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Mekanntmacüunfi.

Die öffentlichen Verhandlungen des K. Amtsgerichts finden im Jahre 1891 wie bisher in dessen Sitzungssaal im Amtsgerichts­gebäude statt, und zwar diejenigen des Oberamtsrichters am Frei­tag, diejenigen des Amtsrichters am Donnerstag jeder Woche. Die Gläubigerversammlungen in Konkurssachen werden ebenfalls im amtsgerichtlichen Sitzungssaal abgehalten.

Als Gerichtstag, an welchem mündliche Anfragen und Ge­suche bei den Richtern vorgetragen, oder zum Protokoll des Gerichts­schreibers angebracht werden können, ist der Samstag jeder Woche, vormittags bestimmt. "Dringliche Anträge zum Protokoll des Ge­richtsschreibers werden jederzeit angenommen.

Calw, 15. Dezember 1890.

K. Amtsgericht.

Oberamtsrichter Deckinger.

Calw.

vekauutmachuug

titlr. die Jnvaliditäts- md Alters-Vkrsuhming.

Nach Z 1 des vom 1. Januar 1891 an in Kraft tretenden Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 sind vom vollendeten 16. Lebensjahr an versicherungspflichtig:

alle männlichen und weiblichen, ledigen und verheirateten Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, und

Betriebsbeamte, sowie Handlungsgehilfen und Lehrlinge, welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber 2000 ^ nicht übersteigt.

Der Versicherung unterliegen namentlich auch diejenigen, welche nicht in einem regelmäßigen (also in kürzeren Zeiträumen wechselnden) Arbeits- oder Dienstverhältnis zu einem bestimmten Arbeit­geber oder Dienstherrn stehen.

Nicht versicherungspflichtig aber berechtigt der Alters- rc. Versicherungs­anstalt beizutreten, sind:

Arbeitgeber, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäf­tigen, sowie Arbeiter der Hausindustrie, sofern diese Personen das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für die Mitglieder der Bezirkskrankenkasse und der städtischen Kranken­pflege-Versicherung ist eine besondere An- und Abmeldung für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung nicht erforderlich, da die An- bezw. Abmeldung für die Krankenkasse auch für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung genügt.

Nur für diejenigen Personen, welche nicht Mitglieder der Bezirkskranken­kasse oder der städtischen Krankenpflege-Versicherung sind, also für solche, welche bei einer freien Hilfskasse versichert sind, oder gar keiner Krankenkasse angehören, hat ihre Anmeldung durch deren Ar­beitgeber bezw. die zu Versichernden selbst alsbald bei der Ortsbehörde für Arbeiter-Versicherung (Verwaltungsaktuar Kober, I. Stock des Rathauses) zu erfolgen.

Zur Fortführung der Verzeichnisse und der späteren Beitragserhebung ist vom 1. Januar 1891 an der Eintritt und der Austritt aller derjenigen ver­sicherungspflichtigen Personen, welche gegen Krankheit nicht, oder bei Hülfskassen versichert sind, innerhalb 3 Tagen zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung be­sonders auf den hiefür vorgeschricbenen Formularen anzumelden.

Näheres kann bei der Ortsbehörde für Arbeiterversicherung erfragt werden.

Den 17. Dezember 1890.

Stadtsrhultheifienamt.

Haffner.

Für Mariabe rg

Bitte

um Beiträge zu Holz für Arme und Kranke.

Wir bemerken hiebei, daß der Er­trag der Planer'schen Stiftung (die­selbe ist eine auswärts in Verwaltung stehende Familienstiftung) von Jahr zu Jahr kleiner wird und Heuer besonders gering ist, weßhalb aus Stiftungsmitteln bedeutend weniger verteilt werden kann. Die Zahl derjenigen, welche im Winter um Unterstützung nachsuchen, ist dagegen groß und deshalb Gaben, welche zu Unterstützung verschämter Armer ver­wendet werden, sehr erwünscht.

Stadtpfarrer Stadtschultheiß Braun. Haffner.

Calw.

Christbiiume.

Am Freitag, den 19. ds. Mts., vormittags von 9 Uhr ab, werden beim städt. Geschirrmagazin in der Bahnhof­straße ca. 300 Stück Christbäume um feste Preise an hiesige Einwohner ab­gegeben.

Gemeinderat.

Prirmt-Anxergen.

Altburg.

Todesanzeige.

Freunden und Bekannten geben wir die schmerzliche Nach­richt, daß unsere liebe Gattin und Mutter nach schwerem Lei­den Mittwoch, den 17. Dez., morgens 9 Uhr, sanft im Herrn ent­schlafen ist. Die Beerdigung findet statt Freitag mittag 2 Uhr.

Die tieftrauernden Hinterbliebenen: Schullehrer Krhardt mit seinen Kindern.

Döffingen.

Ein tüchtiger

Fahrknecht

zu 3 Pferden wird gesucht zum baldigen Eintritt.

Friedrich Weber,

Stegmüller.

habe ich erhalten von L. E. S. 3 N. N. 1 E. Sch. 1 Dr. M. 4 H. L. 1 °^, Amtm. Bertsch 2 Werkmstr. Kleinbub 1 Wundarzt Krayl

2 I. F. 2 A. St. 3 H. M. 2 Frau M. Schauder 3 Rektor Dr. Weizsäcker 1 ^ 50 R. Ü. 1 °^, N. N. 1 H. H. 2 Frau Gundert

3 Frl. Hermann 3 C. St. 2 E. Z. 5 H. H. 2 O.-A.-M.

S. 2 Fabrikant Lamparter 2 Pfd. Wollgarn, Stadtschultheiß Schneider in Liebenzell 1 wofür ich mit herzlichem Dank bescheinige.

Calw, den 15. Dezember 1890.

Oberamtmann Supper.

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