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Di« Erhebung Beiträge , geschieht in der Form, daß zu dem geschuldeten Betrage „Marlen* der zuständigen Versicherungsanstalt gelaust und in eine „Quittungskarte" deS Versicherten eingeklebt werden. Für jede der 4,Lohnklassen wird eine besondere Marke geschaffen. Die Marken werden von den Post- anstalten -verlaust. Die „OuittungSkarte" hat Raüm für ein Beitragsjahr (47 Wochen). Dieselbe ist umzutauschen, sobald sie mit Marken beklebt ist. Der Umtausch muß in der Regel vor Ablauf von 4 Kalenderjahren erfolgt sein, widrigenfalls die Karte ungiltig wird. Bei dem Umtausch wich auf der Karte aufgerechnet, für wie viel BeistagSwochen in den einzelnen Lohnklaffen sie Marken enthält; der Inhaber erhält hierüber eine besondere Bescheinigung; außerdem eine neue Quittunas- larte, während die alte Quittungskarte durch Vermittlung der dieselbe umtauschenden Versicherungsanstalt, an diejenige Versicherungsanstalt eingesandt und bei derselben aufbewahrt wird, in deren Bezirk für den betreffenden Versicherten die erste Karte ausgestellt worden war. Wenn dann der Fall ein- tritt, daß der betreffende Versicherte rentenberechtigt wird, so geschieht die Feststellung der Rente auf Grund der bei der ersten Versicherungsanstalt, in deren Bezirk er Beiträge zahlte, aufbewahrten Quittungskarten.
Die rechtzeitige Leistung der Beiträge, d. h. die rechtzeitige Verwendung der „Marken" (durch Aufkleben auf die „Quittungskarle") ist durch Strafvorschriften gesichert, und zwar sind im Allgemeinen die Arbeitgeber der versicherungspflichtigen Personen für verpflichtet erklärt, für die rechtzeitige und richtige Verwendung der Marken Sorge zu tragen.
Diejenigen Personen, welche aus dem Arbeitsoder Dienst-Verhältnis ausscheiden, in welchem sie versicherungspfli chtig waren (hierher gehört auch der Fall, daß Dienstboten heiraten), und die Versicherung freiwillig fortsetzen wollten, muffen Marken der Lohnklasse II und außerdem Zusatz- marken verwenden, über welche das Gesetz eine nähere Vorschrift giebt.
Eine Rückerstattung von Beiträgen findet statt:
a) an weibliche Versicherte, welche sich verheiraten, auf deren Antrag;
b) an die Witwen und Waisen unter 15 Jahren solcher Versicherter, welche verstorben, bevor sie in den Genuß einer Rente getreten sind.
In beiden Fällen wird die Hälfte der gezahlten Beiträge unter der Voraussetzung zurückgegeben, daß die Beiträge für mindestens 5 Beitragsjahre entrichtet worden sind. Da die Arbeiter u. s. w. überhaupt nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge zahlen, die Arbeitgeber aber die andere Hälfte, so erhalten die Vorgenannten tatsächlich die gesamten Beiträge zurück, welche sie selbst bezw. ihre Erblasser gezahlt haben.
X.
Einrichtung und Verwaltung.
Die Durchführung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung erfolgt durch besondere Versicherungs
anstalten, welche z. B. in Preußen für jede Provinz errichtet werden. Die Vertretung der Beteiligten ist Ausschüssen übertragen, welche zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Versicherten (Arbeitern U. s. w.) bestehen. Die Ausschüsse werden von den Vorständen der Krankenkassen im Bezirk der Versicherungsanstalt gewählt, und für diejenigen Versicherten, welche Krankenkaffen nicht angehören, von den Vertretungen der weiteren Kommunalverbände (Kreistage) oder den Verwaltungen der Gemeindekrankenversicherung. Es werden ferner Schiedsgerichte eingerichtet, als Berufungsbehörden gegen die Entscheidungen der Vorstände der Versicherungsanstalten über die Anträge auf Festsetzung der Renten. Die höchste Aufsichts- und zugleich Revisions- Instanz gegen die Entscheidungen der Schiedsgerichte ist das Reichsversicherungsamt.
Den Inhalt der zahlreichen einzelnen Vorschriften über die „Einrichtungen und die Verwaltung" der Jnvaliditäts- und Altersversicherung darzustellen, ist hier, wo es sich hauptsächlich um die Einführung in den sachlichen Inhalt des Gesetzes handelt, nicht am Orte. Eine diesbezügliche Darstellung wird angezeigt sein, wenn die betreffenden Einrichtungen geschaffen und die noch erforderlichen Ausführungsbestimmungen über die Einzelheiten der Verwaltung und des Verfahrens ergangen sein werden.
(Ende.)
Tages-Neuigkeiten.
Calw, 24. Nov. Die gestern im Saale der I. Dreiß'schen Brauerei stattgehabte außerordentliche Generalversammlung der Bezirkskrankenkasse war von etwa 30 Mitgliedern besucht. Auf den Auflösungsantrag war von der K. Krers- regierung ein Bescheid eingetroffen, welcher vom, Vorsitzenden, Hrn. L. Korndörfer, zur Vorlesung kam. Nach diesem Erlasse haben auf ergangene Aufforderung 28 von 42 Bezirksgemeinden sich für Weiterbestehen der Kasse ausgesprochen, die übrigen Gemeinden hätten wohl die für sie nachteiligen Folgen einer Auflösung nicht zu erkennen vermocht. Die vermehrten Ausgaben der Kasse seien auch infolge der im vorigen Winter auftretenden Influenza entstanden. Ein Mittel zu besserer Auskömmlichkeit liege auch in der Erhöhung der Beiträge, ferner wäre es möglich, daß die Amtskorporation der Kasse mit einem Beitrage unter die Arme greifen würde. Der Vorsitzende forderte hierauf zur Aeußerung der Ansichten und zu Anträgen auf. Bei der sich nun entspinnenden Debatte wurden alle Gründe, welche in der letzten Versammlung zum Beschlüsse der Auflösung geführt hatten, wiederholt erwogen. Die Versammlung war der Ansicht, daß sich nirgends gleichartige Hindernisse zur Prosperität einer Kasse entgegenstellen wie bei uns. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob eine Erhöhung der Beiträge für möglich gehalten werde, ergab die Abstimmung verneinendes Resultat. Im weiteren Verlauf der Verhandlung führten alle Erwägungen dahin, daß das Fortbestehen der Kasse unmöglich sei und wurde eine in diesem Sinne gehaltene, vom Kassier, Hrn. Verw.-Aktuar Kober, skizzierte und
daure, daß Du die Fragen an Vanderdecken nicht unterdrückt hättest? Er ist jetzt voller Argwohn, und dann ist ja Van Vogelaar immer mit Freuden zur Hand, seines Kapitäns Gereiztheit und falsche Einbildungen durch das Gift seiner eigenen Schlangennatur noch mehr zu verschärfen."
„Hat Vanderdecken mit Dir über meine Fragen gesprochen?"
„Nein," erwiederte sie; „aber vorhin geschah Folgendes: Eine halbe Stunde vor dem Abendessen war ich in meiner Koje. Da die Luft etwas schwül schien, hatte ich meine Thür nicht ganz geschloffen und stand ganz in ihrer Nähe, um mir das Haar zu ordnen. Vanderdecken trat in die Kajüte und sprach zu Prius; bald darauf kam auch Van Vogelaar und erzählte dem Kapitän, daß er im Volkslogis gewesen und der Schiffsmannschaft mitgeteilt hätte, daß sie die Küste in vier oder fünf Tagen zu erreichen hofften und jeder Mattose bei der Ankunft in Amsterdam eine Extraheuer für das angestrengte Pumpen erhalten sollte. Sie redeten noch einiges Andere, aber ich würde kaum darauf geachtet haben, wenn mir nicht plötzlich die Erwähnung Deines Namens aufgefallen wäre. Bei diesem Klange ließ ich meinen Kamm sinken und schlich mich leise bis dicht an die Thür. Ich hörte Vander- dccken sagen: „Ich glaube, er plant im Geheimen etwas. Er hielt meinen Blick nicht aus, errötete bis hinter die Ohren und wich von mir mit der Miene eines Menschen, dessen Gewissen einem bloßgelegten New gleicht."
„O, Himmel hilf uns!" unterbrach ich sie. „Dein edler Holländer hat das Zeug zu einem Henker! Wahrlich, dieses unheilige Geschöpf starrte mich derartig an, daß ich es nicht länger aushalten konnte und mich schleunigst von dannen machte!"
Sie fuhr fort: „Van Vogelaar antwortete: „Ich würde diesem Manne nicht weiter trauen als ihn meine Hand fassen kann. Kapitän, verzeihen Sie, aber glauben Sie, daß es klug gehandelt war, diesem Engländer Proben von unseren unten aufgespeicherten Schätzen zu zeigen? Da steckt ein königliches Vermögen für ihn in diesen Kisten, könnte er ihnen nur beikommen. Welcher Art ist denn der Basilisk, auf dessen Ei er brütend sitzt und den er in Kürze auSkriechen lassen will? Er ist unverkennbar begierig, sich über Ihre Absichten Gewißheit zu verschaffen, und offenbart diese Gier ungeachtet der Verachtung und des Zornes, mit dem Sie zu wiederholten Malen seine Neugier eingeschüchtert und zmückgeschreckt haben. Ich
mit weiteren Gründen belegte Antwort auf den Erlaß einstimmig für gut befunden. -
X. Hirsau, 21. Nov. Bei dem Abgraben einer kleinen Böschung auf der Grenze zwischen unserer Ortskirche und dem zweiten Pfarrgarten, hart an einem uralten Birnbaum dieses Gartens wurde heute ein höchst wertvoller Fund gemacht in Gestalt eines außergewöhnlich umfangreichen (Höhe 52 ew, Durchmesser 55 om) Schlußsteins mit Ansätzen der aus chm hervorstrahlenden Gewölbegurten. Aus dem vertieften Innern des eine vielgezackte Umrahmung aufweisenden Steins ist in stark die als Kniestück behandelte Figur des Täufers Johannes herausgeschafft. Die zum Segen ausgespreizten Finger der Rechten halten ein Buch, auf welchem ein Vst
ruht, ein faltenreiches Gewand mit kurzen Aermeln wird durch einen Strick in der Mitttz zusammengehalten. Der karaktervolle, zur Seite geneigte Kopf mit vollem lockigem Haupt- und Barthaar trägt einen unverkennbaren Zug herber Weltentsagung und sieht sich dabei nicht wie ein mittelalterliches Kunstgebilde an, vielmehr spricht der über das Ganze ausgebreitete Hauch der Antike für eine starke Beeinflussung durch die Renaissance. Gewandung und Haare haben noch deutliche Spuren von ursprünglicher Vergoldung, Gesicht, Hände und die bloßen Arme Spuren von Fleisch-- farbe, die Augen von Blau; aus dem vertieften. Grunde, dem das Bild entwächst, leuchtet frisches Menningrot. Der Lage nach, in welcher das Kunstwerk gefunden wurde, muß es entweder der ganz in seiner Nähe befindlichen Kapelle des Kapitelsaals, zur Zeit vor dessen Gotisierung, angehört haben oder auch der gleich nahen Marienkirche, unserer jetzigen Ortskirche, deren schöne Rippengewölbe zu Ende des vorigen Jahrhunderts entfernt worden sind; an eine Herkunft von den ebenfalls benachbarten Kreuzgangsarmen kann deshalb nicht gedacht werden, weil die dort befindlichen Schlußsteine alle ziemlich kleiner gewesen sind. Ein überaus glücklicher Zufall ist es, daß die Hacke des Finders den schönen Kopf zwar wider Willen getroffen hat, aber so günstig, daß er von der Fläche ganz reinlich abgeschält wurde, ohne irgend eine Verletzung davon zu tragen, nicht einmal an der ziemlich stark vorspringenden Nase. Schw. M..
— In Tübingen sprang am Montag vorige Woche ein Dienstmädchen aus Verzweiflung über verlorene 5 welche ihr ihre Herrschaft anvertraut hatte, in den Neckar. Ein vorübergehender Soldat brachte sie wieder aufs Trockene. — In Bondorf OA. Saulgau schleppte ein Fuhrwerksbesitzer ein am Wagen gestürztes Pferd mit Hilfe des andern zur Seite in den Wald, wahrscheinlich in der Hoffnung, daß es dort vollends verenden werde. Dem war jedoch nicht so; das Tier blieb 2 Tage und 2 Nächte im abscheulichsten Wetter lebend dort liegen bis die Gendarmerie davon Kenntnis erhielt. Das Tier wurde getötet und der Besitzer sieht einer exemplarischen Strafe entgegen. — In einem Odenwälder Dorfe wollte ein Metzgermeister, nachdem er energisch eingekehrt hatte, mit seinem Braunen weiterfahren. Trotzdem es Nacht war, bemerkte er noch zeitig, daß statt seinem Pferd ein Schimmel an seinen Wagen gespannt war. Da weit und breit kein Brauner zu
vermute, seine Ränke gehen darauf hinaus, dieses Schiff auf irgend eine Weise stranden zu lassen, oder er sinnt über ein anderes Unheil nach, das uns möglicher- we.se zwingen soll, es den Wellen preiszugeben und vielleicht sogar zu verlassen. Er ist ein Matrose und noch dazu ein Engländer; wir sind Holländer, Kapitän, ein solcher Geselle bedarf keines Zauberers Hilfe, um uns zu schaden und zu ruinieren." Vanderdecken entgegnete: „Wir muffen uns seiner entledigen!" und dies sagte er in einem Tone, der mir verriet, daß Van Vogelams giftiges Geschwätz bereits zu wirken anfing. Ich brauchte ihn gar nicht anzuschauen, Geoffcoy, um auch ohnedies zu wissen, welcher Gesichtsausdruck bei ihm in diesem Augenblicke vorherrschte. Hierauf schwiegen sie eine Weile, alsdann sagte Vanderdecken: „Es würde nur ein barbarischer, unnützer Mord sein, ihm das Leben zu nehmen. Auch liegen keine thatsächlichen Beweise gegen ihn vor. Andererseits sind wir vollauf berechtigt, auf unfern Schutz bedacht zu sein, zumal er so wahnsinnig und unklug gewesen ist, unfern Argwohn zu erregen —Hier unterbrach ihn Van Vogelaar: „O, es ist mehr denn Argwohn — bei mir ist cs vollste Ueberzeugung. Kapitän Vanderdecken fuhr fort: „Das beste Mittel wird sein, ihn, bevor wir wieder absegeln, am Ufer auszusetzen; doch soll er wenigstens nicht verhungern. Eine Muskete mit dazu gehöriger Munition wird ihm ermöglichen, sich Nahrung zu verschaffen, auch soll er für eine Woche Proviant haben. Er ist jung und kann mit seinen kräftigen Beinen den Weg nach der nächsten Niederlassung nicht verfehlen, wenn er sich nur beständig der Küste entlang hält." Hierauf äußerte sich der Maat: „Ha, das nenne ich ihm liebreich den Laufpaß geben!" Alsdann begaben sie sich an's Ende der Kajüte und redeten weiter zusammen, aber ich konnte sie nun nicht mehr verstehen."
„Es würde ein barbarischer, unnützer Mord sein!" schrie ich empört, „mich zu hängen oder zu erdolchen oder zu ertränken, dagegen Herzensgüte, ja eine liebreiche That, mich mit Proviant für eine Woche und einer Vogclflmte in der Wildnis auszusetzen, damit ich in der ersten Nacht von Raubtieren zerrissen oder nach der ersten Woche von den Wilden gefangen und in die Sklaverei geschleppt würde oder spätestens nach einem Monat Hungers stürbe! O, ihr Schufte! Auf solche Manien wollt ihr mit mir verfahren!"
(Fortsetzung folgt.)