-Pillen. 12 Pillen genügen gegen harten Stuhlgang. Appetitlosigkeit, eingenommenen Kopf u. s. f. Preis 90 Pfg. pro Schachtel. Zu beziehen durch die Apotheken. Garantiert unschäd­liches Hausmittel.

Gottesdienst

am Mittwoch, den .91. Dezember 1890.

Jahresschluft.

Nachm. 5 Uhr Predigt: Herr Helfer Eytel, nachher Beichte.

Ponrrerstaa, den 1. Januar 1891.

Neujahrsfest.

Vom Turm - 364.

Vorm.-Pred.: Herr Helfer Eytel. Feier des heil. Abendmahls. 5 Uhr Abendpredigt: Herr Vicar Lutz.

Amtliche 7 '

ekamitmachung

der Kraukenpßkgkverjicherung der Amlstmporatioll Calw

die Statutenänderung betreffend«

Nachdem der Beschluß des Verwaltungsausschusses vom 2 ds. Mts., betreffend eine Aenderung des Statuts für die Krankenpflegeversicherung der Amtskörperschaft Calw

durch Erlaß der K. Kreisregierung vom 18. Dez. 1890, Z. l 0,812, genehmigt worden ist, wird dasselbe gemäß ß 5 der Ministerialverfügung vom 4. Februar 1889 in folgendem zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

1) die ZZ 19 und 20 haben folgende Fassung erhalten:

8 IN. Für die Krankenpflegeversicherung sind Beiträge zu entrichten, welche je für die Woche der Beschäftigung betragen:

1) für jugendliche männliche Dienstboten (bis zu 16 Jahren) und

Lehrlinge.-.8 A

2) für männliche Dienstboten.HA

3) für weibliche Dienstboten.8 A

4) für die in Z 2 Ziffer 2 des Statuts genannten Gehilfen, sowie die

in Z 7 Ziffer 1 bezeichnten Personen.11 A

8 20. Die Beiträge sind alle vier Wochen je für die abgelaufene Beitrags­periode, oder wenn der Versicherte nur während eines Teils der Beitrags­periode bei dem betreffenden Arbeitgeber oder Dienstherrn in Beschäftigung gestanden, für den entsprechenden Teil dieser Beitragsstrriode zu entrichten.

Sie sind je am letzten Samstag der Beitragsperiode fällig und werden durch den Kassenboten auf Grund der aufgestellten Einzugsliste von den Arbeitgebern und Dienstherrn eingezogen.

Scheidet der Versicherte vor Ablauf der Beitragsperiode aus der bisherigen Beschäftigung aus, so kann der Beitrag für denselben von Amts­wegen oder auf Antrag des Arbeitgebers oder Dienstherrn vor Ablauf der Beitragsperiode eingezogen werden.

2) Die in,Z 24, 29 und 31 des Statuts zur Besorgung und Beobachtung durch die Ortsvorsteher und Gemeindepfleger bezeichnten Geschäfte gehen auf den Ortsvorsteher oder, wenn für die Besorgung der Kranken-, Unfall-, Alters- und Invaliditäts-Versicherung ein besonderer Beamter aufgestellt ist, auf diesen über.

3) Für diejenigen Mitglieder der Kasse, welche nach dem Reichsgesetz vom 22. Juni 1889 der Jnvaliditäts- und Altersversicherung unterliegen, sind die Beiträge für diese Versicherung zu den für den Einzug der Krankenversicherungs­beiträge bestimmten Terminen in Gemäßheit der ZH 44 ff. der Vollzugs-Verfügung zu dem genannten Reichsgesetz vom 24. Okt. 1890 und den von der Kassen­verwaltung oder dem Verwaltungsausschuß erteilten Anweisungen von den Orts­behörden für die Arbeiterversicherung einzuziehen.

Für diesen Einzug einschließlich der damit verbundenen Rechnungs- und Registerführung wird dem diese Geschäfte besorgenden Beamten eine Vergütung von drei Prozent der eingezogenen Invaliditäts-Versicherungsbeiträge gewährt.

4) Am 24. Januar 1891 sind erstmals vier Beitragswochen zu bezahlen. Dieses geänderte Statut tritt vom 1. Januar 1891 an in Kraft vorbehält­lich nachträglicher Genehmigung der Amtsversammlung.

Die Ortsvorfteher werden um Bekanntmachung in ortsüblicher Weise

ersucht.

Gechingen, den 23. Dez. 1890.

Für den Verwaltungsausschuft:

Vorstand F. Ziegler.

Kahrnisverfteigerung

Aus dem Nachlasse der ch Jako Englert, Stejnhauers Wwe., Emm geb. Merz hier, kommt am

Freitag, den 2. Januar 1891, von vormittags 9 Uhr an in deren Wohnung in der Nonnengass zur Versteigerung: Manns- und Frauen kleider, Betten, Schrein > werk, Küchengeschir und allerlei Hausrat. Waisengericht.

Beiträge

zu Holz für Arme und Kranke

sind bis jetzt eingegangen von E. G. 5 C. Schm. 3 C. B. Sen. 15 G. F. W. 30 Frau Oek.-R. H. 6 Frau Ehr. W. 3 PH. I. B. L S. 10 Wilh. W. 5 C. K. 3 N. N. 2 C. L. S. 5 G. u. G. 6 H. E. 3 H. G. fl °^, E. Z. 20 E. Sch. 2 N. N. 3 L. F. 25 C. St. 5 P. A. 2

W. u. W. 5 Z. 2 N. N. 1

K. R. 5 R. 3 H. N. 4

Wir sagen den freundlichen Gebern herzlichen Dank und sind zu Empfang­nahme weiterer Gaben gerne bereit. Stadtpfarrer Stadtschultheiß Braun. Haffner.

Calw.

Grgänzungswaht des Mirgerausschusses.

Aus dem Bürgerausschuß treten aus die im Jahr 1888 gewählten Mitglieder Schöning, Christian, Hirschwirt, Korn dürfe r, Louis, Schönfärberei­besitzer,

Bozenhardt, Paul, Rotgerberei­besitzer,

Stein, Gottlob, Apotheker, Beißer, Louis jr., Uhrmacher, Adolfs, Paul, Buchdruckereibesitzer, Buck, Wilhelm, Bäckermeister, fcrnör das im Jahr 1889 auf 1 Jahr gewählte Mitglied :

Stroh, Moriz, Fabrikant.

Es sind daher aufs neue 8 Mit­glieder auf die Jahre 1891 und 1892 zu wählen.

Die ältere Hälfte des Bürgeraus­schusses besteht aus folgenden Mitgliedern: Wagner, Gustav Heinrich, Fabrikant, Obmann,

Wochele, Heinrich, Lederhündler, Pfleiderer, Gottlob, Tuchmacher, Loh rer, Martin, Bäckermeister, Dreiß, Julius, Bierbrauereibesitzer, Ziegler, Adolf, Metzgermeister, Staudenmeyer, Emil, Verwal­tungsaktuar.

Die Austretenden sind diesmal nicht wieder wählbar.

Für die Wahlhandlung ist

Samstag, brr 3. Januar 1891,

bestimmt. An diesem Tage Vormittags von 8 bis 12 Uhr, nachmittags von 2 bis 4 Uhr,

sind die Wahlzettel von den Wahlberech­tigten (Bürgern) auf dem Rathause per­sönlich zu übergeben. Jeder Wähler hat seinen Zettel in die Urne zu legen. Auf demselben müssen die Gewählten mit Vor- und Zunamen genau angegeben sein.

Die Wählerliste ist zur Einsicht auf dem Rathause aufgelegt.

Den 27. Dez. 1890.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

. Privat-Arrzeigen.

Kustcrv-AöoLf-

Arcruenvereirr

im Dekanathaus wird auf Freitag den N. Januar verlegt.

Nüß-Staufer's

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Reines

Schweinefett,

per Pfd. 55 A, bei größerer Abnahme billiger, empfiehlt

I. Kr. Gesterken.

Getragene

Schuhe und Stiefel,

sowie auch Strickerschuhe, kauft und verkauft zu billigen Preisen.

Wilh. Schelling, Schuhmacher.

Es wird per sofort oder bis Licht­meß ein braves, solides, älteres

gesucht, das tüchtig in den Haushaltungs­geschäften ist und kochen kann. Von wem? sagt die Red. ds. Blattes.

Gesucht wird sogleich ein braves, nicht zu junges

Lsufmädchrn.

Zu erfragen bei der Red. ds. Bl.

Wohnung gesucht

mit Kaderi oder Magazin.

Ein Geschäftsmann sucht bis Licht­meß oder später eine Wohnung von 3 bis 4 Zimmern, mit Magazin oder Laden, womöglich in der Nähe vom Bahnhof zu mieten, nach Umständen wäre derselbe auch geneigt, ein passendes Haus zu kaufen. Offerte nimmt entgegen das Comptoir ds. Bl.

Gesucht

ein Laufmädchen von

Frau Sekretär Dölker.

Ein kleineres

Logis

wird sogleich oder bis Lichtmeß gesucht. Zu erfragen bei Bäcker Hcugle.

Oberkollwangen.

Unterzeichneter setzt eine junge, starke

Fahrkuh

mit Kalb,

fehlerfrei, dem Verkauf aus am Samstag, den 3. Januar 1891, mittags 1 Uhr.

Christian Hornbachcr.