er Nicht zum 3. n nächtliche Bor. die mit schweren ssung von Sefan-

Kühe an. Feind- blich Huma wur-

»te«.

sorge«.

tünch, 4. Juni.

>rt von besonderer i letzten Tagen in neu Lloyd George, verschiedene andere ^nahmen, wurde chen. Bon sran» lm gemacht, daß unter Waffen habe t rechnen könne; Haig, dessen Be- se Lloyd Georges Durchführung der Wehrfähigen von r diese Pläne bil- h Washington de« chnell wie möglich

Offensive.

Zürich, 4. Juni, lrg: Die fremden Berichterstatter sind

jirk.

zold, 5. Juni 1S17.

Sohn des Herrn ;r, wurde mit der

> bei der Bezirks» 917 eingetzangenen Stück, Altensteig. singen 2457, Der- Ebershsrdt 2800, jausen 5795, Em- 2500, Fünsbronn 1187, Gültlingen Iselshausen 4000, Oberialheim 3800, lüen 6016, Schie- sjeld 2000, Spiel- 1, Unterschwandorf t Monhardt 7100, 5162, zusammen

erierr. An den

er; wegen der Be» leiten die heurigen «kt. Durch Erlaß ung bestimmt, daß 22. August dauern erten auf die Zeit jiich festgesetzt wor»

e». Um dm wäh» lenen, im Ausland nheit zur Rückkehr h einen Erlaß des ihrend des Krieges, icrichtlichen Versah- s Begnadigung zu­kehrende Fahnen« Straferlaß nicht erung erfolgen, h neuestem Bundes- ungen an Familien ne auch in solchen Anspruch erst nach rch dem Tode des r wird. Die bisher anntm Frist abge- dnung des Ministe» in. Da in diesem orkommen können, ederaufnahme ihrer

Die Ein»

legenheiten, Landorten ren kleinen g kommen, uttqart hat l Orten tm t scheint es ! allerhand

am Platze lelsach nicht » Beschaf'

nen war»

S. Gtaatslotterie, S. Klaffe, IS. Zieihuugs- tag. Aus Württemberg gefallene Gewinne: 5000 aus Nr. 177615. 3000 aus Nr. 174670. 175136,

175322. 175916, 200768. 1 000 auf Nr. 174167, 174340 186364, 186961. 189420.189973. 500 auf Nr. 30817, 184241, 186908, 187 794,226647, 231547. Außerdem 122 Gewinne zu 240 (Ohne Gewähr.)

r Kriegswirtschaftsdieust. Die Beschäftigung in Kriegs zeit bei Behörden oder in kriegswirtschaftlichen Organi'ationen bringt für viele Personen, die in ihrem sonstigen Leben keine Beamte sind, ein beamtenähnliches Verhältnis mit sich. Der Bundesrat hat neuesten» eine Verordnung für zweckmäßig gehalten dahingehend, daß solche Personen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Ob- liegenheilen durch Handschlag und Protokoll-Unterzeichnung verpflichtet werden können. Wer in dieser Weise in Pflich- ten genommen ist, wird mit Gefängnis und Geld oder beidem bestraft, wenn er für eine zu seinen Obliegenheiten gehörende Handlung Geschenke oder andere Vorteile an- nimmt, fordert oder sich versprechen läßt. Dieser Strafgrund- satz ist in einer Reihe weiterer Möglichkeiten von Straftaten noch tiefer ausgrbaut. Schwer bestraft wird auch wer Geschäfts» oder Betriebsgeheimnisse eines Dritten, der in­folge seiner Tätigkeit zu seiner Kenntnis gelangt sind, un» befugt offenbart. Neben den Strafen kommen Bußen und Entschädigungen in Betracht.

r Vaterländischer Hilfsdienst. Aus dem Gebiet der bürgerlichen Rechtsstreiligkeiten ist zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile bereits unterm 20. Ja- nuar 1918 ein Notgesetz dahin ergangen, daß das Gericht auf Antrag der einem solchen Truppenteil angehörenden Partei die Aussetzung des Verfahrens anzuornden habe, wenn die Partei infolge ihrer Zugehörigkeit zur bewaffneten Macht an Wahrnehmung ihrer Rechie behindert ist. Wei­ter ist ein Notgesetz über die Bewilligung von Zahlungs­fristen zugunsten von Schuldnern, dis Kriegsteilnehmer sind oder gewesen sind, ergangen, das solche Fristen bis zu sechs Monaten gewährt, wenn die wirtschaftliche Lage des Schuld­ners durch die Teilnahme am Kriege so wesentlich verschlech­tert ist, daß sein Fortkommen gefährdert erscheint. Alle diese Schutzbestlmmungen und Befristungen finden nach neuerster Bundesratsoswrdnung entsprechende Anwendung aus die zufolge einer besonderen schriftlichen Aufforderung oder zufolge Uebsrweisung im vaterländischen Hilfsdienst verwendeten Personen.

Keine Lebensmittel an deutsche Kriegsgefangene

sende».

Der Württ. Landesoerein vom Roten Kreuz, Kriegs- gesangenensürsorge teilt uns mit:

Die Wiederholten dringenden Warnungen von amtlicher Seite, die Mahnungen des Roten Kreuzes und anderer Hilfsvereine, man möge aus dem Inlaute keine Lebens­mittel an deutsche Kriegsgefangene senden, werden vielfach leider immer noch nicht befolgt. Durch den verschärften U-Boot-Krieg ist die frühere Postoerbindung mit England, und das gilt mehr oder minder auch für die übrigen feind­lichen Staaten, bedeutend schlechter geworden und in einer Weise verzögert, daß Lebensmittel aus Deutschland häufig nur in verdorbenem Zustands in die Hände der Kriegsge­fangenen gelangen können. Die Gefangenen haben von den Sendungen also vielfach nicht den geringsten Vorteil. Der Wunsch, die Lage von Gefangenen zu verbessern, ist ja erklärlich, darf aber nicht zu einer Handlungsweise ver­führen, die das deutsche Volk schädigt, ohne den Gefangenen wesentlich zu nutzen. Wenn je eine der feindlichen Regie­rungen auf den Gedanken käme, die Gefangenen systema­tisch schlecht zu ernähren, so hat es die deutsche Regierung in der Hand, durch Bergeltungsmaßregeln unsere Feinde zur Beobachtung des Völkerrechts zu zwingen. Daß sie von diesem Mittel im Notfälle energisch Gebrauch macht, um das Los der deutschen Kriegsgefangenen zu bessern, davon hat sie mehr denn einmal Beweise gegeben.

Ueber die Möglichkeiten, aus dem neutralen Aus­lande unter dem Schutze des Roten Kreuzes Lebensmittel in Einzelpaketen an deutsche Kriegsgefangenen zu versenden, erteilen die örtlichen Hilft stllen des deutschen Roten Kreuzes bereitwilligst Auskunft und nehmen Bestel­lungen der Angehörigen entgegen. Daß von diesen Mög­lichkeiten der weitgehenste Gebrauch gemacht werden solle, ist ja schon oftmals betont worden.

Was übrigens die in letzter Zeit sich häufenden Klagen Wer unzulängliche Ernährung unserer Kriegsgefangenen gerade in England betrifft, so scheinen nach den bislang Agetroffenen Informationen die herabgesetzten Gefangenen- Rationen ungefähr denjenigen zu entsprechen, welche der englische Lebensmittel-Kontolleur auch der englischen Zivil- «volkrrimg zur freiwilligen Einhaltung anempfohlen hat dk hx; hem zunehmenden Lebensmittel-Mangel auch Ahl bald obligatorisch eingeführt werden dürste. Es ist M keineswegs zu befürchten, daß unsere Kriegsgefangenen «er Erfahr des Verhungerns ausgesetzt find, doch fühlen ! , ohne Zweifel die Herabsetzung ihrer Ration deshalb vefonders stark, weil eben in England bisher die Derpfle- »W der Gefangenen eine verhältnismäßig sehr gute und reichliche war.

Die Tage der Rose«.

-., Der Lüfte warmer Hauch hat die Ros« aus ihrem Schlummer wachgekützt. In bunter Mannigfaltigkeit m alle« Arten, Farben und Formen, erstrahlt sie in rhrer Pracht und Herrltchkell und erfüllt die Lüfte mit °em köstlichen Dust ihrer Blüten. Rückert sagt z^erm Rosen selbst sich schmückt, schmückt sie auch Arten.« Keine Blume kommt ihr an Anmut AEBnheit gleich, sie gilt seit dem grauen Altertum Königin der Blumen und die Dichter weiheu ihrer

Schönheit die vollsten Töne. Bon jeher ist die Rose in allen Lagen des menschlichen Lebens beteiligt, sie schmückt den Jüngling und die Jungfrau in der goldenen Jugend­zeit, in der Rosenzeit des Lebens, sie begleitet Braut und Bräutigam auf ihrem festlichen Gange, sie ziert das Heim, sie sieht aus der festlichen Tafel, sie findet sich in der Krankenstube und in den Lazaretten, erquickt und tröstet die Kranken und Verwundeten, sie wird als letzter stiller Gruß in den Sarg gelegt und als Zeichen treuen Geden­kens auf das Grad gepflanzt. Bei der Beliebtheit, welcher sich die Blumenkönigin erfreut, ist es wohl zu begreifen, daß sich ein Kreis von Sagen, Volksliedern und Sprich­wörtern um sie geschlungen hat. Recht anmutig ist auch der Anblick der wilden Heckenrose, die bet unseren Vor­fahren in sofern Beachtung fand, als die Opfer und Be­gräbnisstätten mit Rosenhecken umpflanzt waren; so dürfte denn auch oie noch heute bestehende Sitte auf den Gräbern Rosen zu pflanzen, germanischen Ursprungs sein.

Verbot des Verkanfs der Ernte 1S17.

Das Kriegsemährungeamt gibt bekannt: Demnächst wird das Verbot des Vorverkaufs der Ernte 1917 ergehen in der Weise, daß wie im Vorjahre Kaufsverträge über Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel), Fesen, sowie Emer und Einkorn. Gerste. Hafer, Hülsensrüchte, Buchweizen, Hirse, Oeiftüchte und Futtermittel, soweit diese der Verordnung über Futtermittel unterliegen, mit Ausnahme von Verträ­gen mit den zuständigen Stellen für nichtig erklärt werden. Die Nichtigkeit wird auch auf Verträge, die schon vor Er­laß des Verbots abgeschlossen sind, erstreckt werden. Ver­suche, derartige Verträge jetzt abzuschlteßen, sind daher zwecklos. WTB

s> Walddorf, 4. Juni. Nach etwa Vzjährkger Pause kam vorige Woche dis tiesschmerzliche Nachricht, daß der erst 19 Jahre alte Musketier Friedrich Rapp, beim Inf.-Reg. Nr. 475, 6. Komp., Sohn der Witwe Elise Rapp von hier am 21. Mai den Heldentod fürs Vater­land erlitten hat. 3m November vorigen Jahres rückte er zum Res.-Inf.-Reg. 120 nach Stuttgart ein und kam dann nach Münsingen, von wo aus er ins Feld kam. Er war ein stiller, ruhiger und fleißiger Mensch, dessen Verlust in der hiesigen Gemeinde allgemein schwer empfunden wird. Der schwergeprüften Mutier und den 3 Geschwistern wen­det sich herzliche Teilnahme zu. seinen Namen aber wollen wir stets in Ehren halten!

X Wenden, 4. Juni. Reservist Christian Die­le rle von Wenden, im Ins.»Reg. 389, wurde zum Gesr. befördert und erhielt zugleich das Eiserne Kreuz II. Klasse. Ersatzreservist Johannes Großmann von Wenden, im Landwehr-Reg. 124 wurde zum Gefreiten befördert.

k Beihingen, 4. Juni. Auch der hiesige Ort wurde nach längerer Pause wieder von einer Trauerbotschaft durch die Schrecken des Krieges überrascht, indem von den 3 aus­marschierten Söhnen des Straßenwart Christian Bl sich hier der jüngste im Alter von 19 Jahren aus dem Felde der Ehren gefallen ist. Den Eltern wendet sich umsomehr allgemeine Teilnahme zu, indem ihnen erst vorrigen Herbst eine Tochter im Alter von 20 Jahren durch den Tod schnell entrissen wurde.

Ans de« Nachbarbeziickerr.

r Göttelfisge« OA. Horb. Bor einigen Tagen wuröm dem 2^ jährigen Söhnchen des Landwehrmannes Eugen Raible beim Spielen die zwei mittleren Finger der rechten Hand von einem anderen Kind mit der Haue glatt abgehauLN. Kaum hatte sich die Mutier von ihrem Schrecken erholt, brachte die Feldpost die schmerzliche Nach­richt. daß der Vater infolge schwerer Verwundung in einem Feldlazarett gestorben ist.

Letzte Nachrichten.

Sämtliche 686.

U-Bootserfolze.

Berlin, 5. Juni. Drahtb. WTB. Amtlich wird milgeteilt. An der Westküste Irlands «nd vor dem westlichen Ausgang des Kanals find 18 VS« Brutto- registertonne« versenkt worden. Bon den vernichteten Dampfern und Seglern konnten Namen und Ladungen nicht sestgeftellt werden, da die Fahrzeuge aus Geleitzügen herausgeschoffen wurden.

Eines unserer Seeflugzeuge hat am 2. Juni die r sfische Fliegerstation Lebara mit gut deckenden Bomben belegt.

Der Chef des Admiralstabs der Marine.

Um die Machtstellung Frankreichs.

Berlin, 5. Juni. Drahtb. Aus Genf wird dem ,Lokal»Anzeiger« gemeldet: Der »Temps« und andere Blätter beschwören die Opposition der heute zur Abstimmung gelangenden Vertrauenskundgebung keine Hindernisse zu bereiten. Es handle sich nicht allein um die Existenz des Ministeriums Ribot, sondern um die Machtstellung Frank- reich» und den Fortbestand der Entente, sowie der ameri­kanischen Unterstützung.

Enthüllungen in den Geheimfitznngeu der fran­zösische» Kammer.

Berlin» 5. Juni. Drahtb. Der .Lokal-Anzeiger« meldet aus Chtasso: Der .Torriere della Sera« berichtet aus Paris: Die Gcheimsitzungen der Kammer, die wahr­scheinlich heute (Montag) zu Ende gehen werden, haben eine Bedeutung erlangt, welche niemand ooraussehen konnte als die Sozialisten eine geschloffene Sitzung forderten um ihre Erklärung abzugeben. Es ist nicht möglich es zu bestimmen aber man kann sagen, daß die Angelegenheit

der Pässe für Stockholm in die zweite Linie gerückt ist. D!e von Petersburg zurückgekehrten Sozialisten haben das ganze russische Problem aufgeworfen und der Deputierte Choslaine hat diesbezügliche Mitteilungen gemacht, die gro­ßen Eindruck hervorriefen. Ungeachtet der strengen Zensur machen die Tagesblätter Andeutungen von der außerordent­lichen Wichtigkeit der Sitzungen.

Die feindliche« Vorbereitungen znr General- offensive.

Berlin, 5. Juni. Drahtb. Wie die .Deutsche Zei­tung« von militärischer Seite hört, bedeutet das Trommel­feuer im Bogen von Wytschaete voraussichtlich schon den Beginn der neue» General-Offensive. An den bis­herigen Angriffsstellen habe» die Feinde ihre Linien ver­dünnt. Im Bogen bei St. Quentin haben die Franzosen die bisher englischen Stellungen bezogen. Die Engländer rüsten sich also zum Borstoß an anderen Stellen. An der rumänische» Front verstärkte sich das Feuer von Galatz bi- Tnleea. Sarrail hat bereits angegrif­fen. Nur an der Isonzofront ist es seit dem 30. Mai ruhiger geworden.

Eine Verschwörung gegen Kereuski.

Kopenhagen, 5. Juni. Drahtb. Wie aus Peters­burg gemeldet wird, wurde dort eine Verschwörung entdeckt, die sich hauptsächlich gegen Kerenskt richtete. Er sollte be­seitigt werden. Die Untersuchung förderte zahlreiche Beweise für das Bestehen einer Organisation zu Tage, die sich zum Ziel gesetzt hatte, eine Gegenrevolution in die Wege zu lei­ten und mehrere Minister zu ermorden.

Die Kriegslage am Abend de- s. Jnui. Berlin, 4. Juni. Drahtb. WTB. Amtlich wird mitgeteilt:

Im Wytschaete-Boge« hat sich nach ruhigem Mor­gen der Artilleriekampf am Nachmittag wieder zu bedeu­tender Höhe gesteigert.

Bon den anderen Fronten ist bisher nicht« Besonderes gemeldet.

Möglich kann abonniert werden!

Mutmaßt. Wetter am Mittwoch nnd Donnerstag.

Trocken und warm.

Für die SchrWiltun, verantwortlich «. O. »ra« n, Nagold.

Druck u. Verlag der ». W. Zatse r'sche» Buchdruckeret (Sari Zitier) Nagold

Amtliches.

A. Hberarnt Fkergokd.

Im Bezirk des Kommsnaloerbanda Calw ist die Freizügigkeit der Mehl- und Brotmarken anderer Kom­munaloerbände ausgehsben worden.

Den 1. Juni 1917. Kommerell.

Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegs-

ernährungsamteS über Ammoniakdünger.

Vom 18. Mai 1917 (Reichs-Gesetzbl. E. 427).

Aus Grund des Z 2 Abs. 2 Satz 2 der Bekanntma­chung über Stickstoff vom 18. Januar 1917 (Reichs-Ge- setzbl. S. 59) wird bestimmt:

§ 1. Zur Ueberwachung des Verkehrs mit Ammoniak­dünger wird eine Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger gebildet. Die Ueberwachungsstelle besteht aus dem Vor­sitzenden, einem Stellvertreter des Vorsitzenden und einem Berwaltungsausschuffe. Sie untersteht der Aussicht des Kriegsemährungsamts.

Der Präsident des Kriegsemährungsamts emennt die s Mitglieder und bestimmt da» Nähere über die Leitung und Zusammensetzung der Stelle und über den Grschäftsgeng.

Z 2. Wer Ammoniakdünger herftcllt, bedarf vom 1. Juli 1917 ab zu besten Absatz die Genehmigung der Ueber- wachungsstelle.

Die Ueberwachungsstelle kann weitere Bestimmungen über den Absatz von Ammoniakdünger erlaffen.

§ 3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften im 8 2 Abs. 1 oder auf Grund des 8 2 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen werden nach 8 3 Nr. 1 der Bekanntmachung über Stickstoff vom 18. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 59) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben der Strafe können dis Gegenwände aus die sich die strafbare Handlung bezieht eingezogen werden ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht.

84. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver­kündung in Kraft.

Berlin. 18. Mai 1917.

Der Präsident des Kriegeernährungramts. von Batocki.

Richtpreise für Gemüse vom 2. Juni bis 8. Juni 1917

nach den Stuttgarter Richtpreisen.

im Großhandel im Kleinhandel Zwiebeln (alte Ernte) 1 Pfund 16V-, 4 21 4

Kopfsalat 1 Stück 4 -15 4 618 4

Schnittkohl 1 Pfund 16 4 20 4

Rettich 1 Stück 822 4 1025 4

Rot« Monatrettiche 1 Bund 48 4 610 4

Weiße Monatrettiche 1 Bund 918 4 1222 4